Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 799

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 799 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 799); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 20. September 1968 799 §13 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. August 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Böhm Anordnung über die Anwendung von Sonderabschreibungen und die Behandlung von Restbuchwerten aus Grundmitteln vom 4. September 1968 I. Geltungsbereich §1 j (1) Diese Anordnung gilt für - die volkseigenen Betriebe und volkseigenen Kombinate einschließlich der volkseigenen Außenhandelsbetriebe und volkseigenen Einrichtungen, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten die diesen volkseigenen Betrieben, volkseigenen Kombinaten und Einrichtungen übergeordneten Organe, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten (im folgenden zusammenfassend VEB und volkseigene Kombinate genannt). (2) Diese Anordnung gilt nicht für die VEB Kommu- nale Wohnungsverwaltung. II. Sonderabschreibungen §2 (1) Die VEB und volkseigenen Kombinate, die volles-' wirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben durchführen*, können zur Berücksichtigung des moralischen Verschleißes an Grundmitteln Sonderabschreibungen planen und anwenden. Die Sonderabschreibungen können für erzeugtes- und verfahrenstechnisch spezialisierte Maschinen und Ausrüstungen angewandt werden, deren Aussonderung aus der Nutzung infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vor dem Ablauf der normativen Nutzungsdauer bzw. der festgesetzten Restnutzungsdauer planmäßig festgelegt wird. Die VEB und volkseigenen Kombinate beantragen die Bestätigung der Sonderabschreibungen bei den Generaldirektoren der WB bzw. dem Leiter des übergeordneten Or-gans. (2) Die Generaldirektoren der WB bzw. Leiter des den VEB und volkseigenen Kombinate!) übergeordneten * S. VEB und volkseigene Kombinate gemäß Abschnitt n ZU*. 4 des Beschlusses vom 26. Juni 1968 über die Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969 und 1970 (GBl. n Nr. 66 S. 433). Organs sind zur Bestätigung von Sonderabschreibungen berechtigt. Die Bestätigung von Sonderabschreibungen ist vom volkswirtschaftlichen Nutzen, insbesondere von der höheren Effektivität der Ausnutzung der Grundmittel durch neue technologische Verfahren oder den Einsatz moderner hocheffektiver Maschinen und Ausrüstungen abhängig zu machen. Durch die Anwendung von Sonderabschreibungen ist die Rationalisierung der Produktions- und Zirkulationsprozesse und die Senkung der Selbstkosten zu fördern. (3) Die Sonderabschreibungen verbleiben den VEB und volkseigenen Kombinaten in voller Höhe. (4) Sonderabschreibungen sind kalkulationsfähig. Erhöhungen bestehender Einzelpreise und des Preisniveaus dürfen durch die Anwendung von Sonderabschreibungen nicht eintreten. (5) Normative der Nettogewinnabführung an den Staat und die Mindestabführung in Mark werden durch die Sonderabschreibungen nicht verändert. Die Sonderabschreibungen sind im Plan und in der Berichterstattung gesondert auszuweisen. III. Restbuchwerte §3 fc (1) Für alle Grundmittel, die infolge Verkauf, Abriß und Verschrottung, Schadensfall oder aus sonstigen Gründen ausgesondert werden, sind der Verschleiß, der Nettowert und der Restbuchwert festzustellen. (2) Bei Abbruch, Verschrottung und sonstigen Verlusten ist der Restbuchwert gleich dem Nettowert der Grundmittel. Beim Verkauf eines Grundmittels ist der Restbuchwert gleich dem Nettowert abzüglich des erzielten Verkaufserlöses, sofern dieser Erlös geringer ist als der Nettowert. (3) Versicherungsleistungen gelten als Verkaufserlös. (4) Bei der Umsetzung von Grundmitteln, die in Aus-nahmefälien mit Zustimmung der zuständigen Organe auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vorgenommen wird, ist zu vereinbaren, in welcher Höhe der künftige Rechtsträger den Nettowert übernimmt. Wird der Nettowert nicht in voller Höhe übernommen, gilt die Differenz als Restbuchwert. §4 (1) Die Restbuchwerte sind in die Selbstkosten des VEB bzw. volkseigenen Kombinates zu verrechnen; eine Ausbuchung zu Lasten von Fonds ist nicht zulässig. (2) Die Verrechnung der Restbuchwerte in die Selbstkosten kann auf einen Zeitraum bis zu 5 Jahren verteilt werden, wenn die Restbuchwerte ausgesonderter Grundmittel in diesem Zeitraum durch den Einsatz neuer, leistungsfähigerer Grundmittel oder durch Rationalisierungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen erwirtschaftet werden. Diese Restbuchwerte sind planbar und kalkulierbar, wenn der Nutzen aus der Aussonderung ihre Verrechnung in die Selbstkosten ohne Erhöhung der Kosten je Einheit des Erzeugnisses zuläßt. Preiserhöhungen dürfen durch die Verrechnung von Restbuchwerten in die Selbstkosten nicht eintreten. \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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