Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 759

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 759 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 759); 759 Tag Inhalt Seite 1. 9. 68 Anordnung über die Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Qualifikation als Sprachkundiger 759 Hinweis auf Verkündungen Im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 7G5 Anordnung über die Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Qualifikation als Sprachkundiger vom 1. September 1968 Im Einvernehmen mit den zentralen staatlichen Organen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB, dem Zentralrat der FDJ und dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft wird folgendes angeordnet: §1 (1) Die Qualifikation zum Sprachkundigen ist ein integrierender Bestandteil des Gesamtsystems der fremdsprachlichen Ausbildung und kann in 3 Stufen (I, II und III) erworben werden, wobei I die niedrigste, III die höchste Stufe darsfellt. Die Stufe I ist in der Regel allgemeinsprachlich orientiert. Im Bedarfsfall kann in diesem Rahmen in beschränktem Umfang auf die spezifischen fremdsprachlichen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen (z. B. Handel, Verkehrswesen, Gastronomie) eingegangen werden. Die Stufen II und III sind in der Regel unmittelbar auf die spezifischen fremdsprachlichen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen auf der Grundlage der erworbenen allgemeinsprachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ausgerichtet, deren Umfang wesentlich erweitert wird. (2) Die Ausbildung als Sprachkundiger ist im Prinzip hör- und sprechorientiert (a-Stufen). Für die Stufen I und II ist eine verkürzte lese- und übersetzungsorientierte Ausbildung möglich (b-Stufen). Für die Sprachen Russisch, Englisch und Französisch entfällt die Stufe Ib. Das System der Sprachkundigenausbildung und die auf den einzelnen Stufen geforderten Kenntnisse, Fertig- /' keiten und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 sind verbindlich. (3) Die thematische Gliederung des Systems der Sprachkundigenausbildung erfolgt entsprechend An- /lage 2. Innerhalb der Fachgruppen kann eine weitere Differenzierung erfolgen. (4) Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung auf der Jeweiligen Stufe erhalten die Lehrgangsteilnehmer ein Zeugnis (Muster nach Anlage 3). Dieses Zeugnis gilt als Nachweis überdurchschnittlicher Fremdsprachenkenntnisse und kann für die Ausübung bestimmter Funktionen in Verbindung mit der fachlichen Qualifikation gefordert werden. Es berechtigt den Inhaber nicht zur Ausübung des Berufes als Sprachlehrer oder Sprachmittler (Übersetzer, Dolmetscher). Das Zeugnis hat 5 Jahre Gültigkeit, sofern keine Bestätigungsprüfung abgelegt wird. Durch das Ablegen einer Bestätigungsprüfung erhält das Zeugnis unbegrenzte Dauer. Die Bestätigungsprüfung kann frühestens nach Ablauf von 3 Jahren und muß spätestens vor Ablauf von 5 Jahren erfolgen. Wiederholt der Bewerber innerhalb dieser 5 Jahre die Prüfung nicht bzw. nicht mit Erfolg, so erlischt die Gültigkeit des Zeugnisses nach Ablauf von 5 Jahren vom Ausstellungstag gerechnet. \ (5) Wege und Möglichkeiten zum Erwerb der Qualifikation als Sprachkundiger sind aus Anlage 4 dieser Anordnung zu ersehen. \ 52 (1) An allen Einrichtungen der Erwachsenenqualifizierung (Volkshochschulen, betriebliche Bildungsstätten, Universitäten, Hoch- und Fachschulen, Häuser der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft) sowie an den erweiterten Oberschulen und Berufsschulen mit erweiterter oder verstärkter Sprachausbildung können Lehrgänge zum Erwerb der Qualifikation als Sprachkundiger durchgeführt und die entsprechenden Prüfungen abgenommen werden, sofern diese Einrichtungen di erforderlichen Voraussetzungen besitzen. (2) Allgemeine Voraussetzung für die Durchführung der Lehrgänge und die Abnahme der Prüfungen ist das Vorhandensein pädagogisch erfahrener, in der betreffenden Fremdsprache voll ausgebildeter Lehrer. Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte, die in den Lehrgängen und in den Prüfungen auf den Stufen II und III der Sprachkundigenausbildung eingesetzt werden, Kenntnisse in der Terminologie und in den lexikalischsyntaktischen Besonderheiten der Sprache des Fachgebietes besitzen, auf dem die Teilnehmer an den Lehrgängen und an den Prüfungen beruflich arbeiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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