Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 779

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 779 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 779); 779 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 18. September 1968 Teil II Nr. 97 Tag Inhalt . Seite 10. 9. 68 Verordnung über die Gesellschaft für Sport und Technik 779 29 8. 68 Anordnung über den Absatz und Bezug von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren 780 Verordnung über die Gesellschaft für Sport und Technik vom 10. September 1968 Die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) ist eine sozialistische Massenorganisation der Deutschen Demokratischen Republik, deren Hauptaufgabe im System der sozialistischen Wehrerziehung darin besteht, die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter auf den Wehrdienst in den bewaffneten Kräften der Deutschen Demokratischen Republik vorzubereiten. Diesen Interessen dienend, ist die GST gleichzeitig Träger der wehrsportlichen Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik. Mit ihrer Tätigkeit leistet sie einen aktiven Beitrag zur sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten auf dem Gebiet der Landesverteidigung. Die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft für Sport und Technik ist auf die hohen Anforderungen und komplizierten Aufgaben gerichtet, die an die Landesverteidigung, besonders an die Nationale Volksarmee im Interesse der militärischen Sicherung des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den Bedingungen der Revolution im Militärwesen und der verschärften Aggressivität des Imperialismus gestellt werden. Die Gesellschaft für Sport und Technik erfüllt ihre Aufgabe unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und arbeitet eng mit den bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik und anderen staatlichen Organen sowie mit allen in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vereinigten Parteien und Massenorganisationen zusammen. §1 Die Organisationsprinzipien sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Sport und Technik und ihrer Mitglieder ergeben sich aus dem Statut der GST. Das Statut wird durch den Kongreß der GST beschlossen. §2 Die Gesellschaft für Sport und Technik erfüllt ihre Aufgaben unter Verantwortung des Ministeriums für Nationale Verteidigung. §3 (1) Die Gesellschaft für Sport und Technik ist juristische Person. Sie hat ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Gesellschaft für Sport und Technik wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden des Zentralvorstandes und im Falle seiner Verhinderung durch den von ihm beauftragten Stellvertreter vertreten. (3) Die Vorsitzenden der Bezirksvorstände der Gesellschaft für Sport und Technik sind berechtigt, im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches die GST zu vertreten. (4) Andere Mitarbeiter können zur Vertretung der GST durch den Vorsitzenden des Zentralvorstandes, im Rahmen ihrer Befugnisse auch durch die Vorsitzenden der Bezirksvorstände der GST, bevollmächtigt werden. §4 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Nationale Verteidigung. §5 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 7. August 1952 über die Bildung der „Gesellschaft für Sport und Technik“ (GBl. S. 712) 2. die Verordnung vom 12. April 1956 zur Änderung der Verordnung über die Bildung der „Gesellschaft für Sport und Technik“ (GBl. I S. 343) 3. der Beschluß vom 27 Mai 1964 über das Statut der Gesellschaft für Sport und Technik (GBl. II S. 553). Berlin, den 10. September 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellververtreter des Vorsitzenden * Der Minister für Nationale Verteidigung Hoffmann;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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