Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 973

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 973); Gesetzblatt Teil II Nr. 122 Ausgabetag: 30. November 1933 973 §7 Erfordernis der Abgrenzung von Einzel- und Sonderanfertigungen Für einige Erzeugnisgruppen sind in der Nomenklatur der Preisformen bei Industriepreisen gemäß der Anlage Vereinbarungspreise festgelegt, während für die Serien- und Massenproduktion derselben Erzeugnisgruppe Höchst- und Festpreise gelten. In diesen Fällen haben die für die Prüfung und Koordinierung der Preisvorschläge jeweils verantwortlichen Organe in den Preisbewilligungen sowie in den speziellen Kalkulationsrichtlinien ihres Bereiches eine eindeutige Abgrenzung zwischen Einzel- und Sonderanfertigungen einerseits und der Serien- und Massenproduktion andererseits vorzunehmen. §8 Ergänzungen und Veränderungen der Nomenklatur über die Preisformen bei Industriepreisen (1) Soweit in die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik neue Erzeugnisse und Leistungen aufgenommen werden, die nicht in die Nomenklaturpositionen mit bereits festliegenden Preisformen eingeordnet werden können, sind die Preisformen für diese Erzeugnisse und Leistungen durch die Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat festzulegen. Die für die Bestätigung der Industriepreise verantwortlichen Organe haben dem Betrieb diese Preisformen grundsätzlich durch Preisbewilligungen bekanntzugeben. (2) Die Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe haben im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat Veränderungen der Preisformen bei Industriepreisen durch Ergänzung dieser Anordnung zu regeln. (3) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe können in ihrem Bereich für Erzeugnisse, die innerhalb eines Kooperationsverbandes geliefert werden, andere Preisformen festlegen als in der Nomenklatur über die Preisformen bei Industriepreisen gemäß der Anlage zu dieser Anordnung genannt sind. Kooperationsverbände im Sinne dieser Anordnung sind im § 1 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 21. Dezember 1967 über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen definiert (GBl. II 1968 S. 43). §9 Unveränderte Beibehaltung der Konsumgüterpreise Die Preise für Konsumgüter bleiben von den Bestimmungen dieser Anordnung unberührt. Bei Lieferungen der Hersteller und des Produktionsmittelhandels an den Konsumgütergroß- und Einzelhandel sowie an die Bevölkerung, bei Lieferungen und Leistungen des Handwerks, die nach den Handwerkspreisanordnungen berechnet werden, sowie bei Dienstleistungen für die Bevölkerung gelten für die Lieferer die in den speziellen Preisvorschriften festgelegten Preisformen weiterhin. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden Bestimmungen über die Preisformen bei Industriepreisen in Preisvorschriften außer Kraft. Berlin, den 14. November 1968 Der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat I. V.: Pfütze Stellvertreter des Leiters Anlage zu vorstehender Anordnung Nr. Pr. 12 Nomenklatur über die Preisformen bei Industriepreisen* In der Nomenklatur angewandte Abkürzungen für Preisformen bei Industriepreisen Festpreise = F Vereinbarungs- preise = V Vereinbarungspreise ohne Kostennachweis und Nutzeffektsberechnung = V + I. Verzeichnis dar Erzeugnisse nach Nummern der Erzeugnis- und Lcistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik Erzeugnis- und Leistungs- nomenklatur Nr. Erzeugnis Preisform 1 2 3 112 10 00 0 bis Steinkohle (TGL 5 179) F 112 62 00 0 Braunkohlenbrennstaub (TGL 15 380) F 112 70 00 0 bis Braunkohlenkoks F 112 94 90 0 Sonstige nicht genannte Steinkohlenerzeugnisse F 113 11 00 0 Eidöl F 113 12 00 0 Erdölbegleitgas V 113 22 11 0 Motorenbenzirie (außer Flugbenzin) F 113 22 20 0 Dieselkraftstoffe F 113 22 40 0 Petroleum F 113 22 51 0 Heizöle F * Für alle in dieser Nomenklatur nicht ausdrücklich genannten Erzeugnisse und Leistungen gilt gemäß § 2 Abs. 2 bezüglich der Industriepreise die Preislorm „Höchstpreis“.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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