Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 876

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 876 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 876); 876 Gesetzblatt Teil IT Nr. 111 Ausgabetag: 30. Oktober 1968 18. Beschluß vom 20. Dezember 1063 zur Aufhebung . gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Einsparung von Holz, der Holzausnutzun und der Austauschproduktion für Holz (GBl. II 1064 S.7) 10. Beschluß vom 12. Mai 1066 über die Aufgaben und Arbeitsweise des Beirates für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission und über die Einreichung der ökonomischen Forschungsthemen (GBl. II S. 381) III. Dieser Beschluß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Schürer Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 27. September 1968 Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung vom 24. August 1967 über die Anwendung der Händelsfonds-abgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung (GBl. II S. 685) wird in Ergänzung und zur Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. August 1967 (GBl. II S. 687) zu vorstehender Verordnung folgendes bestimmt: §1 §2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(1) Zu den Grund- und Umlaufmitteln, für die Handelsfondsabgabe zu planen ist, gehören a) alle aktivierten Grundmittel zu Bruttowerten einschließlich der vermieteten und verpachteten bzw. in Nutzung gegebenen Grundmittel die in der Kontenklasse 0 aktivierten Bodennutzungsgebühren die noch nicht abgeschlossenen Investitionsvorhaben (Kontengruppe 19) alle gemieteten und gepachteten Grundmittel mit Bruttö-Einzelwerten ab 500 M mit Ausnahme t. der Grundmittel für Wissenschaft, Volksbildung. Kultur (einschließlich Forschung, Berufsausbildung und Erwachsenenqualifizierung) (Kontengruppe 016), Gesundheits- und Sozialwesen, Körperkultur (Kontengruppe 017) sowie Wohnungswesen (Kontengruppe 018) * 1. DB vom 24. August 11)07 (GBl. II Nr. 93 S. 087) 2. der Grundmittel, die dem Brandschutz und der Zivilverteidigung dienen 3. der Grundmittel (auch anteilig), die der Schul-' speisung dienen 4. der Grundmittel (auch anteilig), die der Lagerung und dem Umschlag von Beständen der zentralen Reserven dienen 5. der im Plan vorgesehenen Aussonderung von Grundmitteln 6. der Grundmittel mit einem Bruttoeinzelwert unter 500 M (Konten 05 und 09) 7. der Grundmittel, die bis zum 31. Dezember 1967 aus Rationalisierungskrediten angeschafft wurden (befristet bis zur planmäßigen Tilgung der Kredite, spätestens bis zum 31. Dezember 1970) 8. der EDV-Anlagen einschließlich der peripheren Geräte (befristet bis zum 31. Dezember 1970). Diese Ausnahme gilt nicht für Lochkartenstationen 9. der Anlagen zur Abwasserbehandlung und zur Reinhaltung der Atmosphäre von Ruß, Staub und Abgasen b) alle Warenbestände einschließlich der des Kommissionshandels im volkseigenen Einzel- und * sozialistischen Industriewaren-Großhandel zum Endverbraucherpreis, im sozialistischen Lebensmittel-Großhandel sowie in Gaststätten zum Einkaufspreis mit Ausnahme: 1. der Bestände der zentralen Reserven 2. der Bestände (auch anteilig), die der Durchführung der Schulspeisung dienen c) alle Hilfsmaterialbestände und Ausleihwaren zum Einkaufspreis.“ §2 § 3 Abs. 4 Buchst, b der Ersten Durchführungsbestimmung wird wie folgt ergänzt: „Die Betriebe und Wirtschaftsorgane des volkseigenen Einzelhandels haben schrittweise Voraussetzungen zu schaffen, daß an die Stelle der Endbestände von Durchschnittsbeständen der Monate innerhalb des Berechnungszeitraumes ausgegangen wird. Die der Ermittlung der Monatsdurchschnittsbestände zugrunde zu legenden Zeiträume sind von den Bedingungen für eine kontinuierliche und vollständige Abrechnung der Warenbewegung im Rahmen des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik abzuleiten und für die Betriebe durch das zuständige Wirtschaftsorgan grundsätzlich einheitlich und durch verbindliche Weisung zu regeln. Die Betriebe und Wirtschaftsorgane des sozialistischen Großhandels können, soweit dies zur Gewährleistung der Übereinstimmung von Versorgung und Ökonomie erforderlich wird, analog verfahren. Die .jeweilige Festlegung kann im Planjahr nicht verändert werden.“ §3 § 5 der Ersten Durchführungsbestimmung erhalt folgende Fassung: „(1) Werden Grundmittel an andere Rechtsträger von Volkseigentum zur Nutzung überlassen, hat der Grundmitteleigentümer das Recht, die Grundmittel-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

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