Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 933

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 933 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 933); Gesetzblatt Teil II Nr. 118 Ausgabetag: 22. November 1968 933 III. Rechtsstellung §11 (1) Die ZPD ist juristische Person. Sie hat ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die ZPD ist dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellt. §12 Diie ZPD wird im Rechtsverkehr durch den Leiter und im Falle seiner Verhinderung durch den Stellvertreter des Leiters der ZPD vertreten. Anderen Mitarbeitern kann die Vertretungsmacht übertragen werden. IV. Haushalt und Verwaltung § 13 (1) Die ZPD ist Haushaltsorganisation. Ihre Mittel werden im Rahmen des Haushaltsplanes der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bereitgestellt. (2) Die Mittel der ZPD werden durch den Haushalt der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik verwaltet. Verfügungen über die Mittel der ZPD können durch den Leiter der ZPD oder in seinem Aufträge erfolgen. (3) Verwaltungsaufgaben der ZPD werden durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik wahrgenommen. V. Schlußbestimmung §14 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. Oktober 1968 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik I. V.: Dr. Hartig Erster Stellvertreter des Leiters Anordnung Nr. Pr. 24 über die Industriepreisregelung für Bauglascrzcugnisse vom 8. November 1968 Auf Grund des Beschlusses vom 16. März 1967 über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise Kurzfassung (GBl. II S. 153) wird im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für Erzeugnisse und Leistungen der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Stand 31. März 1967 Schlüsselnummer der Erzeugnis- Bezeichnung und Leistungs- der Erzeugnisse und Leistungen nomenklatur (El-Nr.) 1 2 153 1110 0 Fensterglas 153 11 20 0 Dickglas 153 11 30 0 Dünnglas 15311910 Matt- und Eisblumenglas 153 18 30 0 Glasplatten und Schiebetüren außer: 153 18 34 0 Thermometerplatten 153 18 40 0 Spezielle Glasplatten außer: 153 18 44 0 Glasfliesen. (2) Die Industriepreise und Großhandelsaufschläge für Erzeugnisse und Leistungen gemäß Abs. 1 werden den Betrieben und Einrichtungen entsprechend der Anordnung Nr. Pr. 1 vom 11. August 1967 über das Verfahren bei der Bekanntgabe der Preise für Erzeugnisse und Leistungen und bei der Bekanntgabe von Preisänderungen (GBl. II S. 593) durch die dafür zuständigen Organe bekanntgegeben. Die Industriepreise und Großhandelsaufschläge gelten für Betriebe, Einrichtungen und Institutionen aller Eigentumsformen. Ausnahmen hiervon regeln die §§ 2 und 3 dieser Anordnung. §2 (1) Für die Lieferung von Erzeugnissen der Preislisten 2 bis 4 der Preisanordnung Nr. 4313/1 vom 1. Oktober 1966 Preisliste 1 der Preisanordnung Nr. 4316/1 vom 1. Oktober 1966 Preislisten 3 bis 5 der Preisanordnung Nr. 4320/1 vom 1. Oktober 1966 an die Betriebe der Landwirtschaft gemäß Anlage 4 zur Anordnung (Nr. 1) vom 15. Dezember 1966 zur Regulierung von Preisausgleichen bei Lieferungen und Leistungen an Betriebe der Landwirtschaft nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform Preisausgleichsanordnung Landwirtschaft (GBl. II S. 1208) und an Kooperationsgemeinschaften der Landwirtschaft gelten weiterhin die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1967. (2) Für die Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung gelten die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 weiterhin. (3) Der Ausgleich der Differenz zwischen den Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 bzw. 1. Januar 1967 (alte Preise) und den Preisen nach dem Stand vom 1. Januar 1969 (neue Preise), gemäß Absätzen 1 und 2, hat nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. §3 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen ab 1. Januar 1969.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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