Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 989

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 989); Tag Inhalt Seite 31.10. 68 Anordnung über die Bildung eines einheitlichen Betriebsergebnisses in den Betrieben der Metallurgie 989 Anordnung Uber die Bildung eines einheitlichen Betriebsergebnisses in den Betrieben der Metallurgie vom 31. Oktober 1968 Zur weiteren Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Kombinaten und im Handelsbetrieb der Metallurgie ist es notwendig, die Erfordernisse und Realisierungsbedingungen der äußeren Märkte als wichtige Maßstäbe für die Gestaltung und Leitung des betrieblichen Reproduktionsprozesses wirken zu lassen. Deshalb wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes an geordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt: a) für den Export von metallurgischen Erzeugnissen der zum Verantwortungsbereich des Ministeriums für Erzbergbau, Metallurgie und Kali gehörenden volkseigenen Kombinate der Metallurgie, nachfolgend Kombinate genannt b) für den Import von metallurgischen Erzeugnissen, die von den zum Verantwortungsbereich des Ministeriums für Erzbergbau, Metallurgie und Kali gehörenden volkseigenen Kombinaten der Metallurgie bilanziert werden, nachfolgend Kombinate genannt c) für den Metallurgiehandel volkseigener Außen-und Binnenhandelsbetrieb der Deutschen Demokratischen Republik nachfolgend VEB genannt, für die unter Absätzen 1 und 2 genannten Lieferungen und Leistungen. (2) Diese Anordnung findet beim Import und Export von metallischen Sekundärrohstoffen durch Einrichtungen und Betriebe des Ministeriums für Erzbergbau, Metallurgie und Kali entsprechende Anwendung. Export §2 (1) Der VEB verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die Lieferungen der Kombinate gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, a auf dem Außenmarkt. Die zwischen VEB und ausländischen Partnern im Exportvertrag ver- einbarten Bedingungen, darunter sind auch der Valutapreis und die materielle Verantwortlichkeit zu verstehen, gelten unter Berücksichtigung der in den Absätzen 2 bis 6 genannten Grundsätze durchgängig in den Beziehungen zwischen VEB und Kombinaten. (2) Die Bezahlung der im Exportvertrag vereinbarten Leistungen erfolgt durch den VEB an die Kombinate bei Vorliegen der vollständigen zahlungsauslösenden Exportdokumente bei der zuständigen Industriebankfiliale der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Der im Ausfuhrvertrag zu vereinbarende Preis wird gebildet auf der Basis des im Exportvertrag vereinbarten Preises, der um die Höhe der von dem VEB zu kalkulierenden Zirkulationskosten außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zu reduzieren ist. Zirkulationskosten außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik werden in effektiv anfallender Höhe von dem VEB getragen. (4) Warenversandkosten (z. B- Frachten, Umschlagsund Lagerkosten im Hafen, Speditionskosten) innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik sind von den Kombinaten zu tragen. (5) Zinserlöse aus Exportverträgen mit Zahlungszielen sind Einnahmen des VEB. (6) Der VEB und die Kombinate haben zur Vorbereitung der Verträge über den Verkauf der Exporterzeugnisse an die ausländischen Partner eng zusammenzuarbeiten. Sie haben zu diesem Zweck die technischen und ökonomischen Bedingungen, zu denen die Leistungen verkauft werden sollen, zu vereinbaren. Sofern der VEB beim Abschluß des Exportvertrages von den mit den Kombinaten vereinbarten Bedingungen aus ökonomischen oder handelspolitischen Gründen abweichen muß, hat er dazu die Zustimmung der Kombinate einzuholen. §3 (1) Die Verrechnung der Erlöse und Kosten zwischen VEB und Kombinaten erfolgt in Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die Umrechnung von ausländischer Währung in Mark (Valuta-Gegenwert) erfolgt nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der VEB erhält auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen von der zuständigen Industriebankfiliale der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik die auf der Grundlage;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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