Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 93

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 93 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 93); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 5. März 1968 Teil II Nr. 22 Tag Inhalt Seite 20. 2. 68 Anordnung über das Informationssystem für Werkstoffkennwerte und ökonomischen Materialeinsatz 93 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 96 Anordnung über das Informationssystem für Werkstoffkennwerte und ökonomischen Materialeinsalz vom 20. Februar 1968 In Durchführung des Beschlusses des Ministerrates vorn, 20. Juli 1967 über die Richtlinie für die Materialwirtschaft der volkseigenen Industrie im ökonomischen System des Sozialismus Auszug (GBl. II S. 471) wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Aufgaben des Informationssystems (1) Das Informationssystem dient der Verbesserung der Ökonomie der vergegenständlichten Arbeit und der Verringerung der Materialintensität der Erzeugnisse. Mit diesem Ziel ist die Durchführung folgender Aufgaben zu sichern: die Auswahl der zu untersuchenden Eigenschaften der Werkstoffe die koordinierte und planmäßige Ermittlung von Werkstoffkennwerten und die Bestimmung ihrer Zuverlässigkeit die zentrale Speicherung der Werkstoffkennwerte und ihre systematische Übermittlung an die werkstoffverbrauchende und werkstoffherstellende Industrie. (2) Durch das Informationssystem sind im einzelnen zu gewährleisten: die objektive Auswahl der Werkstoffe nach ihren Eigenschaften und nach ökonomischen Gesichtspunkten die Erschließung potentieller Reserven durch zweckmäßigen Einsatz neuer sowie nicht oder nur ungenügend genutzter Werkstoffe die sinnvolle Einschränkung des Werkstoffsortiments und die Nutzung von Substitutionsmöglichkeiten die Ermittlung von Vorgaben für die Entwicklung neuer Werkstoffe, für die Einschränkung des Werkstoffsortiments und für die Entwicklungsrichtung von Werkstoffimporten die Bestimmung der Zuverlässigkeit der Werkstoffkennwerte. §2 Aufbau und Arbeitsweise des Informationssystems (1) Das Informationssystem umfaßt die Betriebe und WB der werkstoffherstellenden Industrie und das Informationszentrum. Die Funktion des Informationszentrums wird durch das Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden, wahrgenommen. (2) Die Aufgaben zur Sicherung des Informationssystems sind in den Planteilen Wissenschaft und Technik der Volkswirtschaftspläne der WB und Betriebe aufzunehmen. Grundlage hierfür bilden die Vorschläge und Vorgaben des Informationszentrums. (3) Der Leiter des Informationszentrums und die Generaldirektoren der WB bzw. Kombinate schließen zur Durchführung der Aufgaben des Informationssystems langfristige Wirtschaftsverträge ab, in denen die zur Sicherung der Funktions- und Arbeitsweise des Informationssystems notwendigen gegenseitigen Rechte und Pflichten festzulegen sind. Durch diese langfristigen Wirtschaftsverträge ist besonders der Einsatz von Stützpunkten zu regeln, die die Aufgabe haben, auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen mit den Betrieben die Ermittlung von Kennwerten für die jeweilige Werkstoffart zu sichern. Die WB bzw. Kombinate schließen mit den Stützpunkten Wirtschaftsverträge ab insbesondere mit dem Ziel, daß die ermittelten Werkstoffkenn-werte von den Stützpunkten dem Informationszentrum übergeben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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