Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 9 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 9); /? i GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 4. Januar 1968 j Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 13.12. 67 Verordnung über die Bildung der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demo-kratischcn Republik 9 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 16 Verordnung über die Bildung der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1967 Die Herausbildung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus macht es erforderlich, zur ständigen Steigerung des Nationaleinkommens und 4zu seiner effektivsten Verwendung die Wirksamkeit ides Kredites, des Zinses und der Verrechnungen zu er- ' höhen. 1? Dabei ist davon auszugehen, daß der volkseigene Betrieb als sozialistischer Warenproduzent die wichtigste wirtschaftlich und rechtlich selbständige Einheit der materiellen Produktion ist. Er plant und leitet seinen Reproduktionsprozeß eigenverantwortlich und erwirtschaftet selbst die Mittel für die erweiterte Reproduktion einschließlich der an den Staat abzuführenden Mittel. Auf dieser Grundlage sind die bisher überwiegend administrativen Finanzbeziehungen zwischen Betrieb und Bank zu echten ökonomischen Beziehungen zu entwickeln. Die Finanzierung und Kontrolle des einheitlichen Reproduktionsprozesses von der Forschung und Entwicklung bis zum Absatz der Erzeugnisse ist bei einer Bank zu konzentrieren. Die Bank als das wichtigste Finanzorgan gegenüber den Betrieben, WB und anderen wirtschaftsleitenden Organen muß zu einer sozialistischen Geschäftsbank entwickelt werden, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitet. Durch ihre Geschäftstätigkeit hat sie die Ausarbeitung volkswirtschaftlicher Prognosen und optimaler Planziele, insbesondere die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes und die Erreichung einer hohen Rentabilität des Reproduktionsprozesses aktiv zu unterstützen. Hierzu wird folgendes verordnet: §1 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1968 wird die Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, gebildet. (2) Die Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik ist die sozialistische Geschäftsbank für die Bereiche der Industrie, des Bau- wesens, des Handels und des Verkehrs und übt spezielle Funktionen der staatlichen Kontrolle, insbesondere ; auf dem Investitionsgebiet, aus. Sie ist ein Organ des Ministerrates. (3) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Leitung und Organisation der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik werden in ihrem Statut (Anlage) geregelt. §2 (1) Die Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik übernimmt mit Wirkung vom 1. Januar 1968 die Niederlassungen der Deutschen Notenbank mit den von ihnen genutzten Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmitteln. Gleichzeitig gehen die Rechte und Pflichten aus den in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträgen auf die Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik über. (2) Die bei den Niederlassungen geführten Konten sowie die Rechte und Pflichten aus Konto-, Kredit- und sonstigen Bankverträgen persönlichen und dinglichen Sicherheiten für Kredite Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit der Rechtsträgerschaft an Volkseigentum und der treuhänderischen bzw. vorläufigen Verwaltung von Vermögenswerten gehen mit Wirkung vom 1. Januar 1968 auf die Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik über. (3) Konten sowie Rechte und Pflichten gemäß Abs. 2, die bei der Zentrale der Deutschen Notenbank bestehen, sind entsprechend der Zuständigkeit der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik auf diese durch Vereinbarungen zu übertragen. (4) Kontovollmachten, die gegenüber der Deutschen Notenbank erklärt wurden, bleiben nach dem Übergang der Konten gegenüber der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik wirksam. §3 (1) Die Deutsche Investitionsbank wird mit Wirkung vom 1. Januar 1968 bei gleichzeitigem Übergang ihrer;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen.

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