Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 199

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 199 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 199); Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 16. April 1969 199 Erste Durchführungsbestimmung vom 3. Oktober 1958 zur Verordnung über das Berichtswesen (GBl. I S. 776) Anordnung vom 1. November 1965 über das Verfahren zur Genehmigung soziologischer Untersuchungen (GBl. II S. 797). Berlin, den 26. März 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Berichts wesen Grundsätze für die eigenverantwortliche Durchführung von Berichterstattungen durch die Generaldirektoren der WB und die Leiter der ihnen gleichgestellten Organe vom 26. März 1969 Gemäß §§ 10 und 11 der Verordnung vom 26. März 1969 über das Berichtswesen (GBl. II S. 195) sind die Generaldirektoren der WB und die Leiter der ihnen gleichgestellten Organe zur Sicherung des Informationsbedarfs für ihre eigene Leitungstätigkeit berechtigt, eigenverantwortlich Berichterstattungen zur Information über zweigspezifische Probleme zu fordern. Dazu werden nachstehende Grundsätze festgelegt: § 1 Die Befugnis wird mit der Bedingung verbunden, daß von den Generaldirektoren der WB und den Leitern der ihnen gleichgestellten Organe (im folgenden Leiter genannt) ein strenger-Maßstab bei der Veranlassung von Berichterstattungen anzulegen ist, um das Berichtswesen auf dem unbedingt notwendigen Minimum zu halten. § 2 (1) Die Befugnis erstreckt sich nur auf Berichterstattungen, die auf Grund des objektiven. Informationsbedarfs außerhalb der Berichterstattungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik notwendig werden. Die Befugnis umfaßt Inhalt, Form und Umfang der Berichterstattungen (Kennziffernprogramm, Periodizität und Befragtenkreis). (2) In diese Befugnis werden auch die Berichterstattungen einbezogen, die für die Aufgaben der dem Leiter unterstellten Leitbetriebe für Erzeugnisgruppen und Kooperationsverbände erforderlich sind. § 3 Der Leiter darf die ihm persönlich erteilte Befugnis, Berichterstattungen zu veranlassen, nicht auf ihm nach-geordnete Leiter oder auf Leitbetriebe delegieren. Der Leiter ist für die Durchführung und Verarbeitung der von ihm veranstalteten Berichterstattungen verantwortlich. Er hat auf Anforderung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Ergebnisse dieser Berichterstattungen zur Verfügung zu stellen. § 4 Die Berichtsanforderungen sind grundsätzlich an die Leiter der Betriebe und Einrichtungen zu richten. Entsprechend der Verordnung über das Berichtswesen sind inhaltlich und methodisch für die richtige Erfassung, Aufbereitung und Verarbeitung Richtlinien und Hinweise zu erarbeiten, sofern nicht bereits durch die Verordnung vom 12. Mai 1966 über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl. II S. 445) und die darauf beruhenden Anordnungen und Richtlinien entsprechende Festlegungen bestehen. § 5 Die Periodizität der von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik durchgeführten Berichterstattungen und der Inhalt der Kennziffern dürfen nicht verändert werden. Werden Kennziffern zusätzlich in anderer Periodizität benötigt, so sind hierfür besondere Erhebungsvordrucke herauszugeben, die in ihrem Aufbau weitgehend den Berichterstattungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik anzupassen sind. § 6 Jede vom Leiter angewiesene Berichterstattung muß im Kopf des Erhebungsvordruckes oder bei formlosen Meldungen in der Anforderung einen Vermerk tragen, aus dem jeder Berichtspflichtige zweifelsfrei die Zulässigkeit der Berichterstattung erkennen kann. Der Vermerk muß enthalten: x Eigenberichterstattung des (Bezeichnung des Leiters) Periodizität der Berichterstattung Angabe der Schlüsselnummer des Verwaltungsorgans laufende Nummer der Berichterstattung Befristung. ' § 7 (1) Bei dem Leiter ist ein Nachweis über alle von ihm veranlaßten Berichterstattungen mit folgenden Angaben zu führen: 1. laufende Nummer der Berichterstattung 2. Bezeichnung in Kurzform 3. Periodizität (z. B. einmalig, monatlich, vierteljährlich) 4. Befragtenkreis (z. B. alle Betriebe der WB, alle Betriebe der Erzeugnisgruppe, [Anzahl] Betriebe anderer Verantwortungsbereiche) 5. Aufstellung der vorliegenden erforderlichen Zustimmungserklärungen der zuständigen Führungsorgane anderer Verantwortungsbereiche. (2) Auf Anforderung der zuständigen Fachorgane der Zentralstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik ist nach vorstehendem Schema ein Verzeichnis der im abgelaufenen Quartal veranlaßten Berichterstattungen einzureichen. § 8 Die vor dem Inkrafttreten der Verordnung über das Berichtswesen für das laufende Jahr bereits erteilten Genehmigungen für Berichterstattungen bleiben bis zum Ablauf der festgelegten Frist bestehen, soweit sie der zuständige Leiter nicht aufhebt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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