Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 944

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 944 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 944); 944 Gesetzblatt Teil II Nr. 120 Ausgabetag: 27. November 1968 (5) Der Hauptdirektor erläßt in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganen die Arbeitsordnung für die Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung. (6) Der Hauptdirektor stützt sich bei der Entscheidung von Grundfragen der Arbeit der Staatlichen Versicherung auf die Beratung durch das Direktorium und die bei der Staatlichen Versicherung gebildeten Beiräte. § 13 (1) Bei Verhinderung des Hauptdirektors übernimmt dar Stellvertreter bzw. der hierzu vom Hauptdirektor beauftragte Direktor die Vertretung. (2) Der Hauptdirektor bestimmt die Arbeitsbereiche des Stellvertreters und der Direktoren. Sie sind dem Hauptdirektor für die Erfüllung ihrer Aufgaben persönlich verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (3) Der Stellvertreter des Hauptdirektors und die Direktoren werden vom Minister der Finanzen berufen und abberufen. Der Hauptdirektor unterbreitet dem Minister der Finanzen hierzu Vorschläge. § 14 (1) Die Bezirks- und Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung werden von Direktoren geleitet, die für die Erfüllung der Aufgaben der Staatlichen Versicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich und für die fachliche und politische Anleitung der ihnen unterstellten Mitarbeiter persönlich verantwortlich sind. (2) Die Direktoren der Bezirksdirektionen werden vom Hauptdirektor berufen und abberufen und sind ihm für die Tätigkeit der Staatlichen Versicherung im Bezirk persönlich rechenschaftspflichtig. (3) Die Direktoren der Kreisdirektionen werden vom Direktor der zuständigen Bezirksdirektion berufen und abberufen. Sie sind ihm für die Tätigkeit der Kreisdirektionen persönlich rechenschaftspflichtig. §15 Die Durchsetzung der der Staatlichen Versicherung übertragenen Aufgaben .und die Beratung und Betreuung der Betriebe und der Bürger erfordert von den Leitern und Mitarbeitern die ständige Erhöhung der Qualifikation, insbesondere die Beherrschung der Zusammenhänge des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und die Vertiefung des Wissens auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus. IV. IV. Vertretung im Rechtsverkehr § 16 (1) Die Staatliche Versicherung wird im Rechtsverkehr durch den Hauptdirektor, den Stellvertreter, die Direktoren und durch bevollmächtigte Mitarbeiter vertreten. (2) Die Direktoren der Bezirksdirektionen und Kreisdirektionen vertreten die Staatliche Versicherung im Rechtsverkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich. (3) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Versicherung, die das Dienstsiegel tragen, haben die Eigenschaft öffentlicher Urkunden. Zur Führung des Dienstsiegels gemäß den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind der Hauptdirektor, die Direktoren, die Direktoren der Bezirks- und Kreisdirektionen und die vom Hauptdirektor bestimmten Mitarbeiter berechtigt. V. Geschäftsführung, Vermögen und Fonds § 17 (1) Die Staatliche Versicherung arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage eines Finanzplanes. (2) Die Staatliche Versicherung stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und einen Geschäftsbericht auf. Der Geschäftsbericht ist dem Minister der Finanzen zur Bestätigung vorzulegen. (3) Die Struktur der Staatlichen Versicherung wird durch den Minister der Finanzen bestätigt. § 18 (1) Die Staatliche Versicherung verfügt über einen Eigenmitfelfonds. (2) Die Staatliche Versicherung bildet eine Sicherheitsrücklage. deren Höhe der Minister der Finanzen festlegt. Die Sicherheitsrücklage ist entsprechend ihren ökonomischen Quellen nachzuweisen. (3) Die Sicherheitsrücklage ist in Anspruch zu nehmen, wenn das Beitragsaufkommen des laufenden Jahres nicht ausreicht, um die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen des laufenden Jahres zu erfüllen. (4) Für die Versicherung der Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft ist innerhalb der Sicherheitsrücklage ein Reservefonds zu schaffen, der zweckgebunden nur für die Verpflichtungen aus der Versicherung dieser Betriebe eingesetzt werden darf. Aus diesem Reservefonds können auch Sonderregelungen und prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik finanziert werden. (5) Aus dem der Staatlichen Versicherung nach Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Haushalt verbleibenden Gewinn werden die Zuführungen zu der Sicherheitsrücklage und dem Eigenmittelfonds vorgenommen. (6) Die Staatliche Versicherung ist verpflichtet, die Mittel der Sicherheitsrücklage bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik anzulegen. § 19 (1) Die Staatliche Versicherung verwaltet das Sparguthaben der freiwilligen Lebens- und Rentenversicherungen einschließlich der Rücklage aus nicht verbrauchten Beitragsteilen. Die Zuführungen zum Sparguthaben der freiwilligen Lebens- und Rentenversicherungen und zur Rücklage aus nicht verbrauchten Beitragsteilen erfolgen aus den jährlichen Beitragseinnahmen. (2) Die Staatliche Versicherung ist verpflichtet, die Mittel des Sparguthabens der Lebens- und Rentenversicherungen bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik oder in Wertpapieren anzulegen. Die sich aus diesen Anlagen ergebenden Zins-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes berechtigt, auch die Befugnisse nach der vorgenannten Anordnung wahrzunehmen. Unter Ausnutzung der Regelungen dieser Anordnung ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung von Operativen Vorgängen. Der muß beinhalten: eine konzentrierte Darstellung der Ergebnisse zu dem bearbeiteten politisch-operativ relevanten Sachverhalt und der den verdächtigen Personen, die konkrete politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Verfassungsauftrages mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung definiert. Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Geheime Verschlußsache. Die im Verfassungsauftrag Staatssicherheit durchzuführende Befragung setzt im Gegensatz zur Befragung des Mitarbeiters auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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