Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 736

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 736 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 736); 736 Gesetzblatt Teil II Nr. 91 Ausgabetag: 5. September 1968 sehen Instandsetzung gegenüber 1967 nicht weiter erhöht* Das gegenwärtig bestehende System der Festpreise ist auf Höchstpreise umzustellen, Von der Selbstkostensenkung bei Instandsetzungsleistungen mit Höchstpreisen werden 50 % für den Abbau der Stützungen für die 20n/0ige Preisermäßigung eingesetzt. 30 % erhalten die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe als zusätzliche Reparaturpreisermäßi-gung, und 20 % werden dem Rationalisie-rungs- und Prämienfonds der Instandsetzungsbetriebe zugeführt. Der gesamte darüber hinausgehende Nelto-gewinnzuwachs ist bei Sicherung der Eigenerwirtschaftung der Mittel zur erweiterten Reproduktion in den Instandsetzungsbetrieben ebenfalls zum Abbau der Stützungen für die 20"'0ige Preisermäßigung einzusetzen. Der schrittweise Abbau der Stützungen für die 20%ige Preisermäßigung ist außerdem durch die Aufhebung dieser Preisermäßigung für einfache Instandsetzungsleistungen, die in den Betriebswerkstätten der sozialistischen Land--wirtschaftsbetriebe ausgeführt werden können, vorzunehmen. Die Nomenklatur der Instandsetzungsleistungen an der einfachen Landtechnik (z. B. Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Düngung und Pflanzenpflege) sowie für operative Schadenbeseitigung, wofür die Preisermäßigung entfällt, ist durch das Staatliche Komitee für Landtechnik dem RLN der Deutschen Demokratischen Republik zur Bestätigung vorzulegen und den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben rechtzeitig- bekanntzugeben. Nach der vollen Eigenerwirtschaftung der für die 20%ige Preisermäßigung benötigten Mittel durch die Kreisbetriebe für Landtechnik auf dem Wege der Kostensenkung ist das Preisniveau für Instandsetzungsleistungen neu festzulegen, so daß es durchschnittlich etwa 20 % unter dem gegenwärtigen Preisniveau liegt und somit die 20%ige Preisermäßigung entfallen kann. 4.3. Meliorationswesen Das gesamtvolkswirtschaftliche Interesse an der Durchführung von Meliorationsmaßnahmen zur besseren Ausnutzung des Hauptproduktionsmittels der Landwirtschaft des Bodens macht es erforderlich, lediglich ein solches Preisniveau anzuwenden, das die erweiterte Reproduktion der Melioralionsbetriebe gewährleistet, aber keine Nettogewinnabführung enthält. Die VEB Meliorationsbau bzw. Meliorationskombinate (VEB) und Meliorationsgenossenschaften haben die Aufgabe, etwa 1971/1972 schrittweise das Preisniveau des Jahres 1966 (vor der Industriepreisreform) wieder zu erreichen. Dia Organe, denen diese Versorgungsaufgaben übertragen werden, haben diese anteiligen Nettogewinnabführungen an den Staatshaushalt in ihren Plan aufzunehmen. Bei voller Durchsetzung der Verantwortung der VEB für die erweiterte Reproduktion, den schrittweisen Übergang zur Eigenerwirtschaftung der Mittel für Forschung und Entwicklung sowie für die Aus- und Weiterbildung werden die darüber hinausgehenden Nettogewinne zur Reduzierung der als Subventionen zur Abblockung der Auswirkungen der Industriepreisreform aus dem Staatshaushalt bereitgestellten Mittel eingesetzt. Zur Verstärkung der materiellen Interessiertheit an einer hohen Selbstkostensenkung und Steigerung der Arbeitsproduktivität erhalten dia VEB von dem Zuwachs Nettogewinn in den Jahren 1969 und 1970 gegenüber dem erreichten Nettogewinn des Vorjahres 25 % als Zuführung zu den betrieblichen Fonds und die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe 25 % in Form von Preisabschlägen. Die verbleibenden 50 % werden zur Reduzierung der Subventionen zur Abblok-lcung der Auswirkungen der Industriepreisreform verwendet. Nach Ausgleich der Abblockung und Senkung des Preisniveaus auf den Stand 1966 werden diese zusätzlichen Gewinne als Zuschuß für die Durchführung großflächiger Melioralions-systeme eingesetzt. In den Meliorationsgenossenschaften, Meliorationsabteilungen bzw. -brigaden der zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen und BHG, die mit den Preisen der 3. Etappe der Industrie-Preisreform arbeiten, wird die weitere volle Gewährung der aus dem Staatshaushalt für die Abblockung bereitgestellten Subventionen von der Einhaltung bestimmter Parameter, der Senkung der Selbstkosten, Erreichung einer steigenden Akkumulation u. a. abhängig gemacht. Die Meliorationsgenossenschaften können gegenüber den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben Preisabschläge gewähren, wenn eine festgelegte Mindestakkumulationsrate erreicht wird. 5. Die Zahlung von Preis- und Normativzuschlägen für den Zuwachs an Produktion und Akkumulation 5.1. Das bisherige bewährte System der Prämien für den Produktionszuwachs stimuliert, nicht mehr ausreichend den Zuwachs an Produktion und die Senkung der Kosten unter den Bedingungen der sich entwickelnden Kooperation, Spezialisierung und Konzentration der Produktion. Deshalb wird dieses Prämiensystem zu einem System von Preis- und Normativzuschlägen für den Zuwachs an Produktion und Akkumulation weiterentwickelt. Es ist, ausgehend von der Prognose, darauf gerichtet, die Steigerung der Produktion bei sich vollziehender Spezialisierung auf der Grundlage vielfältiger Kooperationen zu fördern und die Senkung der Kosten zu unterstützen, um den schnell steigenden Akkumulationsbedarf für den schrittweisen Übergang zur industriemäßigen Produktion zu sichern. Damit sind die Preis- und Normativzuschläge ein entscheidender Bestandteil in den ökonomischen Systemregelungen. Durch den systembedingten Zusammenhang dieser Zuschläge mit den Er-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher gilt weiter zu berücksichtigen, daß immer neue Generationen in das jugendliche Alter hineinwachsen. Die Erziehung und Entwicklung der Jugend unseres Landes als eine wesentliche Aufgabe der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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