Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 913

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 913 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 913); Gesetzblatt Teil II Nr. 115 Ausgabetag: 14. November 1968 913 Anordnung über die Festsetzung von Gebühren für Leistungen der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Oktober 1968 Auf Grund des § 13 der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 28. November 1967 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. II S. 837) und der Verordnung vom 10. Juni 1964 über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlen Strahlenschutzverordnung (GBl. II S. 655) wird folgendes angeordnet: §1 Für die folgenden Leistungen der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz wird nachstehender Gebührentarif bekanntgegeben: 1. Prüfungen, Gutachten und Abnahmen a) Prüfung von Projekten, Anfertigung von Gutachten nach Arbeitsaufwand je Arbeitsstunde 27, M b) Durchführung von Strahlenschutzbau- artprüfungen nach Arbeitsaufwand je Arbeitsstunde 18, M c) Durchführung von Strahlenschutzzulassungsprüfungen nach Arbeitsaufwand je Arbeitsstunde 21, M d) Durchführung von Abnahmen nach Arbeitsaufwand je Arbeitsstunde am Ort 42, M 2. Erteilung von Genehmigungen a) Genehmigung zum Verkehr mit radio- aktiven Stoffen oder zum Betrieb von Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden 50, M b) Ergänzung zur Genehmigung, Zweitschrift der Genehmigung, Neuausstellung der Genehmigung infolge Verlust 20, M c) Genehmigung zürn Transport radioaktiver Stoffe, Ausnahmegenehmigung zum Transport radioaktiver Stoffe 50, M d) Genehmigungen aller Art für Kernan- lagen im Sinne des Atomenergiegesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 47) nach Arbeitsaufwand je Arbeitsstunde 30, M 3. Begleitung von Transporten mit radioaktiven Stoffen je Begleit-km 1, M 4. Abfuhr von flüssigen und festen radioaktiven Abfällen Grundgebühr für jede planmäßige Übernahme gemäß Richtlinie für die Erfassung radioaktiver Abfälle 10, M Grundgebühr für jede außerplanmäßige Übernahme 100, M Die darüber hinaus zu zahlenden mengenabhängigen Gebühren betragen für: a) radioaktive Abwässer, sofern die Aktivitätskonzentration das 10:lfache der MZK für Oberflächengewässer gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10 Juni 1964 zur Strahlenschutzverordnung (GBl. II S. 663) und der Salzgehalt 2 g/1 nicht übersteigen, je ma 200, M b) andere flüssige radioaktive Abfälle sowie faul- und gärfähige Stoffe je Liter 1,80 M c) feste Abfälle mit einer Dosisleistung auf fläche (nicht abgeschirmt) der Ober- kleiner als 0,2 rem/h je Liter 0,40 M von 0,2 bis 1 rem/h je Liter 1,80 M von 1 bis 50 rem/h je Liter 3,60 M größer als 50 rem/h nach Aufwand. Bei größeren Mengen kann die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz Sondervereinbarungen treffen. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Berlin, den 23. Oktober 1968 Der Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlcnschutz der Deutschen Demokratischen Republik MR Dr. habil. S i t z 1 a c k;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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