Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 132

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 132 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 132); 132 Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 28. Februar 1969 III. Leitung und Arbeitsweise §14 (1) Das Amt wird nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. (2) Der Leiter wird vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. (3) Ständiger Vertreter des Leiters ist der Ernte Stellvertreter des Leiters. Im übrigen regelt der Leiter die Verantwortung und das Weisungsrecht seiner Stellvertreter zur Lösung ständiger und zeitweiliger Führungsaufgaben, die sich aus den Schwerpunkten der Leitung der Wasserwirtschaft in der Volkswirtschaft ergeben. (4) Dem Leiter sind die Direktoren der Wasserwirtschaftsdirektionen, der Generaldirektor der WB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, der Direktor des Instituts für Wasserwirtschaft sowie die Direktoren der zentralgeleiteten Betriebe der Wasserwirtschaft unterstellt. Er ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. (5) Der Leiter ist für die enge Zusammenarbeit mit den für die Wasserwirtschaft verantwortlichen Mitgliedern der Räte der Bezirke verantwortlich. Er erläutert ihnen die Hauptaufgaben auf diesem Gebiet, führt Erfahrungsaustausche durch und verallgemeinert dabei die besten Erfahrungen. § 15 (1) Das Amt gliedert sich in Abteilungen und selbständige Sektoren. (2) Die Abteilungsleiter und die Leiter selbständiger Sektoren sind dem Leiter gegenüber für die Erfüllung ihrer Aufgaben direkt verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Sie haben kein Weisungsrecht gegenüber den nachgeordneten Organen, Einrichtungen und Betrieben und den Abteilungen Verkehr, Straßenwesen und Wasserwirtschaft der Räte der Bezirke. § 16 Entsprechend den Rechtsvorschriften erläßt der Leiter im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Verfügungen und Weisungen und kontrolliert deren Durchführung. Sicherheit §17 (1) Das Amt entwickelt die Grundsätze für die technische Sicherheit und den Brandschutz und kontrolliert deren Einhaltung unter Einbeziehung der Werktätigen. Es analysiert die Erfüllung der Aufgaben auf diesem Gebiet sowie die aufgetretenen besonderen Vorkommnisse. (2) Das Amt gewährleistet den umfassenden Rechtsschutz sowie die Wahrung von Staats- und Wirtschaftsgeheimnissen in seinem Bereich und erzieht die Werktätigen des Wirtschaftsbereiches zur Wachsamkeit und zur Entwicklung eines hohen Sta'atsbewußtseins. IV. Rechtsstellung § 18 (1) Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorga-nisation. (2) Das Amt hat seinen Sitz in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin. § 19 (1) Das Amt wird im Rechtsverkehr durch den Leiter vertreten. (2) Der Erste Stellvertreter sowie der Stellvertreter des Leiters, die Abteilungsleiter und die Leiter selbständiger Sektoren sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches befugt, das Amt im Rechtsverkehr zu vertreten. (3) Andere Mitarbeiter des Amtes sowie andere Personen können entsprechend den Rechtsvorschriften durch den Leiter zur Vertretung des Amtes im Rechtsverkehr bevollmächtigt werden. V. Schlußbestimmungen §20 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15. Oktober 1959 über das Statut des Amtes für Wasserwirtschaft (GBl. I S. 807) außer Kraft. Berlin, den 5. Februar 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Vorsitzender Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentxal-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817 ll cotisuiueq yrnp . : ‘ F iS;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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