Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 799

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 799 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 799); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 20. September 1968 799 §13 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. August 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Böhm Anordnung über die Anwendung von Sonderabschreibungen und die Behandlung von Restbuchwerten aus Grundmitteln vom 4. September 1968 I. Geltungsbereich §1 j (1) Diese Anordnung gilt für - die volkseigenen Betriebe und volkseigenen Kombinate einschließlich der volkseigenen Außenhandelsbetriebe und volkseigenen Einrichtungen, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten die diesen volkseigenen Betrieben, volkseigenen Kombinaten und Einrichtungen übergeordneten Organe, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten (im folgenden zusammenfassend VEB und volkseigene Kombinate genannt). (2) Diese Anordnung gilt nicht für die VEB Kommu- nale Wohnungsverwaltung. II. Sonderabschreibungen §2 (1) Die VEB und volkseigenen Kombinate, die volles-' wirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben durchführen*, können zur Berücksichtigung des moralischen Verschleißes an Grundmitteln Sonderabschreibungen planen und anwenden. Die Sonderabschreibungen können für erzeugtes- und verfahrenstechnisch spezialisierte Maschinen und Ausrüstungen angewandt werden, deren Aussonderung aus der Nutzung infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vor dem Ablauf der normativen Nutzungsdauer bzw. der festgesetzten Restnutzungsdauer planmäßig festgelegt wird. Die VEB und volkseigenen Kombinate beantragen die Bestätigung der Sonderabschreibungen bei den Generaldirektoren der WB bzw. dem Leiter des übergeordneten Or-gans. (2) Die Generaldirektoren der WB bzw. Leiter des den VEB und volkseigenen Kombinate!) übergeordneten * S. VEB und volkseigene Kombinate gemäß Abschnitt n ZU*. 4 des Beschlusses vom 26. Juni 1968 über die Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969 und 1970 (GBl. n Nr. 66 S. 433). Organs sind zur Bestätigung von Sonderabschreibungen berechtigt. Die Bestätigung von Sonderabschreibungen ist vom volkswirtschaftlichen Nutzen, insbesondere von der höheren Effektivität der Ausnutzung der Grundmittel durch neue technologische Verfahren oder den Einsatz moderner hocheffektiver Maschinen und Ausrüstungen abhängig zu machen. Durch die Anwendung von Sonderabschreibungen ist die Rationalisierung der Produktions- und Zirkulationsprozesse und die Senkung der Selbstkosten zu fördern. (3) Die Sonderabschreibungen verbleiben den VEB und volkseigenen Kombinaten in voller Höhe. (4) Sonderabschreibungen sind kalkulationsfähig. Erhöhungen bestehender Einzelpreise und des Preisniveaus dürfen durch die Anwendung von Sonderabschreibungen nicht eintreten. (5) Normative der Nettogewinnabführung an den Staat und die Mindestabführung in Mark werden durch die Sonderabschreibungen nicht verändert. Die Sonderabschreibungen sind im Plan und in der Berichterstattung gesondert auszuweisen. III. Restbuchwerte §3 fc (1) Für alle Grundmittel, die infolge Verkauf, Abriß und Verschrottung, Schadensfall oder aus sonstigen Gründen ausgesondert werden, sind der Verschleiß, der Nettowert und der Restbuchwert festzustellen. (2) Bei Abbruch, Verschrottung und sonstigen Verlusten ist der Restbuchwert gleich dem Nettowert der Grundmittel. Beim Verkauf eines Grundmittels ist der Restbuchwert gleich dem Nettowert abzüglich des erzielten Verkaufserlöses, sofern dieser Erlös geringer ist als der Nettowert. (3) Versicherungsleistungen gelten als Verkaufserlös. (4) Bei der Umsetzung von Grundmitteln, die in Aus-nahmefälien mit Zustimmung der zuständigen Organe auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vorgenommen wird, ist zu vereinbaren, in welcher Höhe der künftige Rechtsträger den Nettowert übernimmt. Wird der Nettowert nicht in voller Höhe übernommen, gilt die Differenz als Restbuchwert. §4 (1) Die Restbuchwerte sind in die Selbstkosten des VEB bzw. volkseigenen Kombinates zu verrechnen; eine Ausbuchung zu Lasten von Fonds ist nicht zulässig. (2) Die Verrechnung der Restbuchwerte in die Selbstkosten kann auf einen Zeitraum bis zu 5 Jahren verteilt werden, wenn die Restbuchwerte ausgesonderter Grundmittel in diesem Zeitraum durch den Einsatz neuer, leistungsfähigerer Grundmittel oder durch Rationalisierungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen erwirtschaftet werden. Diese Restbuchwerte sind planbar und kalkulierbar, wenn der Nutzen aus der Aussonderung ihre Verrechnung in die Selbstkosten ohne Erhöhung der Kosten je Einheit des Erzeugnisses zuläßt. Preiserhöhungen dürfen durch die Verrechnung von Restbuchwerten in die Selbstkosten nicht eintreten. \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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