Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 864

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 864 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 864); 864 Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 29. Oktober 1968 zinsen in Höhe von monatlich 3 % des Vereinbarungspreises zu berechnen Soweit die Übergabe des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses vor dem vereinbarten Übergabetermin erfolgt, beginnt die Frist mit dem vereinbarten Übergabetermin, es sei denn, die vorfristige Übergabe ist vereinbart. (3) Bei der Abnahme des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses durch den Auftraggeber nachgewiesene Kosten mangelhafter wissenschaftlich-technischer Arbeiten sind vom Auftragnehmer ergebniswirksam zu buchen. Kosten, die bei Anwendung aller Sorgfalt unter Beachtung fortschrittlicher wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse nicht vermieden werden konnten, sind vom Auftraggeber zu finanzieren. Bei den in eigener Verantwortung der VEB durchzuführenden wissenschaftlich-technischen Aufgaben veranlassen die Leiter der VEB bzw. die Generaldirektoren der WB. Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und staatlichen Kontroll-und Revisionsorgane die ergebniswirksame Buchung von Kosten mangelhafter wissenschaftlich-technischer Arbeiten und ihre Rückführung an den Fonds Wissenschaft und Technik des VEB. (4) Als Auftraggeber für die Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben fungierende VEB. WB und Wirtschaftsräte der Bezirke haben die Aufwendungen für in Auftrag gegebene Aufgaben ebenfalls zu aktivieren. Die Ausbuchung der aktivierten Aufwendungen gegen das Passivkonto ist erst vorzunehmen, wenn die der Abschlußleistung der wissenschaftlich-technischen Aufgabe nächstfolgende Bearbeitungs- bzw. Überleitungsstufe aufgenommen wurde oder der Leiter des VEB, Generaldirektor der WB bzw. Vorsitzende des Wirtschaftsrates des Bezirkes entsprechend der Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Aufgabe die Ausbuchung der entstandenen Aufwendungen für solche Aufgaben anordnet, deren weitere Bearbeitung volkswirtschaftlich nicht zweckmäßig ist. 5 (5) Für alle wissenschaftlich-technischen Aufgaben, bei denen nach Abnahme der Ergebnisse die der Abschlußleistung nächstfolgende Bearbeitungs- bzw. Überleitungsstufe nicht zum planmäßig vorgesehenen Termin aufgenommen wurde, haben die VEB bzw. WB eine monatliche Abgabein Höhe von 3% der aktivierten Aufwendungen aus ihrem Gewinn bzw. Gewinnfonds an das jeweilige übergeordnete Organ zu entrichten. Die Mittel sind an den Staatshaushalt abzuführen. ' § 12 Verwendung des leistungsabhängigen Zuschlages aus der Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben (1) In den VEB werden die durch die Übernahme von wissenschaftlich-technischen Aufgaben auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen erzielten Zuschläge Bestandteil des Betriebsgewinns und unterliegen der gesetzlich festgelegten Verwendung. (2) In den naturwissenschaftlich-technischen Instituten, Forschungseinrichtungen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens werden die Zuschläge und sonstigen Erlöse aus der Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben zur Bildung eines Leistungs- fonds verwendet. Die Mittel des Leistungsfonds sind nach erfolgter Finanzierung von Kosten, die nicht über den Preis realisiert werden (z. B. Differenz zwischen bestätigten und tatsächlichen Gemeinkosten, nicht planbare Kostenarten), entsprechend den geplanten Anteilen zu verwenden für die Bildung des Prämienfonds in Abhängigkeit von den erzielten Arbeitsergebnissen zusätzliche Zuführungen zum Kultur- und Sozialfonds die Durchführung von über die auftragsgebundenen wissenschaftlich-technischen Arbeiten hinausgehen-den Untersuchungen und Experimente aus eigener Initiative, insbesondere zur Vorbereitung von Auftragsangeboten und Erschließung neuer Anwendungsgebiete zusätzliche, über den Investitionsplan hinausgehende Maßnahmen zur Rationalisierung der geistigen Arbeit, wie Geräteanschaffung, Verbesserung der Forschungs- und Arbeitsbedingungen Erhöhung der Umlaufmittel. (3) Aus dem Leistungsfonds finanzierte Aufwendungen für Untersuchungen und Experimente aus eigener Initiative, bei denen eine nachträgliche Verrechnung als Vorleistung in auftragsgebundene wissenschaftlich-technische Arbeiten möglich ist, können dem Leistungsfonds wieder zugeführt werden. (4) Die naturwissenschaftlich-technischen Institute, Forschungseinrichlungen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und Einrichtungen des Hoch-und Fachschulwesens können zur Finanzierung von Aufwendungen aus dem Leistungsfonds Bankkredite aufnehmen. Dazu sind mit der Bank auf der. Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Kreditverträge abzuschließen, die den Einsatz der Kredite mit hohem Nutzeffekt und ihre Rückzahlung sichern. Die Rückzahlung der Kredite hat aus den in der Folgezeit dem Leistungsfonds zuzuführenden Mitteln zu erfolgen. Die Kreditzinsen sind aus dem Leistungsfonds zu zahlen. (5) Die Mittel des Leistungsfonds sind auf das Folgejahr übertragbar. Abführungen aus dem Leistungsfonds an das übergeordnete Organ sind nicht vorzunehmen. § 13 Spezielle Bestimmungen (1) Zur wirksamen Durchsetzung der planmäßigen staatlichen Strukturpolitik auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik erhalten die Minister und Leiter der zentralen staatlichen Organe die Kennziffern für die Erwirtschaftung der Mittel für Wissenschaft und Technik für die Jahre 1969 und 1970 im Rahmen der staatlichen Auflagen für 1969. Die übertragbaren Mittel des Fonds Technik aus dem Jahre 1968 sind bei der Festlegung der Kennziffern zu berücksichtigen. Die Bildung des Fonds Wissenschaft und Technik in den zentral geleiteten VEB und die Zentralisierung von Mitteln bei den WB der Ministerien erfolgt für die Jahre 1969 und 1970 auf der Grundlage von Zweijahres-normativeri.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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