Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 215 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 215); Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 18. April 1969 215 bei vertraglicher Termineinhaltung der festgelegten abrechnungsfähigen Abschnitte die gleichen Zuschläge wie für die Dauer der fehlenden Baufreiheit zu vereinbaren. (3) Branchefremde Leistungen sind, sofern nicht ein Vergütungssatz für die Tätigkeit des Auftragnehmers vorliegt, mit einem Zuschlag von 2 % auf die gesamte Rechnungssumme für die Fremdleistung weiterzuberechnen. Damit sind auch die Kosten für die Anleitung und Beaufsichtigung der Montagekräfte der Fremdbetriebe abgegolten. §14 Preisbewilligungen (1) Für wiederkehrende Anlagen und Teilanlagen haben die Elektromontagebetriebe Bausteinpreise für Baugruppen sowie für ständig wiederkehrende Arbeitsleistungen, die zum Geltungsbereich dieser Bestimmungen gehören, Preisanträge auszuarbeiten und beim jeweils zuständigen Preisbildungsorgan zur Bestätigung einzureichen. Die Zuständigkeit der Preisbildungsorgane für die Erteilung von Preisbewilligungen ergibt sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. (2) Die zuständigen Preisbildungsorgane sind berechtigt, abweichend von den Bestimmungen des Abs. 1, die Elektromontagebetriebe zu ermächtigen, die Preise auf der Grundlage der geltenden Preisvorschriften selbständig zu ermitteln. §15 Frachlstellung (1) Für den Liefer- und Leistungsumfang gemäß § 2 Abs. 1 gilt folgende Frachtstellung: Frei Arbeitsplatz des Monteurs des Elektromontage-betriebes. (2) Unter Arbeitsplatz sind die Arbeitszonen der Montage zu verstehen, die in den Preislisten aufgeführt sind. §16 Produktionsabgabc Dienstleislungsabgabe, Vcrbrauchsabgabe Die Sätze der Produktionsabgabe, der Dienstleistungsabgabe und der Verbrauchsabgabe werden den WB, den übrigen wirtschaftsleitenden Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung, den Wirtschaftsräten sowie den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Finanzen, vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. Diese Sätze werden mitgeteilt: von den WB mit den übrigen wirtschaftsleitenden Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung sowie den Wirtschaftsräten, den ihnen unterstellten Betrieben von den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, allen übrigen Betrieben. Die Verpflichtung der Betriebe, die Sätze der Produktionsabgabe, der Dienstleistungsabgabe und der Verbrauchsabgabe bei dem für sie zuständigen Organ zu erfragen, bleibt unberührt. §17 Schlußbcstimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Lieferungen, die ab diesem Zeitpunkt erfolgen. (2) Der Geltungsbereich der Preisanordnung Nr. 4596 vom 1. April 1966 Montageleistungen der volkseige- nen Industriebetriebe , der Preisanordnung Nr. 4597 vom 1. April 1966 Montageleistungen der nichtvolkseigenen Industriebetriebe und der Anordnung vom 3. April 1959 über den Fernsprechdienst Fernsprech-ofdnung (GBl. I S. 421) wird durch diese Anordnung nicht berührt. (3) Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) und private Handwerksbetriebe haben diese Anordnung nicht anzuwenden. (4) Diese Anordnung gilt nicht für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen an bzw. für die Bevölkerung und ihr gleichgestellte Abnehmer. (5) Die Preisanordnung Nr. 4132 vom 1. April 1966 Blatt 0/1/1 bis 0/1/20 Elektromontageleistungen , mit Ausnahme der Anlage 1 und der Preislisten 1 bis 11 und 14, und die Preisanordnung Nr. 4132/1 vom 1. Oktober 1966 Elektromontageleistungen treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 3. März 1969 Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik I. V.: Dr. Merkel Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes und der Bergbausicherheit vom 28. März 1969 Auf Grund des § 6 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBl. II S. 703; Ber. S. 721) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverördnung vom 5. Dezember 1963 (GBl. II 1964 S. 15), des Abschnittes II Abs. 6 des Beschlusses vom 27. August 1959 über die Bildung der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 803) und des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 110) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften Bergbau Energie und Wismut folgendes angeordnet: Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120/1 §1 Die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120,1 vom 25. Januar 1963 Technische Sicherheit im Bergbau (TSB) in der Fassung der Anordnung Nr. 1 vom 14. Juli 1967 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120 Technische Sicherheit im Bergbau (TSB) (Sonderdruck Nr. 555 des Gesetzblattes) wird gemäß §§ 2 bis 11 geändert. §2 (1) § 56 Abs. 2, § 57 Abs. 1, § 62 Abs. 2, § 67 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 156 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 264 Abs. 2, §292 Buchst, c, § 339 Abs. 1, § 341, § 402 Abs. 4, § 440 Abs. 1 sowie die Anlage 5 werden aufgehoben. (2) Zu streichen sind: a) im § 84 Abs. 2 das Wort: „genehmigten“ b) im § 91 Abs. 3 der 2. Salz c) im §115 Abs. 2 die W'örter „und die Zulassung“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziel der Anwendung operativer Legenden ist der wirksame Einsatz der sowie anderer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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