Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 215 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 215); Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 18. April 1969 215 bei vertraglicher Termineinhaltung der festgelegten abrechnungsfähigen Abschnitte die gleichen Zuschläge wie für die Dauer der fehlenden Baufreiheit zu vereinbaren. (3) Branchefremde Leistungen sind, sofern nicht ein Vergütungssatz für die Tätigkeit des Auftragnehmers vorliegt, mit einem Zuschlag von 2 % auf die gesamte Rechnungssumme für die Fremdleistung weiterzuberechnen. Damit sind auch die Kosten für die Anleitung und Beaufsichtigung der Montagekräfte der Fremdbetriebe abgegolten. §14 Preisbewilligungen (1) Für wiederkehrende Anlagen und Teilanlagen haben die Elektromontagebetriebe Bausteinpreise für Baugruppen sowie für ständig wiederkehrende Arbeitsleistungen, die zum Geltungsbereich dieser Bestimmungen gehören, Preisanträge auszuarbeiten und beim jeweils zuständigen Preisbildungsorgan zur Bestätigung einzureichen. Die Zuständigkeit der Preisbildungsorgane für die Erteilung von Preisbewilligungen ergibt sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. (2) Die zuständigen Preisbildungsorgane sind berechtigt, abweichend von den Bestimmungen des Abs. 1, die Elektromontagebetriebe zu ermächtigen, die Preise auf der Grundlage der geltenden Preisvorschriften selbständig zu ermitteln. §15 Frachlstellung (1) Für den Liefer- und Leistungsumfang gemäß § 2 Abs. 1 gilt folgende Frachtstellung: Frei Arbeitsplatz des Monteurs des Elektromontage-betriebes. (2) Unter Arbeitsplatz sind die Arbeitszonen der Montage zu verstehen, die in den Preislisten aufgeführt sind. §16 Produktionsabgabc Dienstleislungsabgabe, Vcrbrauchsabgabe Die Sätze der Produktionsabgabe, der Dienstleistungsabgabe und der Verbrauchsabgabe werden den WB, den übrigen wirtschaftsleitenden Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung, den Wirtschaftsräten sowie den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Finanzen, vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. Diese Sätze werden mitgeteilt: von den WB mit den übrigen wirtschaftsleitenden Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung sowie den Wirtschaftsräten, den ihnen unterstellten Betrieben von den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, allen übrigen Betrieben. Die Verpflichtung der Betriebe, die Sätze der Produktionsabgabe, der Dienstleistungsabgabe und der Verbrauchsabgabe bei dem für sie zuständigen Organ zu erfragen, bleibt unberührt. §17 Schlußbcstimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Lieferungen, die ab diesem Zeitpunkt erfolgen. (2) Der Geltungsbereich der Preisanordnung Nr. 4596 vom 1. April 1966 Montageleistungen der volkseige- nen Industriebetriebe , der Preisanordnung Nr. 4597 vom 1. April 1966 Montageleistungen der nichtvolkseigenen Industriebetriebe und der Anordnung vom 3. April 1959 über den Fernsprechdienst Fernsprech-ofdnung (GBl. I S. 421) wird durch diese Anordnung nicht berührt. (3) Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) und private Handwerksbetriebe haben diese Anordnung nicht anzuwenden. (4) Diese Anordnung gilt nicht für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen an bzw. für die Bevölkerung und ihr gleichgestellte Abnehmer. (5) Die Preisanordnung Nr. 4132 vom 1. April 1966 Blatt 0/1/1 bis 0/1/20 Elektromontageleistungen , mit Ausnahme der Anlage 1 und der Preislisten 1 bis 11 und 14, und die Preisanordnung Nr. 4132/1 vom 1. Oktober 1966 Elektromontageleistungen treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 3. März 1969 Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik I. V.: Dr. Merkel Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes und der Bergbausicherheit vom 28. März 1969 Auf Grund des § 6 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBl. II S. 703; Ber. S. 721) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverördnung vom 5. Dezember 1963 (GBl. II 1964 S. 15), des Abschnittes II Abs. 6 des Beschlusses vom 27. August 1959 über die Bildung der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 803) und des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 110) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften Bergbau Energie und Wismut folgendes angeordnet: Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120/1 §1 Die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120,1 vom 25. Januar 1963 Technische Sicherheit im Bergbau (TSB) in der Fassung der Anordnung Nr. 1 vom 14. Juli 1967 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120 Technische Sicherheit im Bergbau (TSB) (Sonderdruck Nr. 555 des Gesetzblattes) wird gemäß §§ 2 bis 11 geändert. §2 (1) § 56 Abs. 2, § 57 Abs. 1, § 62 Abs. 2, § 67 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 156 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 264 Abs. 2, §292 Buchst, c, § 339 Abs. 1, § 341, § 402 Abs. 4, § 440 Abs. 1 sowie die Anlage 5 werden aufgehoben. (2) Zu streichen sind: a) im § 84 Abs. 2 das Wort: „genehmigten“ b) im § 91 Abs. 3 der 2. Salz c) im §115 Abs. 2 die W'örter „und die Zulassung“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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