Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 160

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 160); 160 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 25. März 1969 §5 (1) Der Schadenersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. (2) Ausnahmen von der Bestimmung des Abs. 1 kann der zuständige Kommandeur bzw. Leiter gestatten, wenn der Angehörige der bewaffneten Organe allein oder mit Hilfe seines Kollektivs in der Lage ist, den Schaden in der Freizeit und ohne Verwendung von Materialien (Baustoffe, Ersatzteile o. ä.) oder von finanziellen Mitteln der bewaffneten Organe ordnungsgemäß und fachgerecht zu beheben. §6 (1) 'Fahrlässig verursachte Schäden sind grundsätzlich im vollen Umfange des direkten Schadens, jedoch höchstens bis zur Höhe der monatlichen Bezüge des betreffenden Angehörigen der bewaffneten Organe gemäß §13, zu ersetzen. (2) Haben mehrere Angehörige der bewaffneten Organe einen Schaden fahrlässig verursacht, ist jeder nach Art und Umfang seiner Beteiligung und dem Grad seines Verschuldens materiell verantwortlich. Ist der Einzelanteil nicht festzustellen, sind alle Beteiligten im gleichen Verhältnis schadenersatzpflichtig. §7 (1) Der direkte Schaden ist im vollen Umfange, jedoch höchstens bis zum dreifachen Betrag der monatlichen Bezüge des betreffenden Angehörigen der bewaffneten Organe, zu ersetzen a) bei Verlust von Bewaffnung, Bekleidung, Ausrü- stung und anderen Gegenständen, die dem Angehörigen der bewaffneten Organe zur alleinigen Benutzung gegen Quittung übergeben wurden, oder ' b) bei Verlust von Geld- und Sachwerten, für die der Angehörige der bewaffneten Organe entsprediend seinen Dienstpflichten ständig bzw. zeitweilig die Verantwortung trägt und rechenschaftspflichtig ist. (2) Fahrlässig verursachte Schäden, die infolge unbefugter Benutzung von Waffen, Fahrzeugen oder sonstigen Geräten und Einrichtungen der bewaffneten Organe entstanden, sind im vollen Umfange, jedoch höchstens bis zum sechsfachen Betrag der monatlichen Bezüge des betreffenden Angehörigen der bewaffneten Organe, zu ersetzen. (3) Wurde der Schaden in den Fällen des § 6 und des § 7 Absätze 1 und 2 durch eine unter Alkoholeinfluß begangene Handlung verursacht, ist der direkte Schaden im vollen Umfange zu ersetzen. §8 (1) Bei Überzahlungen von Besoldung, Vergütungen, Löhnen und Gehältern, Renten, Reisekosten u. ä., die sich aus Rechenfehlern, falscher Anwendung von Bestimmungen, falschen Einweisungen, Nichtdurchführung von Befehlen über Kader oder aus gemeldeten, aber nicht berücksichtigten personellen Veränderungen ergeben, ist der Angehörige der bewaffneten Organe, der die Überzahlung fahrlässig verursacht hat, im vollen Umfange, jedoch höchstens bis zum dreifachen Betrag seiner monatlichen Bezüge, zum Schadenersatz verpflichtet. (2) Die zuviel gezahlten Beträge können innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Auszahlung, spätestens am nächsten Zahltag für Besoldung, Vergütungen, Löhne, Gehälter, Renten u. ä., vom Empfänger in voller Höhe zurückgefordert werden. Hat der Empfänger die Überzahlung schuldhaft verursacht, so beträgt die Frist 2 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Rückforderungsanspruch entstanden ist. (3) Nach Ablauf der im Abs. 2 genannten Fristen erlischt der Rückforderungsanspruch. Die Möglichkeit der freiwilligen Rückerstattung durch den Empfänger bleibt davon unberührt. (4) Bei voller oder teilweiser Rückzahlung des überzahlten Betrages entfällt oder mindert ich insoweit die Schadenersatzpflicht nach Absrl. §9 (1) Bei vorsätzlich verursachten Schäden ist ein Angehöriger der bewaffneten Organe für den gesamten Schaden ersatzpflichtig. (2) Haben mehrere Angehörige der bewaffneten Organe durch gemeinschaftliche Handlung vorsätzlich einen Schaden verursacht, ist der Ersatzanspruch gegen alle Beteiligten geltend zu machen. Der zuständige Kommandeur bzw. Leiter kann die festgelegte Schadensumme von einem Beteiligten, voll oder mehreren Beteiligten anteilig verlangen. (3) Zivilrechtliche Ansprüche der zur Zahlung des Schadenersatzes verpflichteten Angehörigen der bewaffneten Organe gegenüber den Mitbeteiligten bleiben unberührt. § 10 (1) Bei unerlaubtem Entfernen oder Fernbleiben von der Truppe, der Dienststelle oder einem anderen bestimmten Aufenthaltsort sowie bei Fahnenflucht ist ein Angehöriger der bewaffneten Organe zum vollen Ersatz der durch die Aufenthaltsermittlung und Rückführung entstandenen notwendigen Kosten verpflichtet. (2) Als Kosten nach Abs. 1 sind zu berechnen: a) bei Benutzung von Kraftfahrzeugen der bewaffneten Organe - die Kosten für den Verschleiß der Kraftfahrzeuge ynd den Verbrauch von Kraftstoff und öl b) bei Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen die Kosten entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen der bewaffneten Organe c) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die direkten Fahrtkosten für den mit der Rückführung Beauftragten und für den zurückzuführenden Angehörigen der bewaffneten Organe d) bei erforderlichen Telefongesprächen über das öffentliche Fernsprechnetz oder bei erforderlichen Telegrammen die direkten Gebühren e) Tagegelder, Übernachtungskosten und sonstige nachweispflichtige Ausgaben des mit der Rückführung Beauftragten. §11 Bei Beeinträchtigung oder Schädigung des eigenen Gesundheitszustandes infolge Alkoholmißbrauchs ist ein Angehöriger der bewaffneten Organe zum vollen Er-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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