Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 866

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 866 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 866); 866 Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 29. Oktober 1968 nungsführung in den naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen echte ökonomische Partnerbezie.hnngen zu schallen Diese Beziehungen sind durch den Abschluß von Wirtschaftsverträgen und damit von- Vereinbarungs-preisen für wissensdiäRllch-technische Leistungen zu sickern. ~ Der Preis für die wissenschaftlich-technische Leistung ist ein Vereinbarungspreis, der die Besonderheiten der geistig-schöpferischen Arbeit hoher Anteil schöpferischer Leistungen,- Neuheit der Ergebnisse. Nichtver-gleichbarkeit der Arbeiten usw. berücksichtigt. Das Ziel der Richtlinie über die Preisbildung für wissenschaftlich-technische Leistungen besteht darin, eine einheitliche Regelung für die Preiskalkulation vorzugeben und mit der Preisberechnung Einfluß zu nehmen, den Effekt der wissenschaftlich-technischen Arbeit in seinen wichtigsten Komponenten zu erfassen und entsprechend der Bedeutung dieser Komponenten zu erhöhen die Überleitungszeiten der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse zu verkürzen die Aufwendungen für die wissenschaftlich-technische Arbeit in ein gerechtfertigtes Verhältnis zum Effekt des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses zu bringen die von den Beschäftigten in wissenschaftlich-technischen Einrichtungen erbrachten wissenschaftlich-technischen Ergebnisse leistungsabhängig zu stimulieren. f 1. Geltungsbereich 1.1. Die Grundsätze dieser Richtlinie gelten für alle wissenschaftlich-technischen Leistungen, die entsprechend der Anordnung vom 30. September 1968 über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (GBl. II S. 859) durch die volkseigenen Betriebe und Einrichtungen als Auftraggeber oder Auftragnehmer vertraglich zu vereinbaren sind. 1.2. Wissenschaftlich-technische Leistungen im Sinne dieser Richtlinie sind Arbeiten des Planes Wissenschaft und Technik (einschließlich Grundlagenforschung) sonstige Leistungen mit wissenschaftlich-tech-. niscTiem Chärakfer, soweit dafür keine besonderen preisrechtlTchen-Bestimmungen bestehen? . 1.3. Mit der Richtlinie werden nicht erfaßt Projektierungslei'stungen Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse. 2. Preisbildung 2.1. Vereinbarungspreis Der Vereinbarungspreis für die wissenschaftlich-technische Leistung ist nach folgendem Schema zu kalkulieren und abzurechnen: direkt zurechenbare Kosten + Vorleistungen (die aus dem Leistungsfonds finanziert wurden) + Gemeinkosten = Selbstkosten + leistungsabhängiger Zuschlag = Vereinbarungspreis für die wissenschaftlich-technische Leistung ' 2.2. Direkt zurechenbare Kosten Die direkt zurechenbaren Kosten umfassen direkt zurechenbare Material- und sonstige Kosten (direkt zurechenbare Reisekosten, direkt zurechenbare Kosten für Leistungen Dritter, für schutzrechtiiche Sicherung der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse u. ä.) einschließlich der themengebundenen Grundmittel direkt zurechenbare Lohn- und Gehaltskosten. Die Kosten sind je Auftrag zu kalkulieren. Es sind die nachweislich entstandenen direkt zurechenbaren „Ist“-Kosten in Rechnung zu stellen. , 2.3. Vorleistungen Als Vorleistungen sind nur die Aufwendungen für wissenschaftlich-technische Leistungen zu kalkulieren, die in eigener Initiative zur Vorbereitung der Verträge verausgabt und aus dem Leistungsfonds der naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen finanziert wurden. 2.4. Gemeinkosten Die Gemeinkosten sind auf die direkt zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten zu beziehen. Bei der Kalkulation und Abrechnung der Vereinbarungspreise für wissenschaftlich-technische Leistungen sind die vom übergeordneten Organ bestätigten, langfristigen Gemeinkostennormative zu- gründe zu legen. Für die Bildung dieser Normative ist von den Grundsätzen vom 24. August 1967 für die differenzierte Erfassung, Normierung und Berücksichtigung j der Gemeinkosten bei der Planung und Preisbildung in den volkseigenen Betrieben (GBl. II S. 661) auszugehen. 2.5. Leistungsabhängiger Zuschlag ' Der leistungsabhängige Zuschlag für wissenschaft- lich-technische Leistungen ist je Auftrag entsprechend den im Vertrag festzulegenden naturwissenschaftlichen Parametern . technischen Parametern ökonomischen Parametern (z. B. Nutzeffekt, Kosteninanspruchnahme usw.) Qualität Terminen (Zwiscftenabnahme, Endabnahme, Überleitung) der wissenschaftlich-technischen Aufgabenstellung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber zu vereinbaren. Dieser leistungsabhängige Zuschlag darf in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Arbeiten des Planes Wissenschaft und Technik entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der wissenschaftlich-technischen Arbeit für;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der den bestehenden Anforderungen gerecht wird. Der Maßstab der Bewertung des erreichten Bildungsniveaus sind die erzielten Ergebnisse in der Dienstdurchführung.

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