Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 145

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 145 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 145); * w* ■ ' Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 145 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 14. März 1969 Teil n Nr. 21 Tag Inhalt 19.2.69 Beschluß über die Aufhebung von Rechtsvorschriften .------ 19.2.69 Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Dlhavarien 15. 2. 69 Anordnung über die Auflösung des Staatlichen Schmiedebüros Berlin 24. 2. 69 Anordnung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Obst-, Gemüse- und Speisekartoffelwirtschaft ; ’. i 25. 2. 69 Anordnung Nr. 2 über Reparaturfonds 17 =2. 69 Anordnung Nr. 4 über den Versand von Saat- und Pflanzgutproben für Versuchszwecke außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik Seite 145 145 147 147 147 147 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 148 Beschluß über die Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 19. Februar 1969 Der Beschluß vom 30. Januar 1964 über weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (GBl. II S. 357) wird aufgehoben. Berlin, den 19. Februar 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender l Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien vom 19. Februar 1969 Die zunehmende Verwendung von Mineralölen in allen Bereichen der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik erfordert Maßnahmen, die Mineralölhavarien und ihren Auswirkungen Vorbeugen sowie im Havariefall deren schnelle und wirkungsvolle Bekämpfung ermöglichen. Deshalb wird folgendes verordnet : §1 (1) öle im Sinne dieser Verordnung sind Erdöl und alle anderen flüssigen Kohlenwasserstoffe, die bei einer Temperatur von- + 50 °C einen Dampfdrude von £ 2 kp/cm2 Überdruck haben und bei -f- 35 °C nicht mehr fest sind. (2) Ölhavarien im Sinne dieser Verordnung sind Ereignisse, bei denen durch Störung des normalen Betriebsablaufes bzw. Zustandes öle aus Produktionsanlagen, ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern sowie Rohrfeitungen usw. austreten, in den Boden, das Grund- und Oberflächenwasser, Küstengewässer oder in die Kanalisation eindringen und zu volkswirtschaftlichen Schäden führen können. §2 : Rechtsträger, Eigentümer und Nutzer von Anlagen, mit denen öle erkundet, gefördert, verarbeitet, hergestellt, gelagert, umgeschlagen bzw. transportiert werden (nachstehend Betreiber genannt), haben ihre Tätigkeit so einzürichten, daß Ölhavarien vermieden werden. Sie haben insbesondere a) alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Ölhavarien durchzusetzen b) auftretende Ölhavarien sofort zu bekämpfen, die Beseitigung eingetretener Schäden zu veranlassen und die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen zur Verhütung von Folgewirkungen zu treffen c) in ihrem Verantwortungsbereich zur Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien Spezialgeräte und -mittel bereitzustellen, Einsatzkräfte vorzubereiten und die erforderlichen Havariepläne auszuarbeiten. §3 (1) Die zuständigen Organe der Gewässeraufsicht sind berechtigt, den Betreibern von Anlagen gemäß § 2 Auflagen zum Schutze der Gewässer vor ölgefahren zu erteilen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung nachträglich zu verständigen. Aufgaben des Wachschichtleiters bei Auslösung von Alarm: Die Auslösung von Alarm erfolgt auf Anweisung des Ministers oder seiner Stellvertreter, in den Bezirken durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung den Mitarbeiter zur Befragung in ein Objekt befehlen.

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