Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 865

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 865 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 865); Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 29. Oktober 1968 865 (2) Die Kostenbestandteile in Höhe' der Zweijahresnormative sind in Verbindung mit den Maßnahmen für nächste Schritte zur planmäßigen Änderung von Industriepreisen per 1. Januar 1970 in die Preisbildung der Erzieugnisse einzubeziehen. (3) In den Bereichen, die von der Regelung gemäß Abs. 2 nicht betroffen werden, erfolgen die Zuführungen zum Fonds Wissenschaft und Technik auf der Grundlage der Zweijahresnormative, jedoch unter Beibehaltung der derzeitigen Preise und Preisbestandteile. (4) Differenzen, die durch die Einführung der Kostennormative zwischen den Zweijahresnormativen zur Bildung des Fonds Wissenschaft und Technik zu den für die Jahre 1969 und 1970 geplanten Abführungen an den Fonds Technik der WB entstehen, sind durch die WB zu erfassen und bei wesentlichen, die Rentabilitätskennziffern der VEB beeinflussenden Abweichungen auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt durch Erhöhung bzw. Senkung der Nettogewinnabführungen der VEB an die WB bzw. Wirtschaftsräte der Bezirke. Ist dieser Ausgleich im Bereich einer WB bzw. eines Wirtschaftsrates des Bezirkes nicht möglich, können die Minister bzw. Leiter der anderen zentralen staatlichen Organe einen Ausgleich zwischen den ihnen nachge-ordneten Organen veranlassen oder gegebenenfalls die Bereitstellung von Mitteln aus dem Staatshaushalt gemäß § 2 beantragen. (5) Im Verantwortungsbereich der Wirtschaftsräte der Bezirke erfolgt die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik in den Jahren 1969 und 1970 noch nicht normativ, sondern unmittelbar auf der Grundlage der im Plan Wissenschaft und Technik enthaltenen Aufgaben. . (6) Die langfristigen Kostennormative zur Bildung des Fonds Wissenschaft und Technik im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 sind bei der Preisbildung anzuwenden bei der Durchführung planmäßiger Preisänderungen bei der Ausarbeitung und Bestätigung der Industriepreise für neue Erzeugnisse; dies gilt auch für Erzeugnisse, für die der fondsbezogene Preis noch nicht zur Anwendung gelangt. Bestehende Preise dürfen' durch die Einführung der langfristigen Kostennormative nicht erhöht werden. Abweichungen zwischen den langfristigen Kostennormativen und den zur Zeit in den Preisen enthaltenen Kostenbestandteilen für Forschung und Entwicklung werden bis zu ihrer Angleichung im Rahmen der planmäßigen Änderung von Industriepreisen bei der Gestaltung der Normative für die Nettogewinnabführung berücksichtigt. (7) Die sich für den Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 ergebenden Anforderungen an den Staatshaushalt auf Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben sind Bestandteil des Perspektivplanvorschlages 1971 bis 1975. §14 Berichterstattung Die Berichterstattung über die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik, über die Bereitstellung und Verwendung von Sfaatshaushalts- mitteln zur Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sowie über die aktivierten Ausgaben wird durch den Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Minister, für Wissenschaft und Technik geregelt. § 15 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft die Anordnung (Nr. 1) vom 9. Dezember 1957 über die Finanzierung und Verrechnung der Forschungsund Entwicklungsarbeiten in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 683) die Anordnung vom 9. September 1965 zur Bildung und Verwendung des Fonds Technik (GBl. Ill S. 125) die Anordnung vom 10. Februar 1966 über die Bildung und Verwendung des Fonds Technik in den Wirtschaftsräten der Bezirke (GBl. Ill S. 19). (3) Im Geltungsbereich dieser Anordnung ist die Anordnung vom 14. September 1967 über die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsleistüngen für die bewaffneten Organe (GBl. II S-677) nicht mehr anzuwenden. (4) Die mit der Anordnung vom 1. November 1967 über die Planung und Leitung von Forschungs- und Entwieklungseinrichtungen im Bereich des Landwirt- * schaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung (GBl. III 1968 S. 9) festgelegten ökonomischen Maßnahmen behalten im Bereich der Landwirtschaft für das Jahr 1969 noch Gültigkeit. (5) Die Minister für Hoch- und Fachsch ul wesen, Gesundheitswesen, Bauwesen, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft sowie die Leiter anderer zentraler staatlicher Organe erlassen bis zum 31. Oktober 1968 entsprechend den Grundsätzen dieser Anordnung in Abstimmung mit dem Minister für Wissenschaft und Technik die für ihre Bereiche erforderlichen spezifischen Regelungen und sichern deren Anwendung ab 1. Januar 1969. Berlin, den 30. September 1968 Der Minister für Wissenschaft und Technik # Prey Richtlinie über die Preisbildung für wissenschaftlich-technische Leistungen vom 30. September 1968 Zur raschen Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts bei der Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist es notwendig, eine schnelle produktive Nutzung der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse zu erzielen. Dazu sind durch die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sowie durch die Anwendung von "Prinzipien der wirtschaftlichen Rech-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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