Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 159 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 159); IJttiwiifätstliiii Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 25. März 1969 j Teil II Nr. 25 Tag Inhalt Seite 19. 2. 69 Verordnung über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe Wiedergutmachungsverordnung (WGVO) 159 Verordnung über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe Wiedergutmachungsverordnung (VVGVO) vom 19. Februar 1969 Das zur Stärkung der Landesverteidigung und zur Gewährleistung der öffentlichen Ordhung und Sicherheit zur Verfügung stehendp sozialistische Eigentum ist mit dem höchsten Nutzeffekt zu Verwenden, zu erhalten und entsprechend, seiner Zweckbestimmung einzusetzen. Daraus resultiert die Pflicht der Angehörigen der bewaffneten Organe, mit dem sozialistischen Eigentum sorgsam umzugehen und es vor Schäden zu bewahren. \ Die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe, die schuldhaft einen Schaden verursacht haben, ist ein entscheidendes Mittel der Erziehung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur ständigen Verbesserung der Disziplin und Ordnung. Zur Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe wird folgendes verordnet: 1. Abschnitt Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen §1 (1) Diese Verordnung findet Anwendung, wenn Angehörige der bewaffneten Organe, für die spezielle Dienstlaufbahnbestimmungen gelten, dem zur Verfügung stehenden sozialistischen Eigentum durch schuldhafte Verletzung ihrer Dienstpflichten einen Schaden zugefügt haben. (2) Diese Verordnung gilt auch für Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe, soweit sie den Schaden während der Zeit ihres Dienstes bei den bewaffneten Organen verursacht haben. §2 (1) Dienstpflichten im Sinne dieser Verordnung sind die sich für die Angehörigen der bewaffneten Organe aus den Rechtsvorschriften, militärischen oder anderen innerdienstlichen Bestimmungen ergebenden oder in anderer Weise übertragenen (befohlenen) Pflichten. (2) Ein Schaden im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn ein materieller oder finanzieller Nachteil für die Organe eingetreten ist, bei denen Angehörige der bewaffneten Organe Dienst verrichten. Ein Schadensfall liegt auch vor, wenn ein Angehöriger der bewaffneten Orgäne a) im Rahmen dienstlicher Tätigkeit oder b) durch unbefugte Benutzung von Waffen. Fahrzeugen oder sonstigen Geräten und Einrichtungen der bewaffneten Organe Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt hat, dessen Ersatz erforderlich ist. §3 Ein Angehöriger der bewaffneten Organe handelt schuldhaft im Sinne dieser Verordnung, wenn a) er sich unter Verletzung seiner Dienstpflichten zur Herbeiführung eines Schadens bewußt entschieden hat oder wenn er den Schaden zwar nicht angestrebt, sich jedoch bei seiner Entscheidung zum Handeln bewußt damit abgefunden hat, daß der Schaden eintreten könnte (Vorsatz) b) er unter bewußter Verletzung seiner Dienstpflichten einen Schaden ungewollt herbeiführt, weil er bei seiner Entscheidung leichtfertig darauf vertraut hat, daß der Schaden nicht eintreten wirej (Fahrlässigkeit). Fahrlässig handelt auch, wer unter bewußter Verletzung seiner Dienstpflichten durch sein Handeln einen Schaden herbeiführt, ohne dessen Eintritt vorauszusehen, obwohl er diesen bei verantwortungsbewußter Prüfung der Sachlage und bei pflichtgemäßem Verhalten hätte voraussehen und vermeiden können. 2. Abschnitt Grundlagen der Schadenersatzpflicht und Höhe des Schadenersatzes §4 Zum Schadenersatz ist ein Angehöriger der bewaffneten Organe verpflichtet, der schuldhaft a) einen Schaden verursacht oder b) die Wiedergutmachung durch den Schadenverursacher verhindert;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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