Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 781

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 781 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 781); 1968 Berlin, den 19. September 1968 Teil II Nr. 98 Tag Inhalt Seite 9. 9. 68 Anordnung über die Lieferung und Abnahme von Elektroenergie, Lieferanordnung Energie Gas und Wärme 781 Anordnung über die Lieferung und Abnahme von Elektroenergie, Gas und Wärme Lieferanordnung Energie vom 9. September 1968 (5) Die Lieferanordnung Energie gilt mit den Änderungen und Ergänzungen gemäß Anlage auch für die Lieferung von Wärme an Abnehmer, die nicht dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen. Abschnitt IX Auf Grund der §§ 24 und 33 der Energiewirtschaftsverordnung vom 18. April 1963 (GBl. II S. 318) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: Abschnitt I Geltungsbereich §1 (1) Die Lieferanordnung Energie gilt für die wechselseitigen Beziehungen a) bei der Lieferung von Elektroenergie, Gas und Wärme (Energie) aus Netzen der Energieversorgungsbetriebe (VEB Energieversorgung, VEB Gasversorgung, Berliner Kraft- und Licht- [BEWAG] Aktiengesellschaft und VEB Verbundnetz) und bei der Lieferung von Wärme aus Anlagen der VEB Kraftwerke an Betriebe, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) unterliegen b) bei der Lieferung (Einspeisung) von Energie in das Netz eines Energieversorgungsbetriebes (EVB) durch Betriebe, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen c) bei der Lieferung von Energie zwischen den EVB. (2) Für die Lieferung von Energie an sozialistische Landwirtschaftsbetriebe im Geltungsbereich der Landbauordnung vom 12. Mai 1967 (GBl. II S. 361) und an die bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik gelten ferner die im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Staatsorganen festgelegten zusätzlichen Bestimmungen. (3) Die Lieferanordnung Energie gilt entsprechend bei der Lieferung und Abnahme von Energie zwischen sonstigen dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegenden Betrieben. (4) Soweit in der Lieferanordnung Energie nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen des V ertragsgesetzes. Lieferung und Abnahme von Energie aus Netzen der EVB §2 Abschluß des Energieliefervertrages und Vertragszeitraum (1) Abnehmer, die beziehen 1. Elektroenergie zum Großabnehmertarif, Sonderabnehmertarif oder zu einem Sondertarif 2. Gas über eine Anschlußanlage in Höhe von 6 000 m3/Monat oder 50 000 m3/a 3. Wärme im Umfange von 3 000 Gcal/a sind Großabnehmer im Sinne der Lieferanordnung Energie. Mit ihnen ist der Energseliefervertrag schriftlich abzuschließen. (2) Mit den übrigen Abnehmern kommt der Energieliefervertrag mit der Genehmigung des Anschlußantrages (Energiebezugsanmeldung) durch den EVB oder, bei Übernahme der Abnehmeranlage durch einen anderen Abnehmer, mit der Umschreibung der Abnehmeranlage zustande. Der in den technischen Anschlußbedingungen* vorgeschriebene Antrag auf Anschluß, Erweiterung oder Änderung der Abnehmeranlage ist über einen zu Arbeiten an Energieversorgungsanlagen berechtigten Hersteller** an den EVB einzureichen. Auf Verlangen des EVB sind auch diese Abnehmer verpflichtet, einen schriftlichen Energieliefervertrag abzuschließen. (3) Im übrigen gilt jede Entnahme von Energie aus dem Netz eines EVB oder aus einer Abnehmeranlage als Anerkennung der Bestimmungen der Lieferanordnung Energie. (4) Der Energieliefervertrag gilt grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit. * Zur Zeit gelten: Anordnung vom 25. März 1961 (GBl. m Nr. 11 S. 137), Anordnung vom 13. April 1962 (GBl. II Nr. 28 S. 268). Die technischen Anschlußbedingungen für Wärmeanlagen und die Neufassung der technischen Anschlußbedingungen für Starkstromanlagen werden vorbereitet. ** Zur Zeit gilt: Anordnung vom 15. Januar 1965 (GBl. II Nr. 14 S. 97). Wegen der Ordnungsstrafbestimmungen vgl. Zlff. 67 der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle lösen, ausschließlich Sicb.erun.gs- und ntro Häuf gaben. Es werden. keine Abstriche und Einschränkungen geduldet, Die hat sich bewährt und trägt zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer hohen staatlichen und öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bedeutung sind und dabei unmittelbar selbst Verantwortung für die erfolgreiche Erfüllung sicherhalts-politischer Aufgaben haben.

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