Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 110

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 110 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 110); 110 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 19. Februar 1969 § U Die Verleihung (1) Auf Grund des Vorschlages der bei der Verteidigung anwesenden Mitglieder der Fakultät bzw. der Kommission beschließt das zuständige Gremium über die Bewertung der Gesamtleistung und über die Verleihung bzw. Nlchtverleihiung. (2) über die Verleihung ist vom Wissenschaftlichen Rat eine Urkunde auszusteilen (Anlage). Sie ist in / deutscher Sprache unter dem Datum des Beschlusses auszufertigen, vom Rektor und dem zuständigen Dekan zu unterzeichnen und mit dem Prägesiegei der Universität oder Hochschule zu versehen. (3) Die Urkunde ist auszuhändigen, wenn die Pflichtexemplare abgeliefert worden sind. § 12 . Die Pflichtexemplare (1) Die Arbeit ist in 6 Exemplaren und die Thesen sind in den vom Wissenschaftlichen Rat geforderten Exemplaren einschließlich einer Dokumentationskarte in zweifacher Ausfertigung an die zentrale Bibliothek der Hochschule bzw. wissenschaftlichen Institution abzuliefern. an der das Verfahren durchgeführt wird. (2) Ein Exemplar der Arbeit muß fotokopierfäliig sein. (3) Die eingereichten Exemplare müssen ein Titelblatt haben, das die Arbeit als Dissertation kennzeichnet sowie Vor- und Zunamen, Geburtstag und -ort des Kandidaten und das Datum des Beschlusses gemäß § 11 enthält. (4) Arbeiten, die durch Druck- oder druckähnliche Verfahren hergestellt werden, müssen als Dissertation gekennzeichnet sein. (5) Kandidaten, die auf der Grundlage bereits veröffentlichter Arbeiten promoviert wurden, haben nur die Thesen entsprechend Abs. 1 einzureichen. § 13 Das Protokoll Über den Verlauf jedes Verfahrens .ist ein Protokoll zu führen, das vom Dekan bzw. Vorsitzenden der Kommission zu bestätigen ist. § 14 Die Verfahrensordnung Der Wissenschaftliche Rat erläßt auf der Grundlage dieser Anordnung eine Verfahrensordnung. §15 Schlüßbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1969 in Kraft. (2) Für Hochschulen der bewaffneten Organe und der gesellschaftlichen Organisationen bzw. Institutionen erlassen die zuständigen Leiter auf der Grundlage dieser Anordnung und im Einvernehmen mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen die erforderlichen Bestimmungen für die Verleihung des Doktors eines Wissenschaftszweiges. Berlin, den 21. Januar 1969 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. G i e ß m a n n Anlage zu § 11 Abs. 2 vorstehender Anordnung Urkunde über die Verleihung des Doktors eines Wissenschaftszweiges Muster Universität Hochschule j Der Wissenschaftliche Rat verleiht (Hochschule/ (Vor- und Zuname) geboren am in den akademischen Grad (Bezeichnung) nachdem er seine wissenschaftliche Befähigung z. dem Gebiet nachgewiesen hat und das Gesamturteil erteilt wurde. (Ort) Der Rektor den (Datum) Der Dekan (Unterschrift) (Siegel) (Unterschrift) Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Doktor der Wissenschaften Promotionsordnung B vom 21. Januar 1969 Auf Grund des § 16 der Verordnung vom 6. Novemix-1968 über die akademischen Grade (GBl. II S. 1022) wir: in Übereinstimmung mit dem Zentral Vorstand der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: § 1 Das Recht zur Verleihung des Doktors der Wissenschaften (1) Das Recht zur Verleihung des Doktors der Wissenschaften „Promotionsrecht. B" wird den Wissenschaftlichen Räten der Universitäten und Hochschule; (nachstehend Wissenschaftlicher Rat genannt) und en:-sprechenden Gremien anderer wissenschaftlicher Institutionen erteilt. (2) An Institutionen ohne Wissenschaftlichen nimmt ein entsprechendes wissenschaftliches Grenain: das Recht zur Verleihung akademischer Grade war.: (3) Der Wissenschaftliche Rat kann Verfahren vor Fakultäten durchführen lassen oder Kommissionen denen Vertreter der Fakultäten und weitere Wissen schaftler angehören, mit der Durchführung der Vf fahren beauftragen. Diese Entscheidung trifft der Ser;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit gründlich vorzubereiten und weitere Schlußfolgerungen für die politisch-operative Arbeit abzuleiten. Notwendigkeit und Zielstellung einer operativen müssen durch Erfordernisse der Lösung von Aufgaben der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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