Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 771

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 771 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 771); Gesetzblatt Teil II Nr. 95 Ausgabetag: 13. September 1968 771 nische Aufgabe oder das technische Problem muß daher so eindeutig formuliert werden, daß der Sachkundige erkennen kann, welche (technischen) Merkmale des Standes der Technik im einzelnen verändert werden müssen, um den beabsichtigten technischen Fortschritt zu erreichen. Die Formulierung der technischen Aufgabe oder des technischen Problems. muß ausschließlich technische Merkmale enthalten, die im ursächlichen, unmittelbaren Zusammenhang mit den Mängeln stehen, die erfindungsgemäß beseitigt oder vermindert werden sollen. In der Formulierung der technischen Aufgabe oder des technischen Problems dürfen keine Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung enthalten sein. Die Aufgabenstellung ist zweckmäßig mit den Worten „Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde “ einzuleiten. g) Die technischen Mittel der erfindungsgemäßen Lösung Die technischen Mittel, mit denen die technische Aufgabe oder das technische Problem gelöst werden soll, umfassen die Merkmale der Erfindung und bilden insgesamt die neue technische Lehre. Die Ausführungen hierzu müssen so vollständig und eindeutig sein, daß ein Sachkundiger daraus die neue technische Lehre ohne weitere erfinderische Tätigkeit entnehmen kann. Die erfindungsgemäße Lösung wird mit dem Wort „Erfindungsgemäß eingeleitet. Bei empirisch ermittelten Erfindungen sollte dies mit den Worten „Es wurde gefunden “ geschehen. Die Merkmale der Erfindung sind in ihrem die Lehre darstellenden technischen Zusammenhang darzulegen; die dabei gewählten Formulierungen brauchen nicht wörtlich mit denen im Patentanspruch übereinzustimmen, insbesondere brauchen die technischen Mittel der erfindungsgemäßen Lösung nicht in einem einzigen Satz enthalten zu sein. Die Angabe von Wirkungen ist im Zusammenhang mit den erfindungsgemäßen Merkmalen zulässig. In den Ausführungen über die technischen Mittel der erfindungsgemäßen Lösung müssen auch diejenigen Merkmale enthalten und erläutert sein, die in den Unteransprüchen aufgeführt werden sollen. Der Hinweis, daß Merkmale der Erfindung dem Ausführungsbeispiel entnommen werden können, ist nicht zulässig. Die Reihenfolge der Aufführung und Erläuterung der einzelnen Merkmale soll im allgemeinen der Reihenfolge entsprechen, die in den Patentansprüchen vorgesehen ist. Die Merkmale von Nebenansprüchen sind in jedem Falle in gesonderten Absätzen aufzuführen und zu erläutern. Bezugszeichen sind in die Ausführungen über die technischen Mittel der erfindungsgemäßen Lösung nicht aufzunehmen. h) Die technischen und die technisch-ökonomischen Auswirkungen der Erfindung Im Anschluß an die Ausführungen über die technischen Mittel der erfindungsgemäßen Lösung sind die technischen Auswirkungen zu schildern, die durch die Erfindung gegenüber dem darge-stellten Stand der Technik, insbesondere im Hinblick auf die angeführten Mängel, eintreten sollen. Die erforderlichen Ausführungen müssen den technischen Fortschritt, der mit der Erfindung erreicht werden soll, eindeutig erkennen lassen. Soweit es zum besseren Verständnis erforderlich erscheint, können die technischen Auswirkungen schon unmittelbar bei der Beschreibung der technischen Mittel der erfindungsgemäßen Lösung angeführt werden. i) Ausführungsbeispiel Die Erfindung ist grundsätzlich an einem Ausführungsbeispiel näher zu erläutern. Soweit erforderlich, kann dies an Hand einer Zeichnung erfolgen. Mehrere Ausführungsbeispiele sind anzuführen, wenn dies für das Verständnis der Erfindung erforderlich ist. Bei der Schilderung der Ausführungsbeispiele müssen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden: Enthält die Erfindung mehrere Lösungswege, die in Nebenansprüchen gesondert aufgeführt sind, so ist für jeden Lösungsweg ein gesondertes Ausführungsbeispiel anzuführen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Patentansprüche im einzelnen verschiedene Patentkategorien betreffen, z. B., wenn die Erfindung ein Verfahren und eine Anordnung oder eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens betriflt. Es müssen die gleichen technischen Begriffsbestimmungen verwendet werden, die bei der Darlegung der erfindungsgemäßen Lösung gewählt wurden. Werden die Ausführungsbeispiele an Hand einer Zeichnung erläutert, so sind hinter die technischen Bezeichnungen die Bezugszeichen zu setzen, die den Angaben auf der Zeichnung entsprechen; dabei dürfen die Bezugszeichen nicht eingeklammert werden. Enthält die Zeichnung mehrere Figuren, so ist, soweit erforderlich, in den Text ein Hinweis aufzunehmen, aus dem ersehen werden kann, auf welche Figur sich die jeweiligen Ausführungen beziehen. Zweckmäßig wird der Abschnitt über das Ausführungsbeispiel etwa wie folgt eingeleitet: „Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.“ Enthält die Zeichnung mehrere Figuren, die für die Erläuterung der Erfindung benötigt werden, so beginnt der Abschnitt zweckmäßig mit einer Aufzählung der einzelnen Figuren. Der Abschnitt sollte dann wie folgt eingeleitet werden: „Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen: Fig. 1: die Vorderansicht Fig. 2: eine Seitenansicht nach Fig. 1 Fig. 3: den Schnitt A-A nach Fig. 1.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet.

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