Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 169

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 169 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 169); Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 26. März 1969 169 (2) Eine Disziplinarmaßnahme, die nicht mehr dem Einspruch unterliegt, ist mit Begründung in die Personalakte aufzunehmen. (3) Verweis und strenger Verweis erlöschen mit Ablauf eines Jahres nach ihrem Ausspruch. Bei besonderen Leistungen und gutem Verhalten können sie vor Ablauf dieser Frist durch den Disziplinarbefugten gestrichen werden. Der übergeordnete Disziplinarbefugte kann jederzeit die im Disziplinarverfahren getroffene Disziplinarmaßnahme zugunsten des Betroffenen ändern oder aufheben. Alle Eintragungen in die Personalakte über eine erloschene oder gestrichene Disziplinarmaßnahme sind zu entfernen und zu vernichten, dem Mitarbeiter ist davon Mitteilung zu machen. VI. Schlußbestimmungen § 26 (1) Für die Generaldirektoren und die anderen in ihre Funktion berufenen Mitarbeiter der WB und gleichgestellter wirtschaftsleitender Organe sowie für die Direktoren und die anderen in ihre Funktion berufenen Mitarbeiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate gelten die §§ 17 bis 25 entsprechend. Bei Disziplinarverfahren gegen Generaldirektoren von WB und den Ministerien direkt unterstellten Kombinaten finden der § 19 Abs. 3 Sätze 3 und 4, der § 20 Abs. 2 und der § 23 Abs. 2 Satz 2 keine Anwendung. (2) Die Mitglieder des Ministerrates und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke unterliegen nicht der disziplinarischen Verantwortlichkeit ’nach den §§ 17 bis 25. § 27 Die Vorschriften dieser Verordnung finden auch auf alle Disziplinarverfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht abgeschlossen sind. § 28 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217) außer Kraft. Berlin, den 19. Februar 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Beschluß zur Änderung des Statuts der Deutschen Bauakademie zu Berlin vom 11. März 1969 Auf Grund des § 30 des Statuts der Deutschen Bauakademie zu Berlin vom 12. Mai 1966 (GBl. II S. 421) wird die Änderung des Statuts der Deutschen Bauakademie zu Berlin (Anlage) bestätigt. Berlin, den 11. März 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Vorsitzender Der Minister für Bauwesen J unker Anlage zu vorstehendem Beschluß Änderung des Statuts der Deutschen Bauakademie zu Berlin vom 12. Mai 1966 (GBl. II S. 421) vom 11. März 1969 §1 Der §9 Abs. 3 erhäit folgende Fassung: „Bei der Ausarbeitung der Pläne der Akademie erfolgen Abstimmungen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technik und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen.“ §2 Der § 9 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Die Akademie wendet bei der Durchführung ihrer Aufgaben Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung an. Aufgaben der Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung und Entwicklung sind auftragsgebunden zu finanzieren.“ §3 Der § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Zahl der Kandidierenden Mitglieder soll nicht mehr als 30 betragen. Ihre Wahl erfolgt jeweils für die Dauer von 4 Jahren.“ §4 Der § 27 erhält folgenden Abs. 4: „Die Akademie kann- an Persönlichkeiten, die durch wissenschaftliche Leistungen in hervorragendem Maße zur Förderung der .Bauwissenschaft beigetragen haben, die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“ verleihen. Einzelheiten des Verfahrens werden in einer besonderen Ordnung geregelt, die vom Präsidenten der Deutschen Bauakademie zu erlassen ist.“ §5 Der § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Akademie ist juristische Person. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist dem Minister für Bauwesen unterstellt.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR. Die grundsätzliche Verantwortung def Minis teriums des Inneren und seiner Organe, insbesondere der Deutschen Volkspolizei für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Verwahrraumbereich sind alle Mitarbeiter der Abteilung verantwortlich. Ordnung und Sicherheit sind mit ein Genant für das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist die berufliche und fachliche Qualifizierung der in der konspirativen Zusammenarbeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem sichert eine abgeschlossene Ausbildung eine gute Allgemeinbildung.

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