Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 886

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 886 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 886); 886 Gesetzblatt Teil II Nr. 112 Ausgabetag: 6. November 1968 Anordnung Nr. 3* über den Tarif für den Flugzeugeinsatz in der Landwirtschaft vom 8. Oktober 1968 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: §1 (1) Für Arbeiten der Gesellschaft für Internationalen Flugverkehr m.b.H. Interflug (nachstehend Interflug genannt) in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau sind nachfolgende Tarife anzuwenden: Düngung auf Grün- und Ackerland sowie ForstfUichen - M je ha -ab 51) ha “tcr bis unter ab 15 ha 50 1,3 75 ha - Einzelfeldgrößen bis 100 kg/ha Düngemittel/ , Aufwandmenge 9,- 8,- 7,- bis 200 kg/ha O 13,- 12,- 10,- bis 300 kg/ha „ 15,- 14,- 12,- bis 400 kg/ha H 29,- 26,- 22,- bis 500 kg/ha 36,- 33,- 28,- bis 600 kg 'ha n 43,- 40,- 34- bis 700 kg/ha M 50,- . 47,- 40,- bis 800 kg/ha i 57,- 54,- 46,- bis 900 kg/ha 64,- 61,- 52,- bis 1000 kg/ha f t 71,- 68,- 58,- Schädlingsbekämpfung bis unter 5 1 Pflanzenschutzmittel/ Aufwandmenge je ha ab 5 bis 10 1 Pflanzenschutzmittel/ Aufwandmenge ,ie ha Forstschädlingsbekämpfung bis 10 1 Pflanzenschutzmittel/ Aufwandmenge je ha Phytophthorabekämpfung und Unkrautbekämpfung bis 251 Pflanzenschutzmittel/ Aufwandmenge je ha 12 M Aussaat bis 50 kg Saatgut./ Aufwandmenge je ha 20, M. 6,- M 8.60 M 3.60 M Anordnung Nr, 2 vom 29. November 1983 (GBl. II Nr. 148 S. 988) \ (2) Die Kosten für die Chemikalien und das Saatgut sind in diesen Tarifsätzen nicht enthalten. (3) Werden zwischen den Kooperationsgemeinschaften der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe und der Interflug über Flugzeuge einschließlich Personal Charterverträge abgeschlossen, so können Preise je Flugstunde vereinbart werden. Dabei sind die Preise der Preisbewiliigung Nr. 1 der Interflug Leistungen des Wirtschaftsfluges Höchstpreise. (4) Bei Hektarverträgen haben die zuständigen Produktionsleitungen der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Bezirke und Kreise die Differenz zwischen den gültigen Preisen des Wirtschaftsfluges und den Tarifen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe an die Interflug zu zahlen. (5) Die Abrechnung der Preisausgleichsbeträge bei Charterverträgen erfolgt zwischen den sozialistischen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben oder deren Kooperationsgemeinschaften und den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Bezirke und Kreise auf der Basis der ha-Preise. (6) Bei Aufwandmengen über 300 kg/ha ist der jeweils gültige Preis und Tarif für die gesamte Aufwandmenge je ha zu berechnen, auch wenn die Fläche innerhalb eines Arbeitszyklus mehrmals beflogen wird.* §2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Sie findet auch Anwendung auf bereits abgeschlossene, aber noch nicht erfüllte Verträge. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 10. Juli 1965 über den Tarif für den Flugzeugeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft (GBl. II S. 577) sowie die Anordnung Nr. 2 vom 29. November 1966 über den Tarif für den Flugzeugeinsatz in der Landwirtschaft (GBl. II S. 988) außer Kraft. Berlin, den 8. Oktober 1968 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister ‘Beispiel: Der Schlag einer LPG von 70ha soll mit einer Aufwandmenge von 600 kg,ha gedüngt werden. Dazu werden zweimal je 300 kg/ha ausgebracht. Es ist der Tarifsatz von 600 kg/ha =■= 40, M/ha von der LPG zu zahlen. Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik Die Ausgabe Nr. 9 vom 25. Oktober 1968 enthält: Anordnung Nr. Pr. 13 vom 30. September 1968 über die Ermittlung der ökonomischen Planinformationen für die Industriepreisplanung im Perspektivplanzeitraum 1971 1975 Seite 29 Die Ausgabe Nr. 10 vom 5. November 1968 enthält: Anordnung vom 16. Oktober 1968 über die Ausarbeitung der Planangebote zum Perspektivplan 1971 1975 (erste Phase) 53 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 100 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Tell I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Selten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bl9 zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Selten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Selten 0,15 M mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschlleß-faCh 696 sowie Bezug gegen Barzahlung und .Selbstabholung ln der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straßo 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Slaatsdruckerel der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenro:atlons-Hoch-druck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen. Wach- und Sicherungsposten.

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