Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 984

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 984); 984 Gesetzblatt Teil II Nr. 123 Ausgabetag: 4. Dezember 1968 (2) Die Sicherung der organisatorischen Voraussetzungen, die Anleitung und Kontrolle der Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel erfolgt a) für die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks e. G. m. b. H. durch die Räte der Bezirke in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern der Bezirke und durch Einbeziehung der Wirtschaftsräte der Bezirke und Räte der Kreise und Städte b) für die Banken für Handwerk und Gewerbe e. G. m. b. H. und die Reichsbahnsparkassen e. G. m. b. H. durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe e. V. (Gesetzlicher Prüfungsverband). (3) Die Räte der Bezirke organisieren die Hilfe und Unterstützung der Genossenschaften bei der Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel durch die zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie durch die diesen Organen zugeordneten volkseigenen Betriebe (zur Vermittlung ihrer Erfahrungen bei der Umbewertung der Grundmittel und durch die Bereitstellung vorhandener Unterlagen, insbesondere der Kataloge mit Wiederbeschaffungspreisen, Bewertungsmaßstäben bzw. -kennzahlen). Die Organisation der Hilfe und Unterstützung bei der Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel in den Banken für Handwerk und Gewerbe e. G. m. b. H. erfolgt über den Deutschen Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe e. V. (Gesetzlicher Prüfungsverband). §4 Die Vorbereitung der Umbewertung der Gebäude und baulichen Anlagen (1) Die Generalinventur und die Ermittlung der Vorschläge zur Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes für Gebäude und bauliche Anlagen erfolgt durch Baufachleute. (2) Die Bauämter der örtlichen Räte benennen Baufachleute, die außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit die Neubewertung der Gebäude und baulichen Anlagen vornehmen können. Die Einsatzlenkung der Baufach- leute erfolgt durch die Räte der Bezirke unter Einbeziehung der Räte der Kreise bzw. Städte über die Handwerkskammern der Bezirke. (3) Die Vergütung der Bewertungsarbeiten der Baufachleute erfolgt auf der Grundlage der Anordnung vom 23. Oktober 1967 über die Vergütung von Feierabendarbeit in Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen (GBl. II S. 746). In Übereinstimmung mit der bisherigen Regelung* beträgt die Vergütung für die Bewertungsarbeiten der Baufachleute einheitlich 6 M je geleistete Stunde. (4) Soweit Genossenschaften die Generalinventur und die Ermittlung von Vorschlägen für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes der Gebäude und baulichen Anlagen durch eigene Baufachleute durchführen, ist die Anleitung dieser Baufachleute durch die Bauümter zu gewährleisten. §5 Berichterstattung über die Ergebnisse der Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel (1) Nach Abschluß der Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel sind die Ergebnisse der Generalinventur und der Ermittlung der Vorschläge für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes in einer gesonderten Berichterstattung und zu den von den verantwortlichen Organen festzulegenden Terminen einzureichen. (2) Die gemäß § 3 Abs. 2 verantwortlichen Organe organisieren die Kontrolle der von den Genossenschaften eingereichten Ergebnisse der Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel und die Weiterreichung der Ergebnisse an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. § 6 Schlußbestimmung Dies Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 26. November 1968 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik I. V.: Dr. H a r t i g Erster Stellvertreter des Leiters * Sonderheft der Deutschen Finanzwirtsehaft „Die Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel'' S. 65 in Verbindung mit dem Informationsdienst des Büros der Regierungskommission lür die Umbewertung der Grundmittel Nr. 4 S. 5 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47, Teielon: 200 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil m 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 seiten 0,55 M ie Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 501 Erfurt. Postschließfach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente. 1054 Berlin. Schwedter Straße 203, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Staatsdru keiei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollen rotations-Hoch-druck) Index 31 817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 984) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 984)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszu-.gehen, daß die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvoll-zug zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtungen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei, zur Aufklärung und Entlarvung feindlicher Plane und Aktionen sowie zur umfassenden Klärung des Straftatverdachts und seiner Zusammenhänge beitragen. Dazu bedarf es zielstrebigen und überlegten Vorgehens des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X