Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 129 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 129); 1.1GQ. Ulli VCrsilätö&iim Bibliothek 129 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 28. Februar 1969 ] Teil II Nr. 18 Tag 5. 2. 69 Inhalt Verordnung über das Statut des Amtes für Wasserwirtschaft Seite Verordnung über das Statut des Amtes für Wasserwirtschaft vom 5. Februar 1969 I. Stellung und Grundsätze §1 (1) Das Amt für Wasserwirtschaft (nachstehend Amt genannt) ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrates zur Planung, Leitung und Entwicklung der Wasserwirtschaft und zur Koordinierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Volkswirtschaft. Es verwirklicht seine Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates. In Anwendung der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft und modernen Methoden der Planung und Leitung hat das Amt das ökonomische System des Sozialismus schöpferisch im Bereich der Wasserwirtschaft zur Lösung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben und zur Erreichung eines hohen Beitrages zum Nationaleinkommen und dessen effektivste Verwendung zu verwirklichen. (2) Der Leiter des Amtes (nachstehend Leiter genannt) ist für die Verwirklichung der Aufgaben des Amtes gegenüber dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (3) Das Amt ist verantwortlich für die rechtzeitige Ausarbeitung der zur Systemregelung erforderlichen Rechtsvorschriften. r §2 (1) Das Amt ist verantwortlich für die Durchsetzung einer einheitlichen und komplexen, wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Entwicklung der Wasserwirtschaft sowie für die Schaffung der dazu erforderlichen Kapazitäten zur Sicherung des Bedarfs der Volkswirtschaft und der Bevölkerung. (2) Zu den wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Sinne dieser Verordnung gehören die Ermittlung und Bewirtschaftung des ober- und unterirdischen Wasserdargebotes nach Menge und Beschaffenheit die Sicherung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung der Schutz der Gewässer vor schädlichen Einwirkungen die Instandhaltung und der Ausbau der der Wasserwirtschaft zugeordneten Gewässer der Hochwasser- und Küstenschutz. (3) Das Amt übt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Sicherung des Wasserbedarfs der Volkswirtschaft die Gewässeraufsicht in Durchsetzung des Wassergesetzes aus. (4) Der Leiter ist berechtigt, zur Sicherung der Wasserversorgung der Bevölkerung und der Volkswirtschaft bei naturbedingten Extremlagen oder bei Havarien, die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben, im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen und örtlichen Räten oder auf deren Verlangen die Gewässernutzung einzuschränken. (5) Der Leiter hat das Recht, von den Ministern der wassernutzenden Bereiche Kcntrollberichte über die termin- und ordnungsgemäße Realisierung der Abwasserforschung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Abwasserbehandlungsmaßnahmen zu fordern. §3 (1) Der Leiter organisiert zur komplexen Lösung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben die Zusammenarbeit mit den zentralen staatlichen Organen. (2) Der Leiter hat zur Wahrung der Übereinstimmung der zentralen Aufgaben der Wasserwirtschaft mit den territorialen Erfordernissen mit den zuständigen örtlichen Organen der Staatsmacht zusammenzuarbeiten. (3) Der Leiter sichert, daß die dem Amt direkt unterstellten Organe der Wasserwirtschaft sowie die zentralgeleiteten wasserwirtschaftlichen Betriebe und Einrichtungen ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen durchführen mit dem Ziel der optimalen Ausnutzung der wasserwirtschaftlichen Grundfonds der Volkswirtschaft die sich aus der territorialen Entwicklung ergebenden Anforderungen durch Schaffung wasserwirtschaftlicher Kapazitäten zu verwirklichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Rückgewinnung einnimmt, entscheidend zu verbessern. Im Prozeß der Rückgewinnung sind stets auch die Beweggründe der betreffenden Person für die gezeigte Bereitschaft, in die sozialistische Gesellschaft integriert erscheinen zumal wsnn ihr hohes berufliches Engagement auch mit gesellschaftspolitischen Aktivitäten verknüpft ist. Die betreffenden Bürger stehen dem realen Sozialismus in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie andere besonders gefährliche Aktivitäten, die auf die Erzwingung der Übersledlung gerichtet sind, zu erkennen, weitgehend auszuschließen und politischen Schaden abzuwenden.

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