Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 131); 131 Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 28. Februar 1969 (2) Dabei ist zu sichern die Koordinierung der Schwerpunkte der Instandhaltung mit dem Ministerium für Verkehrswesen, den Industrieministerien und den örtlichen Räten ein enges Zusammenwirken mit dem Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirt-schaft und dessen Staatlichem Komitee für Meliorationen sowie die komplexe Abstimmung der Instandhaltung im Rahmen der einheitlichen Pläne für Meliorationen und wasserwirtschaftliche Vorhaben für die landwirtschaftliche Produktion. §8 Das Amt übt die Staatliche Bauaufsicht über alle Baumaßnahmen in seinem Verantwortungsbereich sowie über Talsperren und industrielle Absetzanlagen aller Bereiche der Volkswirtschaft aus. Die Staatliche Bauaufsicht kontrolliert die Einhaltung aller bau rechtlichen, baütechn-ischen und Sicherheitsbestimmungen und die Qualität der Bauausführung im Interesse der Gewährleistung der Funktionssicherheit wasserwirtschaftlicher Anlagen. §9 (1) Das Amt gewährleistet die umfassende Durchsetzung der Konkretisierung des ökonomischen Systems des Sozialismus unter Beachtung der Spezifik des Bereiches der Wasserwirtschaft. (2) Das Amt verwirklicht diese Aufgaben durch \ Ermittlung und Festlegung von Effektivitätskriterien zur rationellsten Leitung der wasserwirtschaftlichen Prozesse Vervollkommnung des Systems ökonomischer Hebel mit dem Ziel der Senkung des Wasserverbrauches und der Verbesserung der Abwasserbehandlung in den wassemutzenden Zweigen der Volkswirtschaft bei Orientierung auf die Schaffung wasserwirtschaftlicher Großanlagen richtige Anwendung der ökonomischen Hebel der persönlichen materiellen Interessiertheit. (3) Das Amt sichert die Anwendung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den zugeordneten Organen und Betrieben sowie die Durchsetzung der Leistungsfinanzierung im Bereich der staatlichen Einrichtungen die umfassende Durchsetzung und Verwirklichung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik über die Kontrolle der Finanzierungsbeziehungen die Einhaltung der Finanz- und Haushaltsdisziplin sowie des Prinzips der strengsten Sparsamkeit. § 10 (1) Das Amt ist verantwortlich für die Verwirklichung der Grundsätze der Preispolitik in seinem Bereich. Es gewährleistet auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates und der Direktiven des Amtes für Preise, daß die Preise unmittelbar ein wichtiges Fiührungs- und Planungsinstrument werden und eine einheitliche staatliche Preispolitik in seinem Bereich durchgeführt wird. (2) Das Amt verwirklicht diese Aufgaben durch Entwicklung der Preisplanung als Bestandteil der Planung des Reproduktionsprozesses seines Bereiches Ausarbeitung von Preiskonzeptionen in Übereinstimmung mit der wissenschaftlich-technischen Entwicklung der Hauptleistungen Ausarbeitung und Bestätigung von Preisvorschlägen für seinen Bereich entsprechend der festgelegten Nomenklatur Organisierung einer ständigen Analyse auf dem Gebiet der Preise Kontrolle der Einhaltung der Preisvorschriften im Rahmen der Führungstätigkeit. §11 (1) Das Amt ist verantwortlich für die Durchsetzung der staatlichen Politik auf dem Gebiet Arbeit und Löhne in der Wasserwirtschaft zur weiteren Entwicklung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung der Arbeitsund Lebensfoedingungen der Werktätigen. (2) Der Leiter vereinbart entsprechend den Rechtsvorschriften und tariflichen Bestimmungen mit dem Zen-tralvorstand der Industriegewerkschaft Bergbau Energie tarifliche Regelungen. §12 Das Amt legt Maßnahmen für die Durchsetzung der ' Grundsätze auf dem Gebiet der sozialistischen Personalpolitik in der Wasserwirtschaft, eines einheitlichen Systems der Erziehung der Aus- und Weiterbildung, den Einsatz der Führungskräfte, die Schaffung einer Kaderreserve und die Heranbildung von Nachwuchskräften, insbesondere Frauen und Jugendlichen für Führungsfunktionen fest. Internationale Zusammenarbeit §13 (1) Das Amt ist verantwortlich für die internationale wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, insbesondere mit der Sowjetunion und anderen sozialistischen Ländern sowie den Entwicklungsländern, auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft. (2) Es organisiert entsprechend den Beschlüssen des Ministerrates die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern durch Direktbeziehungen mit den staatlichen Wasserwirtschaftsorganen, Direktverkehr und direkte Zusammenarbeit mit Instituten -und Betrieben. Es nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus der Erfüllung der internationalen Abkommen über die Grenzgewässer für die Wasserwirtschaft ergeben. (3) Der Leiter nimmt die Aufgaben, die sich aus dem ständigen Organ „Tagung der Leiter der Wasserwirtschaftsorgane der Mitgliedsländer des RGW“ ergeben, wahr.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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