Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 856

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 856 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 856); 856 Gesetzblatt Teil II Nr. 109 Ausgabetag: 21. Oktober 1988 unterschiedliche Schutzgüteanforderungen, so hat der Außenhandelsbetrieb einen der Besteller zu verpflichten, diese Anforderungen zu koordinieren. §3 (1) Können in Verträgen über Importe von Arbeitsmitteln oder Lizenzen die notwendigen Schutzgüteanforderungen nicht oder nur teilweise vereinbart werden, so hat der Außenhandelsbetrieb die Zustimmung der Besteller zum Vertragsabschluß einzuholen. Die Besteller haben ihre Zustimmung vom Einverständnis der Endempfänger, mit denen sie in Lieferverträgen präzisierte Schutzgüteanforderungen vereinbart haben, abhängig zu machen. Zur Entscheidungsvorbereitung haben sie ferner die bei der Festlegung der Schutzgüteanforderungen tätig gewordenen Schutzgütekommissionen zu befragen. Diese haben die Maßnahmen darzulegen und zu begründen, die zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und arbeitshygienisch einwandfreier Arbeitsbedingungen beim Umgang mit der Importware, insbesondere durch ihre gesundheits-, arbeits- und brandschutztechnische Umgestaltung, erforderlich sind. (2) Die Endempfänger haben nach ihrer Benachrichtigung vom Abschluß des Importvertrages unverzüglich die Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die die notwendige Sicherheit und arbeitshygienisch einwandfreien Arbeitsbedingungen beim Umgang mit der Importware in ihren Verantwortungsbereichen gewährleisten. Diese Maßnahmen sind bis zur Nutzung der Importware abzuschließen. Bei Serienimporten hat der Vertragspartner der Endempfänger diesen gemeinsam mit der Nachricht über den Abschluß eines Importvertrages konkrete Angaben über die gesundheits-, arbeits- und brandschutztechnische Reife der Importware und entsprechende Hinweise der gemäß Abs. 1 in Anspruch genommenen Schutzgütekommission zu übermitteln. (3) Bei Serienimporten hat der Besteller mit Zustimmung einer repräsentativen Auswahl der Endempfänger geeignete Wirtschaftseinheiten für die Durchführung der Konstruktions- und Projektierungsarbeiten zur erforderlichen Um- oder Nachrüstung der Importware vertraglich zu verpflichten. Er hat die Konstruktions- und Projektierungsunterlagen allen Endempfängern zum Kauf anzubieten. Sind bei Serienimporten die Endempfänger Partner des Einfuhrvertrages, so hat der Außenhandelsbetrieb diese Aufgaben wahrzunehmen. §4 Der Außenhandelsbetrieb ist berechtigt, bei Serienimporten für wenige Endempfänger mit diesen zu vereinbaren, die Importe wie Einzelimporte zu behandeln. §5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf a) den Import von Arbeitsmitteln, die nach den dafür geltenden Bestimmungen** der Approba- ** Zur Zeit gilt die Anordnung vom 2. August 1965 über die Approbation elektro-technischer Erzeugnisse in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 82 S. 623) in der Fassung der gleichnamigen Anordnung Nr. 2 vom 11. Dezember 1967 (GBl. II Nr. 122 S.874). tion durch das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung unterliegen und b) Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung abgeschlossen wurden. Berlin, den 1. Oktober 1968 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat I. V.: R a m u t a Stellvertreter des Leiters Anordnung zur Aufhebung der Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Produktionsarbeiter und ehemalige Angehörige der bewaffneten Formationen zur Ausbildung als Lehrer und Erzieher vom 31. Juli 1968 §1 Die Anordnung vom 30. April 1959 über die Gewährung von Stipendien an Produktionsarbeiter und ehemalige Angehörige der bewaffneten Formationen zur Ausbildung als Lehrer und Erzieher (GBl. 1 S. 509) wird aufgehoben. §2 Diese Anordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1968 Der Minister für Volksbildung Honecker Anordnung Nr. 2* über die Anwendung der klinischen Elektroenzephalographie vom 1. Oktober 1968 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird die Anordnung (Nr. 1) vom 11. März 1960 über die Anwendung der klinischen Elektroenzephalographie (GBl. I S. 230) wie folgt geändert: §1 § 6 der Anordnung (Nr. 1) wird aufgehoben. §2 Die Vergütung elektroenzephalographischer Gutachten richtet sich nach den Bestimmungen der Anweisung Nr. 1 t Anordnung (Nr. 1) vom 11. März 1960 (GBl. I Nr. 23 S. 230);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur entstehen neue Bedingungen die für feindliche Provokationen, die Organisierung von Zwischenfällen, für ungesetzliche Grenzübertritte und andere subversive Handlungen ausgenutzt werden können. Genossen.

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