Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 877

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 877 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 877); Gesetzblatt Teil II Nr. 111 Ausgabetag: 30. Oktober 1968 877 ■werte aus der Bezugsbasis zur Berechnung der Handelsfondsabgabe auszugliedern, wenn a) die nutzenden Betriebe bzw. Wirtschaftsorgane der Verordnung über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung nicht unterliegen b) die nutzenden Handelsbetriebe bzw. Wirtschaftsorgane entsprechend der Verordnung über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung die gemieteten und gepachteten Grundmittel bewerten und darauf selbst Handelsfondsabgabe entrichten. (2) Die Leiter der Wirtschaftsorgane bzw. die zuständigen Leiter der staatlichen Organe können auf Antrag der ihnen unterstehenden Betriebe entscheiden, daß auf stationär gebundene Grundmittel, die nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr nutzungsfähig sind, für die Versorgung in diesem Zeitraum aber besondere Bedeutung besitzen (z. B. Saisongaststätten, Handelseinrichtungen auf Zeltplätzen, Versorgungseinrichtungen zur Betreuung der Leipziger Messegäste), nur in dem Umfang ihrer Nutzungsfähigkeit Handelsfondsabgabe entrichtet wird. Dazu ist entsprechend der anteiligen Jahresnutzung der anteilige Bruttowert festzustellen, der jedes Quartal in die Berechnungsbasis der Handelsfondsabgabe einzubeziehen ist. Voraussetzung ist, daß die entsprechenden Grundmittel nicht für andere Zwecke genutzt werden können.“ §4 Werden Grund- und Umlaufmittel von mehreren Betrieben bzw. Wirtschaftsorganen gemeinsam genutzt bzw! besteht gemeinsame Beteiligung an Grund- und Umlaufmitteln, bezieht diese der nutzende Handelsbetrieb bzw. das Wirtschaftsorgan in der Höhe in die Berechnungsbasis der Handelsfondsabgabe im Plan und Ist ein, die seinem Anteil an der gemeinsamen Nutzung bzw. seinem Beteiligungsbetrag entspricht. Dies gilt unabhängig davon, welcher Betrieb bzw. welches Wirtschaftsorgan als Rechtsträger fungiert und die gemeinsame Investition im Buchwerk aktiviert hat. In Verbindung mit gemeinsamen Investitionen zu zahlende Bodennutzungsgebühren sind analog zu behandeln. §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Sie ist bereits bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1969 anzuwenden. Die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Buchst, a Ziffern 3 und 4 sowie Buchst, b und des § 3 Abs. 4 Buchst, b der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. August 1967 in der Neufassung dieser Durchführungsbestimmung sind bereits für das Jahr 1968 anzuwenden. (2) Gleichzeitig tritt § 3 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung außer Kraft. Berlin, den 27. September 1968 Der Minister für Handel und Versorgung I V.: Dr. Bernheier Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Zweite Durchführungsbestimmung* zur Kommissionshandelsverordnung Kommissionshandel mit festen Brennstoffen vom 30. September 1968 Auf Grund der §§ 19 und 20 der Kommissionshandelsverordnung vom 26. Mai 1966 (GBl. II S. 429) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Grundstoffindustrie zur Anwendung der Vorschriften der Kommissions-handelsverordnüng (nachstehend Verordnung genannt) auf den Handel mit festen Brennstoffen folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: §1 (1) Die'Kommissionshandels vertrage im Handelszweig feste Brennstoffe sind mit dem VEB Kohlehandel des jeweiligen Bezirks abzuschließen. (2) Für den Abschluß von Kommissionshandelsverträgen ist der Muster-Kommissionshandelsvertrag (Anlage) verbindlich. (3) Vor Abschluß der Kommissionshandelsverträge sind die Stellungnahmen der Kreisgeschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer und des Bürgermeisters der Stadt oder Gemeinde, in Städten mit Stadtbezirken des Bezirksbürgermeisters, einzuholen. §2 Branchenfremde gewerbliche Tätigkeit ist nicht in die Kommissionshandelsverträge einzubeziehen. §3 Die Kommissionshändler sind dafür zu gewinnen, verbesserte Formen der. Darbietung fester Brennstoffe anzuwenden und damit die Hausarbeit der Werktätigen zu erleichtern. Die Leistungen sind, soweit die VEB Kohlehandel daran besonders interessiert sind, mit den Kommissionshandelsverträgen zu fördern. Zu § 3 der Verordnung: §4 (1) Die Kennziffern „Umsatzhöhe, Sortiments-, Bestands- und Leistungsstruktur“ sind unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Versorgung und der Handelskapazitäten in den Kommissionshandelsver-trägen festzulegen. Soweit erforderlich, sind Maßnahmen zur Organisierung der Versorgung in Arbeiterzentren und anderen Versorgungsschwerpunkten zu vereinbaren. Die Warenbereitstellung nach Mengen und Sortiment wird entsprechend der Versorgungslage quartalsweise vereinbart. (2) Die Höhe der Warenbestände ist in Anlehnung an die Richttage vergleichbarer Objekte der VEB Kohlehandel festzulegen. Die Kommissionshändler sind verpflichtet, Lagerkapazitäten in angemessenem Umfang bereitzuhalten und die notwendigen Einlagerungen durchzuführen. Die Aufgaben bei der Winterbevor-ratuqg sind in den Verträgen besonders zu berücksichtigen. Zu § 4 der Verordnung: §5 (1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages bei den Kommissionshändlern vorhandenen verkäuflichen Warenbestände sind durch beide Vertrags- ♦ 1. DB vom 26. Mai 1968 (GBl. II Nr. 68 S. 432) Der Minister der Finanzen Böhm;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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