Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 867

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 867 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 867); Gesetzblatt Teil II Nr. 110 - Ausgabetag: 29. Oktober 1963 Sö7 "v volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben 40 % (jedoch mindestens 20 %) andere Aufgaben des Planes Wissenschaft und -Technik 25 % (jedoch mindestens 10 %) bezogen auf die vertraglich vereinbarten direkt zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten nicht übersteigen. I Für sonstige Leistungen mit wissenschaftlich-technischem Charakter beträgt dieser leistungsabhängige Zuschlag 10 %, jedoch mindestens 5 %. Der zwischen den Partnern vertraglich vereinbarte leistungsabhängige Zuschlag ist gemäß der Entscheidung über die Erfüllung der wissenschaftlich-technischen Leistungen anläßlich der Endabnahme der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse zu verändern. Die Bedingungen hierzu sind im Vertrag zu fixieren. Diese Veränderung des leistungsabhängigen Zuschlages kann bis zur doppelten Höhe bzw. bis zum vollständigen Wegfall des vertraglich vereinbarten leistungsabhängigen Zuschlages vorgenommen werden. Die Sanktionen gemäß den Bestimmungen des Vertragsgesetzes und der Dritten Durchführungsverordnung vom 25. Februar 1965 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (GBl. II S. 251) werden von der Regelung des leistungsabhängigen Zuschlages nicht berührt. Die ■ Berechnungsbasis für den leistungsabhängigen Zuschlag bilden stets die vertraglich vereinbarten direkt zurechenbaren Lohn- un3 Gehaltskosten unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. 2.6. Preisveränderungen Eine Überschreitung des Vereinbarungspreises für wissenschaftlich-technische Leistungen ist ohne Vertragsänderung nur in dem Umfang möglich, den die Partner im Vertrag vereinbart haben. Andernfalls ist bei einer Überschreitung des Vereinbarungspreises rechtzeitig vom Auftragnehmer die notwendige Vertragsänderung zu beantragen und zu begründen. Eine rückwirkende Preisänderung bestehender Verträge ist bezüglich der Veränderungen der bestätigten Gemeinkostennormative nicht statthaft. 3. Schlußbestimmungen 3.1. Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung für alle abzuschließenden Verträge in Kraft. 3.2. Bereits bestehende Verträge über wissenschaftlich-technische Leistungen können rückwirkend nur im ' beiderseitigen Einverständnis der Partner gemäß der vorliegenden Richtlinie verändert werden. Bestehende Verträge, die nur eine Erstattung der Kosten zum Inhalt haben, sind mit Wirkung vom 1. Januar 1969 zu ändern. 3.3. Die auf der Grundlage dieser Richtlinie gebildeten Preise sind der Ausarbeitung des Planes 1969 zugrunde zu legen. 3.4. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie ist die Preisanordnung Nr. 4612 Anordnung vom 1. April 1966 über die Preise für Ingenieur- und Architektenleistungen der VEEL (Sonderdruck Nr. 4612 des Gesetzblattes) im Geltungsbereich der Richtlinie nicht mehr anwendbar. 3.5. Die mit der Anordnung vom 1. November 1967 über die Planung und Leitung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Bereich des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung (GBl. III 1968 S. 9) festgelegten ökonomischen Maßnahmen behalten im Bereich der Landwirtschaft für das Jahr 1968 noch Gültigkeit. 3.6. Vor/den verantwortlichen zentralen Staatsorganen können entsprechende zweigspezifische Regelungen zur Preisbildung für wissenschaftlich-technische Leistungen herausgegeben werden. 3.7. Alle Regelungen über die Preisbildung für wissenschaftlich-technische Leistungen, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, sind spätestens 4 Wodien nach Veröffentlichung mit den Grundsätzen dieser Richtlinie in Übereinstimmung zu bringen. Berlin, den 30. September 1968 Der Minister für Wissenschaft, und Technik P re y Richtlinie für die Anwendung von Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. September 1968 Die weitere Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert, die Tätigkeit der naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik organisch in den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß einzubeziehen und 'die Forschungskapazitäten auf Ergebnisse zu orientieren, die sowohl hinsichtlich ihrer produktiven Verwertbarkeit als auch hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Entstehens echten wissensdiaftlichen Vorlauf für die Volkswirtschaft darstellen. Ein wirksames Mittel'zur Durchsetzung der an die Planung und Leitung von Wissenschaft und Technik zu stellenden Anforderungen ist die Anwendung von Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung, insbesondere die auftragsgebundene Finanzierung auf der Grundlage des Perspektivplanes. Das Hauptanliegen bei der Gestaltung der ökonomischen Beziehungen der naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen ist es, im Interesse der Erhöhung der Effektivität der wis-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen.

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