Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 825

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 825 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 825); Tag Inhalt Seite 11. 9. 68 Beschluß über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der See- und Küstenfischerei Auszug 825 18. 9. 68 Anordnung Nr. 2 über Erlaubnisse für ziviles Luftfahrtpersonal Erlaubnisordnung 820 19. 9. 68 Anordnung Nr. 3 über die Ordnung in den Grenzgebieten und cen Territorialgewäs- sern der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung 820 Berichtigungen 827 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 828 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 828 Beschluß über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der See- und Küstenfischerei vom 11. September 1968 Auszug Seit dem freiwilligen Zusammenschluß der werktätigen See- und Küstenfischer zu Genossenschaften sind bedeutende Maßnahmen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik darauf gerichtet, die Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer zu stärken und eine hohe Fangsteigerüng zu sichern. In diesem Prozeß hat sich das Bündnis der Arbeiterklasse mit den werktätigen Fischern vertieft, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaften ständig gefestigt und die Lebenslage der werktätigen Fischer verbessert. fn Durchsetzung der Beschlüsse des VII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus verwirklichen die werktätigen See- und Küstenfischer schrittweise das ökonomische System des Sozialismus und führen in ihren Genossenschaften den Kampf um ein hohes Niveau in der Produktion, Qualität der Erzeugnisse, in der Ausnutzung der Grundmittel und um die Senkung der Kosten. Ausgehend von den Beratungen mit den werktätigen Fischern in Vollversammlungen, Vorstandssitzungen und Brigadebesprechungen der Genossenschaften zur weiteren Erhöhung der Eigenverantwortung der Pro- duktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer für den Reproduktionsprozeß wird beschlossen: 1. Die Kutter der volkseigenen Fischereifahrzeug- und Gerätestationen (FGS) werden an die Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer verkauft. Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie hat die dazu erforderlichen Rechtsvorschriften bis zum 30. September 1968 zu erlassen. 2. Der Auflösung der volkseigenen Fischereifahrzeug-und Gerätestationen wird zugestimmt. 5. Der Beschluß des Ministerrates vom 28. April 1955 zur Steigerung des Fischfangs der See- und Küstenfischerei sowie zur weiteren Verbesserung der Lebensbedingungen der werktätigen See- und Küstenfischer (GBl. I S. 337) tritt am 31. Dezember 1968 außer Kraft. Berlin, den 11. September 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil II für die Monate Juli August September 196S;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern.

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