Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 164

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 164 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 164); 164 Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 26. März 1969 lasse und Beschlüsse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte. (3) Die Mitarbeiter haben die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, die Gesetze und die anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gründlich auszuwerten und in ihrem Verantwortungsbereich unter Mitwirkung der Werktätigen konsequent durchzuführen. Sie sind verpflichtet, die Initiative und Aktivität der Werktätigen zur Schaffung des entwik-kelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, insbesondere zur Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben entsprechend den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Revolution, zu fördern. Sie ijven-den moderne wissenschaftliche und technische Erkenntnisse und fortgeschrittene Formen und Methoden der Planung und Leitung an, verallgemeinern die besten Erfahrungen aus dem sozialistischen Wettbewerb und bei der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und unterstützen deren Durchsetzung gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen, vor allem den Gewerkschaften. (4) Die Mitarbeiter tragen in ihrer Tätigkeit zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger bei. Sie sind verpflichtet, bewährte Formen demokratischer Mitwirkung auszunutzen und neue Möglichkeiten der umfassenden Mitgestaltung der Werktätigen zu schaffen, den Bürgern die Politik der Deutschen Demokratischen Republik in enger Verbindung mit den zu lösenden staatlichen Aufgaben zu erläutern und ihre Vorschläge, Hinweise und Kritiken für die Arbeit auszuwerten. §3 Unterstützung der Abgeordneten Die Mitarbeiter, insbesondere die Leiter, sind verpflichtet, auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer Rechtsvorschriften entsprechend ihrem Aufgabenbereich und ihren Befugnissen zur Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretungen beizutragen. Sie unterstützen die Volksvertretungen, deren Organe und Abgeordnete insbesondere durch Information und Auskunft, Rechenschaftslegung und Berichterstattung aktive Teilnahme an der Vorbereitung und Durchführung der Tagungen der Volksvertretungen und der Beratungen in den Ausschüssen und Kommissionen Bearbeitung von Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden (Eingaben). §4 Wahrung der Staatsdisziplin, Mehrung und Schutz des sozialistischen Eigentums 1 (1) Die Mitarbeiter sind zu hoher Staats- und Arbeitsdisziplin verpflichtet. Ihr Verhalten muß innerhalb und außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und den Grundsätzen der sozialistischen Moral entsprechen. (2) Die Mitarbeiter haben mit dem ihnen anvertrauten Volkseigentum gewissenhaft zu wirtschaften, es ständig zu mehren, vor allen Angriffen und jeglicher-. Vergeudung zu schützen. Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben haben' die Mitarbeiter die materiellen und finanziellen Mittel den Prinzipien des sozialistischen Wirtschaftens entsprechend sparsam und mit hohem Nutzeffekt einzusetzen und die volkswirtschaftlichen Reserven zu erschließen. Gewährleistung der Gesetzlichkeit §5 (1) Die Mitarbeiter haben bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und durchsetzen zu helfen und die Würde und Rechte der Bürger zu achten und zu schützen. Sie sind verpflichtet, an der Aufdeckung von Rechtsverletzungen und an der Beseitigung ihrer Ursachen und der Bedingungen für Rechtsverletzungen mitzuwirken. (2) Die Mitarbeiter sind verpflichtet, konsequent .gegen Gesetzesverstöße, Bürokratismus, Schönfärberei, Selbstzufriedenheit und Schematismus sowie gegen jede Form der Unterdrückung der Kritik aufzutreten. Sie haben die Verwirklichung der Interessen des sozialistischen Staates zu gewährleisten und stützen sich dabei auf die Initiative der Bürger. §6 (1) Die Mitarbeiter tragen die volle Verantwortung für den ihnen übertragenen Aufgabenbereich. Sie sind verpflichtet, die ihnen gegebenen Weisungen gewissenhaft und termingemäß durchzuführen. (2) Die Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, gegen Weisungen, die den Rechtsvorschriften widersprechen oder deren Durchführung Rechtsverletzungen zur Folge hat, unverzüglich Einspruch beim zuständigen Leiter zu erheben. Weisungen, die gegen Strafgesetze der Deutschen Demokratischen Republik verstoßen, dürfen nicht durchgeführt werden. Dem übergeordneten Leiter ist davon Mitteilung zu machen. §7 Wachsamkeit (1) Zum Schutze der staatlichen und volkswirtschaftlichen Interessen sind die Mitarbeiter zu ständiger Wachsamkeit, zur strengen Wahrung der Staats- und Dienstgeheimnisse und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften über Ordnung und Sicherheit verpflichtet. (2) Über dienstliche Angelegenheiten ist die Schweigepflicht zu wahren. Das gilt auch nach Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses. Von der Schweigepflicht kann, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist, nur der dafür zuständige Leiter entbinden. (3) Den Mitarbeitern ist es untersagt, im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen pflichtwidrig für sich oder andere Geschenke entgegenzunehmen, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder sich sonstwie Vorteile zu verschaffen. i;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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