Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 754

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 754 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 754); 754 Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 6. September 1968 Anordnung über die Sicherung einer festen Ordnung in den Einrichtungen der Vorschulerziehung Kindergartenordnung vom 16. August 1968 Auf Grund des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I 83), insbesondere zur Verwirklichung des § 11, wird olgendes angeordnet: § 5 Die Pläne im Kindergarten Die Bildungs- und Erziehungsarbeit ist sorgfältig zu planen. Folgende Pläne sind auszuarbeiten: der Jahresarbeitsplan des Kindergartens die Pläne für die pädagogische Arbeit in den Kindergruppen der Zeitplan des Tagesablaufes der Dienstplan für den Einsatz der pädagogischen und technischen Kräfte. § 6 Der Jahresarbcitsplan im Kindergarten (1) Der Jahresarbeitsplan des Kindergartens ist die Grundlage für die politische und pädagogische Tätigkeit aller Mitarbeiter. Er beinhaltet die Aufgaben für die Zusammenarbeit der Leiterin mit den gesellschaftlichen Organisationen, den Betrieben, dem Elternaktiv und allen Eltern. I. Grundsätze § 1 Geltungsbereich Die Kindergartenordnung gilt für alle Einrichtungen ler Vorschulerziehung, und zw’ar für kommunale und betriebliche Kindergärten, einschließlich Erntekindergärten Kinderwochenheime und Vorschulheime im folgenden Kindergarten genannt. § 2 Einweisung in Kindergärten und Öffnungszeit (1) Für die Einweisung von Kindern in Kindergärten gilt die Einweisungsordnung (s. Anlage). ' (2) Die Öffnungszeit des Kindergartens ist der Arbeitszeit der Eltern entsprechend festzulegen. Im Interesse der Gesunderhaltung der Kinder darf der Kindergarten nicht vor 6.00 Uhr geöffnet und nicht nach 19.00 Uhr geschlossen werden. Die Kinder sollen in der Regel eine Stunde nach Dienstschluß der Eltern abgeholt werden. (3) Es ist zu sichern, daß die Kinder, deren Eltern an Sonnabenden berufstätig sind bzw. an Qualifizierungskursen teilnehmen, den Kindergarten besuchen können. § 3 Gruppeneinteilung / (1) Die Kinder werden im Kindergarten in Altersgruppen zusammengefaßt. Es gibt jüngere Gruppen, mittlere Gruppen und ältere Gruppen. Wenn es die Anzahl der gemeldeten Kinder bzw. deren Altersstruktur erfordert, können gemischte Gruppen gebildet werden. (2) Die Gruppenstärke beträgt in der Regel 18 Kinder. (3) In Kindergärten, die für Gruppen von 25 Kindern :ebaut wurden, beträgt die Gruppenstärke in der Rete! 25 Kinder. (4) In Kinderwochenheimen und Vorschulheimen beträgt die Gruppenstärke in der Regel 15 Kinder. II. Die Planung der Bildungs- und Erziehungsarbeit § 4 Planmäßigkeit der Erziehung Die sozialistische Erziehung der Kinder erfolgt auf der Grundlage des vom Ministerium für Volksbildung herausgegebenen Bildungs- und Erziehungsplanes sowie der vom Minister für Volksbildung dazu erlassenen inhaltlichen Orientierung. (2) Der Jahresarbeitsplan enthält exakte meßbare Aufgaben und bestimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Erhöhung des politisch-ideologischen und pädagogisch-methodischen Wissens und Könnens des Pädagogenkollektivs zur Sicherung der sozialistischen Bildung und Erziehung der Vorschulkinder auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes für den Kindergarten zur gesundheitlichen Betreuung der Kinder, zur Einhaltung der sanitär-hygienischen Anforderungen und zur Gesundheitserziehung zur wirkungsvollen Gestaltung der pädagogischen Propaganda, der Beziehungen zwischen Kindergarten, Eltern, Schule, Kinderkrippe und Öffentlichkeit zur effektiven Verwendung der dem Kindergarten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Fonds. (3) Der Jahresarbeitsplan wird von der Leiterin auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der zentralen staatlichen Dokumente sowie der Analyse der erreichten Erziehungsergebnisse erarbeitet. Dabei stützt sie sich auf die aktive Mitarbeit der Kindergärtnerinnen und den Vertrauensmann der Gewerkschaftsgruppe. Der Plan ist in der pädagogischen Beratung zu behandeln und durch die Leiterin in Kraft zu setzen. § 7 Die Pläne für die pädagogische Arbeit in den Kindergruppen (1) Auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Kindergruppe legt die Gruppenleiterin schriftlich pädagogische Maßnahmen fest. Diese sind darauf zu orientieren, Entwicklungsfortschritte im Verhaltensund Leistungsniveau sowie bei der Kräftigung der Gesundheit der Kinder zu erreichen. (2) Die Planung der pädagogischen Arbeit umfaßt: die langfristige Planung der Erziehungsschwerpunkte die darauf aufbauende Planung der Bildungs- und Erziehungsarbeit während des ganzen Tages im Zeitraum für 14 Tage die pädagogisch-methodische Vorbereitung der Beschäftigungen bzw. einer Tätigkeit der Kinder.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß - eine Verbindung an zwei verschiedene Straßenzüge erfolgt, die Führung dos Besucherverkehrs im Sichtfeld der Wache erfolgt; die Anlieferungszonen für Fremd-lieferung außerhalb des unmittelbaren Sicherheitsbereiches liegen.

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