Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 101 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 101); LMUiiverummiiK Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 101 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 18. Februar 1969 I Teil II Nr. 13 Tag Inhalt Seite 13. 2. 69 Anordnung Nr. 3 über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen 101 Anordnung Nr. 3* über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen vom 13. Februar 1969 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 19. November 1966 über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen (GBl. II S. 797) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 der Anordnung vom 19. November 1966 erhält folgende Fassung: „§1 Abgabenpflicht Für das Befahren der in den §§ 11, 17 und 25 genannten Binnenwasserstraßen durch beladene und un-beladene Fahrzeuge sowie Flöße werden Schiffahrtsabgaben (nachstehend Abgaben genannt) erhoben; der Minister für Verkehrswesen kann Ausnahmeregelungen treffen,“ §2 (1) Der § 4 Abs. 1 der Anordnung vom 19. November 1966 erhält folgende Fassung: „(1) Die Schiffsführer sind verpflichtet, Anmeldungen, Fahrscheine, Quittungen, Eichscheine, Frachtpapiere und alle sonstigen für die Erhebung der Abgaben maßgebenden Urkunden sowie bei gewährter Stundung der Abgaben den mit der Unterschrift und dem Firmenstempel des Stundungsnehmers versehenen Stundungsausweis für jede Reise zur Einsichtnahme vorzulegen: a) den Abgabenerhebern an jeder Hebestelle b) auf Verlangen von anderen schriftlich ermächtigten Mitarbeitern der Wasserstraßenverwaltung. insbesondere dem Abgabenprüfer.“ (2) Im § 4 Abs. 2 der Anordnung vom 19. November 1966 sind die Wörter „Fahrscheine oder“ zu streichen. 8 3 Der § 9 der Anordnung vom 19. November 1966 erhält folgende Fassung: * Anordnung NT. 2 vom 3u. Juli r68 (GBl. II Nr. 67 S. 681) „§ 9 Nachforderung und Erstattung (1) Sind Abgaben nicht oder zu wenig erhoben, erfolgt eine Nacherhebung. (2) Zuviel erhobene Abgaben werden auf Antrag erstattet. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlußfrist a) im Bargeldverkehr von 3 Monaten b) im Stundungsverkehr von 6 Monaten zu stellen. Der Beginn der Frist ergibt sich aus den §§ 16, 23 und 29. Dem Antrag sind entsprechende Beweisunterlagen (z. B. Anmeldungen, Lade- und Löschpapiere) beizufügen.“ §4 Im § 16 Abs. 3 der Anordnung vom 19. November 1966 sind die Wörter „bzw. des Fahrscheines“ zu streichen. §5 Im § 19 der Anordnung vom 19. November 1966 ist der Abs. 2 zu streichen. §6 Der Abschnitt IV der Anordnung vom 19. November 1966 erhält folgende Fassung: „Abschnitt IV Besondere Bestimmungen für den Teltow-Kanal §25 Geltungsbereich (1) Dieser Abschnitt gilt für das Befahren des Teltow-Kanals Britzer Zweigkanals und Griebnitz-Kanals. (2) Die Grenzen der genannten Wasserstraßen ergeben sich aus der Binnenwasserstraßen-Verkehrs-ordnung (BWVO) vom 1. September 1955 (Sonderdruck Nr. 80 des Gesetzblattes; Ber. GBl. I 1956 S. 436) in der Fassung der Anordnung Nr. 8 vom 1. März 1968 (GBl. II S. 183). §26 Erhebung der Abgaben (1) Die Abgaben sind von der Haupthebestelle Brandenburg bzw. Hebestelle Baumschulenweg zu;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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