Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 903

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 903 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 903); Gesetzblatt Teil II Nr. 114 Ausgabetag: 12. November 1968 903 vom 1. Oktober bis 20. März (Winterpreis) 6,40 M je kg. (2) Für Schiereier, die von Brütereien und anderen Betrieben an die Aufkaufbetriebe geliefert werden, gelten folgende Preise: vom 21. März bis 30. September (Sommerpreis) 0,13 M je Stück vom 1. Oktober bis 20. März (Winterpreis) 0,16 M je Stück. (3) Bei Lieferung von Schmutzeiern erfolgt ein Erzeugerpreisabschlag von 0,03 M je Stück. § 3 Frachtstellung (1) Die Erzeugerpreise für Hühnereier verstehen sich bei Lieferung durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (genossenschaftliche Produktion der LPG Typ I, II und III), gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe der Landwirtschaft, Kooperationsgemeinschaften, zwischenbetriebliche und zwischengenossenschaftliche Einrichtungen sowie kircheneigen bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe ab Hof (durchschnittliche Entfernung der Produktionsstätten des Landwirtschaftsbetriebes bis zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen. (2) Für die Lieferungen von Hühnereiern aus der individuellen Produktion einschließlich der Lieferungen von den Mitgliedern der LPG und anderen Tierhaltern verstehen sich die Erzeugerpreise frei Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes. § 4 Wirkung auf abgeschlossene Verträge Diese Anordnung findet auf alle Verträge Anwendung, die ab 1. Januar 1969 zu erfüllen sind. § 5 Sehlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die §§ 1 bis 5 der Preisanordnung Nr. 1145 vom 25. September 1958 Anordnung über die Erfas-sungs-, Abgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise für Hühnereier (Sonderdruck Nr. P 551 des Gesetzblattes) der § 7 Abs. 1 der Preisanordnung Nr. 1145/1 vom 25. August 1960 Erfassungs-, Abgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise für Hühnereier (GBl. I S. 508) die in der Preisanordnung Nr. 1145/2 vom 13. September 1962 Erfassungs-, Abgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise für Hühnereier (GBl. II S. 695) enthaltenen Bestimmungen über Erfassungspreise der § 6 der Anordnung vom 22. November 1966 über die Änderung von Erzeugerpreisbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GBl. II S. 991). Berlin, den 9. Oktober 1968 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nalirungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister * 1 Anordnung Nr. Pr. 20 Erzeugerpreise fiir Schlachtgeflügcl und Schlachtkaninchen vom 9. Oktober 1988 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: §1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für Schlachtgeflügel (Broiler, Hähnchen, Hühner, Enten, Puten, Gänse, Tauben) und Schlachtkaninchen (Broiler-, Jungmast- und Mastkaninchen), die lebend oder geschlachtet von den Landwirtschaftsbetrieben und anderen Tierhaltern an die Aufkaufbetriebe oder im Direktbezug an andere Abnehmer geliefert werden. (2) Die Erzeugerpreise für Lieferungen von Schlachtgeflügel und Schlachtkaninchen aus den VEB Kombinat Industrielle Mast (KIM) werden gesondert geregelt. § 2 Erzeugerpreise für Schlachtgeflügel und Schlachtkaninchen (1) Für Schlachtgeflügel und Schlachtkaninchen gelten nachstehende Erzeugerpreise:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

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