Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 105 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 105); der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 19. Februar 1969 Teil II Nr. 14 Tag Inhalt Seite 21.1.69 Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Diplom eines Wissenschafts- zweiges Diplomordnung 105 31.1. 69 Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges Promotionsordnung A 107 21.1.69 Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Doktor der Wissenschaften Promotionsordnung B 110 Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Diplom eines Wissenschaftszweiges Diplomordnung vom 21. Januar 1969 A,;f Grund des § 16 der Verordnung vom 6. November . iüd über die akademischen Grade (GBl. II S. 1022) wird .r, Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien ;Vjtsehen Jugend und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: § 1 Das Recht zur Verleihung des Diploms eines Wissenschaftszweiges (1) Das Recht zur Verleihung des Diploms eines Wissenschaftszweiges „Diplomrecht“ wird den Wis-'dischaftlichen Räten der Universitäten und Hoch-'chulen erteilt. (2) Die Wissenschaftlichen Räte legen fest, welche Sektion das Diplom eines Wissenschaftszweiges (nach-■l/nend Diplom genannt) verleiht. (3) Der Rat der Sektion kann Kommissionen mit der I-.rchführung der Verfahren beauftragen. § 2 Der Antrag des Kandidaten (1) Der Antrag auf Eröffnung eines Diplomverfahrens bei dem Direktor der Sektion zu stellen, an der ;s Verfahren durchgeführt werden soll. Ihm sind ,1e 5 Ixemplare der Arbeit und der Thesen beizufügen. (2) Der Antrag ist nur bei einer Sektion zu stellen, "r kann zurückgezogen werden, solange über ihn ne Entscheidung getroffen ist. il Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Antrages cheidet der Direktor der Sektion auf Vorschlag für das Fachgebiet zuständigen Hochschullehrers r die Eröffnung des Verfahrens. )) Empfehlungen auf Durchführung von Verfahren ■nen von den Mitgliedern des Rabes der Sektion sowie von Leitern der volkseigenen und genossenschaftlichen Wirtschaft den Direktoren der Sektionen unterbreitet werden. (5) Externe Bewerber haben neben der Arbeit und den Thesen einzureichen: a) eine beglaubigte Abschrift der Urkunde über die Hauptprüfung b) einen Lebenslauf, der insbesondere über die gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung Auskunft gibt c) eine Liste der Veröffentlichungen oder anderer wissenschaftlicher Leistungen d) eine Beurteilung durch den zuständigen Leiter, die insbesondere über , die berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit des Kandidaten Auskunft gibt e) ein polizeiliches Führungszeugnis f) die Quittung über die entrichteten Diplomgebühren. (6) Die Diplomgebühren für externe Bewerber betragen 100 M. Diplomverfahren für Direkt-, Fern- und Abendstudenten sind gebührenfrei. § 3 Die Bedingungen für die Verleihung (1) Das Diplom wird verliehen nach a) positiver Bewertung der Arbeit b) erfolgreichem Nachweis über die Vertiefung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse c) erfolgreicher Verteidigung der Forschungsergeb- nisse. (2) Wenn ein Kandidat die Hauptprüfung nicht abgelegt hat, legt die zuständige Kommission fest, welche Prüfungen in theoretischen Grundlagen abzulegen sind. § 4 Die wissenschaftliche Arbeit (1) Mit der wissenschaftlichen Arbeit muß der Kandidat nachweisen, daß er eine bestimmte Wissenschaft-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von die Grundsätze der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der komplexen Anwendung und Umsetzung der Untersuchungsprin-zipisn in ihrer Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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