Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 818

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 818 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 818); 818 Gesetzblatt Teil II Nr. 101 Ausgabetag: 27. September 1968 (5) Die Hochschule hat den Leistungsstand der Aspirantin während der Frauen-Sonderaspirantur mehrmals einzuschätzen und mit dem Betrieb auszuwerten. §5 (1) Durch den Leiter des delegierenden Betriebes ist für die Aspirantin vor Aufnahme der Frauen-Sonderaspirantur in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung und mit dem Leiter des zuständigen übergeordneten Organs der Einsatz nach erfolgreicher Beendigung der Frauen-Sonderaspirantur festzulegen. (2) Absolventinnen der Frauen-Sonderaspirantur können im Einvernehmen mit der Aspirantin, den Leitern der delegierenden Betriebe und den zuständigen zentralen staatlichen Organen durch den Minister für Hoch-und Fachschulwesen eingesetzt werden. (3) Ist vorauszusehen daß die Aspirantur zu dem im Arbeitsplan festgelegten Termin nicht beendet werden kann, ist unter Einbeziehung aller Beteiligten der Abschlußtermin durch die Hochschule neu festzulegen. §6 (1) Die delegierenden Betriebe sind verpflichtet, mit der Aspirantin vor Aufnahme einer Frauen-Sonderaspirantur einen Förderungsvertrag über die Rechte und Pflichten des delegierenden Betriebes und der Aspirantin abzuschließen. (2) Im Förderungsvertrag müssen enthalten sein: der vorgesehene Einsatz die Rechte und Pflichten der Aspirantin und des delegierenden Betriebes für die Zeitdauer der Frauen-Sonderaspirantur die Gewährleistung der Einsichtnahme und Auswertung betrieblicher Dokumente, sofern sie für die Anfertigung der Dissertationsarbeit von Bedeutung sind die kostenlose Benutzung der Labore und wissenschaftlichen Geräte und anderen Materialien sowie der wissenschaftlichen Bibliothek. (3) Die Aspirantin erhält durch den delegierenden Betrieb soziale Vergünstigungen wie z. B. Verbleiben der Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten Ferienplätze gesundheitliche Betreuung in Betriebspolikliniken. Diese Vergünstigungen sollen in den Förderungsvertrag aufgenommen werden. (4) Der Förderungsvertrag ist im Zeitraum der Frauen-Sonderaspirantur mehrmals auf seine Erfüllung durch den staatlichen Leiter des delegierenden Betriebes unter Einbeziehung der zuständigen Gewerkschaftsleitung zu kontrollieren. (5) Je ein Exemplar des Förderungsvertrages erhalten: die Aspirantin der Leiter des delegierenden Betriebes die zuständige Gewerkschaftsleitung die Hochschule. §7 (1) Für die Zeit der Frauen-Sonderaspirantur ruht das Arbeitsrechtsverhältnis. (2) Für die Zeit der Frauen-Sonderaspirantur wird ein Sonderstipendium von 80 % des nach der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II S. 551) errechneten monatlichen Nettodurchschnittsver-dienstes, im Höchstfall 1 200 M, durch die Hochschule gewährt. (3) Die Zeit der Frauen-Sonderaspirantur wird auf Dienst-, Berufs- oder Tätigkeitsjahre sowie auf die Dauer der Zugehörigkeit zum delegierenden Betrieb angerechnet (4) Gute Teilergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit während der Frauen-Sonderaspirantur können durch den delegierenden Betrieb prämiiert werden. (5) Erfolgte bereits vor der Aufnahme der Frauen-Sonderaspirantur eine Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz, bleibt sie für die Dauer der Sonderaspirantur bestehen. Bei Eintritt des Versorgungsfalles während der Zeit der Frauen-Sonderaspirantur erfolgt die Berechnung der Versorgung nach dem monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Aufnahme der Sonderaspirantur. Bei Eintritt des Versorgungfalles innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß der Sonderaspirantur erfolgt die Berechnung der Versorgung nach dem nach Abschluß der Aspirantur erzielten monatlichen Bruttodurch-schnittsverdienst. §8 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. September 1968 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. G i e ß m a n n;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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