Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 755

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 755 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 755); Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 8. September 1968 755 Der Zeitplan des Tagesablaufes Die zeitliche Festlegung des Tagesablaufes hat nach pädagogischen, psychologischen und hygienischen Grundsätzen zu erfolgen. Sie ist die organisatorische Grundlage für die Gestaltung des Lebens der Kinder im Kindergarten. Die zeitliche Planung des Tagesablaufes der einzelnen Kindergruppen ist dem erreichten Selbständigkeitsgrad der Kinder, den jahreszeitlichen Erfordernissen sowie den örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu gestalten. Die Zeitpläne sind in der Einrichtung zu koordinieren. § 9 Der Dienstplan für den Einsatz der pädagogischen und technischen Kräfte (1) Grundlage für einen geordneten Ablauf der Bil-dungs- und Erziehungsarbeit ist der planmäßige Einsatz aller Mitarbeiter. Die Leiterin setzt die pädagogischen und technischen Kräfte so ein, daß die kontinuierliche Bildung und Erziehung der Vorschulkinder gesichert ist. Die pädagogischen Fachkräfte sind während der Zeit einzusetzen, in der die meisten Kinder anwesend sind. (2) Der Dienstplan 1st gemeinsam mit dem Vertrauensmann der Gewerkschaft auszuarbeiten und mit allen Mitarbeitern zu beraten. Er ist in der Regel eine Woche vor Inkrafttreten bekanntzugeben. III. Die Leitung im Kindergarten § 10 Berufung und Anleitung der Leiterin (1) Als Leiterinnen werden politisch und pädagogisch qualifizierte Kindergärtnerinnen vom Kreisschulrat auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Bestimmungen berufen und abberufen. Sie sind dem Kreisschulrat gegenüber rechenschaftspflichtig. (2) Die Anleitung der Leiterin erfolgt durch den Kreis-ichulrat oder in seinem Auftrag durch die Referentin für Vorschulerziehung. (3) Die Leiterin ist im Auftrag des Kreisschulrates durch die Referentin für Vorschulerziehung dem zuständigen Rat der Stadt oder Gemeinde vorzustellen. Aufgaben der Leiterin § 11 (1) Die Leiterin trägt die volle Verantwortung für die politisch-pädagogische und organisatorische Leitung des Kindergartens. Sie sorgt für Ordnung und Stetigkeit in der Arbeit. Sie leitet den Kindergarten bei umfassender Mitwirkung der Kindergärtnerinnen nach dem Prinzip der Einzelleitung. (2) Die Hauptaufgabe der Leiterin ist es, die Kindergärtnerinnen zu befähigen, ihren spezifischen Anteil an der Herausbildung der Kinder zu allseitig entwickelten Persönlichkeiten zu erkennen und auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes bewußt zu leisten. ' Die Leiterin sorgt für die planmäßige und systematische Gestaltung des Bildungs- und Erziehungspro- zesses. Dabei berücksichtigt sie die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung und der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem sozialistischen Leben. Sie ist befugt, alle Einwirkungen, die einen geregelten Tagesablauf im Kindergarten stören, zu unterbinden. Die Leiterin befähigt die Kindergärtnerinnen, die Bildungs- und Erziehungsaufgaben in der täglichen Arbeit auf hohem politisch-ideologischem und pädagogisch-methodischem Niveau zu verwirklichen. Die Leiterin kontrolliert und analysiert regelmäßig und sachkundig die Ergebnisse der Arbeit der Gruppenleiterinnen und Helferinnen und wertet sie mit dem Kollektiv ihrer Mitarbeiter aus. Sie fördert die Initiative und Schöpferkraft jeder einzelnen Kindergärtnerin. Die Leiterin kontrolliert die Pläne der Gruppenleiterinnen für die pädagogische Arbeit. § 12 (1) Die Leiterin entwickelt und führt das einheitlich handelnde Erzieherkollektiv und arbeitet dabei eng mit den Funktionären der Gruppe der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung zusammen. Sie sichert die sozialistische Erziehung aller Mitarbeiter. Die Leiterin wertet die Erfahrungen und Hinweise der Kindergärtnerinnen sorgfältig aus und sorgt für die Verbreitung und Anwendung der fortgeschrittensten Erfahrungen. (2) Die Leiterin fördert die gegenseitige Hilfe innerhalb des Kollektivs und sorgt für die ständige Erhöhung des Verantwortungsbewußtseins der Kindergärtnerinnen bei der Lösung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben. (3) Die Leiterin sichert die Mitwirkung der Kindergärtnerinnen an der Planung und Leitung der Bildungs- und Erziehungsarbeit, die besonders in ihrer aktiven Teilnahme bei der Vorbereitung und Durchführung der pädagogischen Beratungen sowie in ihrer Tätigkeit in den gesellschaftlichen Organisationen' im Kindergarten wirksam wird. (4) Die Leiterin ist Dienstvorgesetzte aller pädagogischen und technischen Kräfte des Kindergartens. Sie ist berechtigt, unter Beachtung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten und Rechte allen Mitarbeitern verbindliche Weisungen zu erteilen und Aufgaben zu übertragen. (5) Die Leiterin übt das Hausrecht aus, vertritt den Kindergarten in der Öffentlichkeit und erläßt die Hausordnung. Sie sichert die Einhaltung der Hygiene-, der Gesundheitsschutz- und Arbeitsschutzbestimmungen, der Brandschutz- sowie der Fürsorge-und Aufsichtsordnung. Die Leiterin ist verantwortlich für die regelmäßige Durchführung von Übungen im Verhalten bei Katastrophengefahr, für Erste Hilfe bei Unfällen und im Verhalten mit Kindern im Straßenverkehr. (6) Die Leiterin trägt die Verantwortung für die Aufstellung und ordnungsgemäße Einhaltung des Volkswirtschafts- und Haushaltsplanes des Kindergartens. (7) Die Leiterin ist mitverantwortlich für die Entwicklung des Kadernachwuchses und sichert auf der Grundlage der inhaltlichen und organisatorischen Konzeption der Ausbildungseinrichtungen die Durchführung der Berufspraktika in ihrem Kindergarten.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 755 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 755) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 755 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 755)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X