Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 892

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 892 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 892); SS2 Gesetzblatt Teil II Nr. 114 Ausgabetag: 12. November 1968 § 5 Wassergehalt und Kosten für die Troeknung (1) Die Höchstgrenze des Wassergehaltes für die Abnahme ohne Berechnung von Trocknungskosten beträgt bei: Getreide 18 % Speisetrockenhülsenfrüchten 18% Ölsaaten außer Mohn 15% Mohn 12%. Übersteigt der Wassergehalt die in der Anlage 5 festgelegten Basisnormen, so ist das Mehrgewicht infolge des höheren Wassergehaltes mengenmäßig vom gelieferten Gewicht nach der DuvaFschen Formel* in Abzug zu bringen. (2) Werden die Höchstgrenzen des Wassergehaltes (bei Getreide und Speisetrockenhülsenfrüchten von 18ü/o, bei Mohn von 1211 „ und bei allen anderen Ölsaaten von 15 (I/() überschritten, so ist das Mehrgewicht infolge des höheren Wassergehaltes mengenmäßig vom gelieferten Gewicht, bezogen auf die festgelegten Basisnormen, nach der Duval’schen Formel, zuzüglich 0,5 % für die ersten 4 % des die Höchstgrenze übersteigenden Wassergehaltes in Abzug zu bringen. Bei einer weiteren Überschreitung des Wassergehaltes beträgt der zusätzliche Abzug 1 %. Beim Kauf von Getreide und Ölsaaten mit einem Wassergehalt unter der Basisnorm erfolgt eine mengenmäßige Aufrechnung unter Berücksichtigung des Wassergehaltes. (3) Werden die Höchstgrenzen des Wassergehaltes bei Körnerfrüchten überschritten, die zur Erfüllung des staatlichen Aufkommens und zum Verkauf mit Gegenverkauf von Mischfuttermitteln geliefert werden, so sind den Betrieben der Landwirtschaft Trocknungskosten zu berechnen. Diese betragen für die angelieferten Mengen der Getreidearten Roggen und Weizen für das erste Prozent Entzug des Wassergehaltes ab Höchstgrenze 4,50 M/t, für jedes weitere angefangene Prozent je Prozent 2,30 M/t. Für Hafer, Gerste, Gemenge, Mais, Speisetrockenhülsenfrüchte und Ölsaaten erhöhen sich die vorstehenden Trocknungskosten um (4) Werden wirtschaftseigenes Getreide, Speisetrok-kenhülsenfrüchte und Ölsaaten der Landwirtschaftsbetriebe in Trocknungsanlagen der Betriebe der VEB Kombinat Getreidewirtschaft getrocknet, so beträgt der Grundpreis 4,50 M/t zuzüglich 2,30 M/t für jedes angefangene Prozent Entzug des Wassergehaltes, bezogen auf die angelieferte Menge. Für Hafer, Gerste, Gemenge, Mais, Speisetrockenhülsenfrüchle und Ölsaaten erhöhen sich die vorstehenden Trocknungskosten um 20 %. Der Umfang der Herabtrocknung ist zwischen den Partnern zu vereinbaren. Die Kosten der Ein- und Auslagerung betragen 7,50 M t. Die Lagerung ist bis zu 15 Tagen frei. Das Lagergeld beträgt ab 16. Lagerungstag 2. M/t und Monat. Erfolgt die Trocknung von wirtschaftseigenen Körnerfrüchten nicht in Trocknungsanlagen der Betriebe der VEB Kombinat Getreidewirtschaft, so sind die dadurch entstehenden Kosten zwischen den Partnern zu vereinbaren. (5) Für die entstehenden Substanzverluste bei der Trocknung von wirtschaftseigenem Getreide sind die Abzüge vom angelieferten Gewicht entsprechend Abs. 2 vorzunehmen. § 6 Bewertung und Kosten für die Reinigung (1) Beträgt der Schwarzbesatz von Getreide (außer Braugerste), Speisetrockenhülsenfrüchten und Ölsaaten mehr als 1 %, so ist dieser mengenmäßig im Verhältnis 1 :1 vom gelieferten Gewicht abzuziehen. Bei Unter-schreilung der Basisnorm erfolgt bei Getreide (außer Braugerste) und Ölsaaten eine mengenmäßige Aufrechnung des Schwarzbesatzes. Übersteigt der Schwarzbesatz von Getreide (außer Braugerste), Speisetrockenhülsenfrüchten und Ölsaaten die Höchstgrenze von 2 % und bei Braugerste die Höchstgrenze von 1 %, so können die Betriebe der VEB Kombinat Getreidewirtschaft die Reinigung (Aussonderung von Fremdbestandteilen) als Dienstleistung zu Lasten des Lieferers vornehmen. (2) Die Kosten für die Reinigung von Schwergetreide (Roggen und Weizen) betragen: von 2,1 % bis 3 % = 4,30 M/t von 3,1% bis 5%= 7,40 M/t von 5,1% bis 8% = 11,10 M/t über 8 % je % = weitere 1,50 M/t. Für Gerste, Hafer, Speisetrockenhülsenfrüchte und Ölsaaten wird ein Zuschlag von 20 % erhoben. (3) Für den bei der Reinigung eintretenden Bearbeitungsschwund ist bei allen Körnerfrüchten bei einem Schwarzbesatz von über 2 % und bei Braugerste von über 1 % ein zusätzlicher Mengenabzug von 0,5% vorzunehmen. §7 Bewertung und Aufbereitungskoslen (1) Für Roggen und Weizen, die nach der Vollkornmethode bewertet werden, sind 0,60 M/t je Prozent des Siebdurchganges der gelieferten Menge vom Erzeugerpreis abzuziehen. Bei Bewertung nach Körnerbeimischungsanteilen sind für jedes Prozent Körnerbeimischung 1,20 M/t der gelieferten Menge vom Erzeugerpreis abzuziehen. Bei diesen Abzügen für die Körnerbeimischung upd des Siebdurchganges bleiben Bruchteile von Prozenten unter 0,5 unberücksichtigt. Bruchteile von Prozenten ab 0,5 werden als volles Prozent gewertet. Bei Braugerste erfolgen im Rahmen der im Standard festgelegten Höchstgrenzen für Körnerbeimischungen keine finanziellen Verrechnungen. Die Mindestqualität von Futtergerste muß einer Schüttdichte (hl-Gewicht) von 50 kg, die Mindestqualität von Futterhafer einer Schüttdichte von 45 kg entsprechen. (2) Bei Speisetrockenhülsenfrüchten ist der Anteil Körnerbeimischung zum gültigen Preis für Futterhülsenfrüchte abzurechnen. (3) Das ermittelte Gewicht der Ölsaatenbeimischung wird zu 50 % vom Gesamtgewicht abgesetzt. Unter Gesamtgewicht ist die gelieferte Menge unter Berücksich- * Erläuterung siehe Anlage 6;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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