Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 917

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 917 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 917); Gesetzblatt Teil II Nr. 116 Ausgabetag: 19. November 1968 917 §2 Begriffsbestimmung (1) Konsumgüter im Sinne des § 1 sind Erzeugnisse, die geliefert werden als: a) Handelsware an den Konsumgüterbinnenhandel zur Versorgung der Bevölkerung b) Produktionsmittel (Grund- und Hilfsmaterial) an Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe für Einzelanfertigungen oder als Reparaturmaterial für Leistungen im Aufträge der Bevölkerung, soweit in anderen gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist c) Handelsware an den Produktionsmittelhandel, soweit nicht ausschließlich eine Verwendung als Produktionsmaterial für die industrielle Herstellung von Erzeugnissen erfolgt. (2) Unter diese Anordnung fallen nicht Erzeugnisse, die geliefert werden: a) an Außenhandelsunternehmen zum Zwecke des Exports b) an gewerbliche Abnehmer für die Verwendung als Produktionsmaterial für die industrielle Herstellung von Erzeugnissen c) als Anlagegüter (Grundmittel und schnell verschleißende Arbeitsmittel) d) als Dienstbekleidung. §3 Grundsätze (1) Die bisher als Preisrecht den Betrieben vorliegenden betrieblichen Listen und Skalen der Einzelhandelsverkaufspreise werden mit Einführung dieser Anordnung durch betriebsindividuelle Koeffizienten abgelöst. (2) Die im § 1 Abs. 1 genannten Konsumgüter, die gegenwärtig und künftig unverändert weiter produziert werden, behalten ihren zur Zeit gültigen Einzelhandelsverkaufspreis. §4 Ausarbeitung der betriebsindividuelicn Koeffizienten (1) Die Betriebe sind verpflichtet, für die Konsumgüter gemäß § 8 Abs. 1 betriebsindividuelle Koeffizienten auszuarbeiten und über das für die Industriepreisbildung zuständige Preisbestätigungs'organ an das vom Ministerium für Handel und Versorgung beauftragte zuständige Führungsorgan der zentralen Wirtschaftsorganisation des Konsumgüterbinnenhandels zur Bestätigung einzureichen. (2) Die Betriebe sind verantwortlich, daß der Ausarbeitung der betriebsindividuellen Koeffizienten alle Konsumgüter zugrunde gelegt werden, die in der Zeit vom 1. Januar 1967 bis 31. Dezember 1967 geliefert wurden. (3) Für Konsumgüter, bei denen sich mit Wirkung vom 1. Januar 1969.die preisrechtlichen Bestimmungen für die Bildung der Betriebspreise ändern (Einführung fondsbezogener Betriebspreise, Veränderung von Materialpreisen der Vorstufen sowie von Bearbeitungsnormativen usw.), sind die betriebsindividuellen Koeffizienten auf der Basis der ab 1. Januar 1969 geltenden Betriebspreise auszuarbeiten. (4) Für die Ausarbeitung betriebsindividueller Koeffizienten ist eine methodische Richtlinie mit speziellen Festlegungen zu den einzelnen Sortimenten durch die Generaldirektoren der für die EVP-Bestätigung verantwortlichen Organe herauszugeben.* (5) Die Einweisung der Betriebe zur Ausarbeitung und Bestätigung der betriebsindividuellen Koeffizienten erfolgt durch die Führungsorgane der zentralen Wirtschaftsorganisationen des Konsumgüterbinnenhandels in Zusammenarbeit mit den WB bzw. den Wirtschaftsräten der Bezirke. (6) Die für die Industriepreisbildung zuständigen Preisbestätigungsorgane sind verpflichtet, die den betriebsindividuellen Koeffizienten zugrunde liegenden Betriebspreise auf ihre Richtigkeit zu prüfen und zu bestätigen. §5 Ermittlung der Einzelhandelsverkaufspreise durch Anwendung der betriebsindividuelicn Koeffizienten (1) Für Konsumgüter, über deren Lieferung erstmalig nach der Bestätigung der betriebsindividuellen Koeffizienten Wirtschaftsverträge abgeschlossen werden, hat die Ermittlung der Einzelhandelsverkaufspreise durch die Herstellerbetriebe eigenverantwortlich mit Hilfe der bestätigten betriebsindividuellen Koeffizienten zu erfolgen. (2) Die Basis für die Ermittlung der Einzelhandelsverkaufspreise durch die Herstellerbetriebe sind die Betriebspreise der Güteklasse 1 in preisrechtlich zulässiger Höhe.** Zuschläge für Konsumgüter mit dem Prädikat „Hochmodisch“ nach der Preisanordnung Nr. 2032 vom 28. Dezember 1964 Hochmodische Erzeugnisse der Textil- und textilen Konfektionsherstellung sowie der Schuh-, Leder-, Lederwaren- und Rauchwarenherstellung (GBl. II S. 1059) sind grundsätzlich als Anhängebeträge zu allen Preisbestandteilen (BP, IAP, EVP) zu behandeln. §6 Beantragung von Einzelhandelsverkaufspreisen (1) Kann ein Erzeugnis keiner dem Hersteller erteilten Bestätigung zur Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise zugeordnet werden, ist entsprechend der Anordnung Nr. Pr. 2 vom 11. August 1967 über das Preisantragsverfahren (GBl. II S. 594) Preisantrag zu stellen. (2) Werden Betriebspreise oder Einzelhandelsverkaufspreise durch Preisbestätigungsorgane verändert, so ist ein neuer Koeffizient zu errechnen und gemäß Abs. 1 zu verfahren. §7 Sehlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig werden außer Kraft gesetzt: a) Preisanordnung Nr. 3173 vom 26. November 1966 zur Sicherung der Beibehaltung der Einzelhandelsverkaufspreise für Textil- und Konfektionserzeugnisse, Schuhe, Lederwaren, Rauchwaren, Kopfbedeckungen durch betriebliche Preislisten und Preisskalen (GBl. II S. 952) b) Preisanordnung Nr. 3173/1 vom 20. Dezember 1966 zur Sicherung der Beibehaltung der Einzelhandelsverkaufspreise für Textil- und Konfektionserzeug- * Die Richtlinie wird allen Betrieben über das für die Indu-striepreisbüdung zuständige Organ zugestellt. * Diese Bestimmungen wurden den in Betracht kommenden Betrieben über die Preisbildungsorgane zugestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die eingetretenen Störungen und die damii verbundenen höheren Gefahren für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges ohne Zeitverzug, entschlossen und mit den gesetzlich zulässigen Mitteln abgewendet werden.

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