Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 732 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil II Nr. 91 Ausgabetag: 5. September 1968 Zur Vereinfachung des Systems kommen die bisherigen Abzüge für stark verschmutzte und leicht verschmutzte Milch in Fortfall. Stark verschmutzte Milch wird in die Reduktaseklasse III eingestuft. Die bereits im Jahre 1968 angewandten Grundsätze bei der Zahlung von Sommer- und Winterpreisen für Milch durch die Molkereien werden weiterentwickelt. Die Differenzierung der Erzeugerpreise in Höhe bis zu plus,'minus 7 % vom Grundpreis wird entsprechend den unterschiedlichen Produktionsbedingungen von den Molkereien nach Beratung in den Erzeugerbeiräten bzw. Kooperationsverbandsräten vorgeschlag'en und ist von den RLN der Kreise zu bestätigen. Die i'estgelegten einheitlichen Preise sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Sollte sich am Jahresende eine Unterschreitung des festgelegten Durchschnittspreises ergeben, so ist die Differenz einem Sonderkonto beim RLN des Bezirkes zuzuführen, über dessen Verwendung der RLN der Deutschen Demokratischen Republik entscheidet. Bei Überschreitung des festgelegten Durchschnittspreises ist die Differenz in den Molkereien kostenwirksam zu verrechnen. Diese Regelung gilt für die festgelegte Differenzierung bis zu plus, minus 7% zum Grundpreis. Sie bezieht sich nicht auf Überschreitungen, die durch verbesserte Qualität entstehen. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Erzeugerpreises für Rohmilch wird der Bezug von Futlermagermilch auf Ware-Geld-Beziehungen umgestellt, indem die Bezugsberechtigungen der einzelnen Betriebe schrittweise in Fortfall kommen. Den milcherzeugenden Betrieben wird ein Vorkaufsrecht für Magermilch eingeräumt. Die Erreichung dieses Zieles ist durch eine Veränderung der bisher unterschiedlichen Preise für Futtermagermilch (0,06 M/kg bzw. 0,13 M kg) auf einheitlich 0,10 M/kg zu unterstützen. Die Preise für Voll-milchlieferungen zum Zwecke der Fütterung bei einem Fettgehalt von 2,5 0 0 sind von 0,25 M kg auf 0.30 M kg zu erhöhen. Der Einstandspreis für Rohmilch in den Molkereien wird anstelle von 0,55 M/kg auf 0,76 M/kg bei 3,5% Fettgehalt festgelegt. Diesem Einstandspreis liegt der Erzeugerpreis für Milch aus tbk- und brucellosefreien Beständen der Reduktaseklasse I zugrunde. Erforderliche Verbraucherpreisstützungen sind in die letzte Ver- bzw. Bearbeitungsstufe zu legen. Für Milch minderer Qualitäten werden die bereits dargestellten Abzüge vom Erzeugerpreis vorgenommen. Diese Abzüge sind von den Molkereien zusätzlich zu den geplanten Abführungen dem Staatshaushalt zuzuführen. Um die Molkereien am Aufkauf von Milch mit hoher Qualität materiell zu interessieren, werden unabhängig vom Einstandspreis folgende ökonomische Hebel festgelegt: Für den Qualitätszuwachs gegenüber dem besten Ergebnis seit 1968 durch Erhöhung des Anteils der Milch aus tbk- und brucellosefreien Rinderbeständen und der Reduktaseklasse I wird den Molkereien ein Zuschlag von 10 M/t aus dem Staatshaushalt gezahlt. Wird eine der Qualitätsbestimmungen nicht erreicht, verringert sich der Zuschlag. Die daraus zur Verfügung stehenden Mittel sind in erster Linie zur Verbesserung der materiell-technischen Basis in den Molkereien bzw. Kooperationsverbänden zu verwenden. Bei Verschlechterung der Qualität gegenüber 1968 durch Erhöhung des Anteils der Milch aus nicht tbk- und brucellosefreicn Beständen und der Reduktaseklasse III haben die Molkereien 20 M/t aus der betrieblichen Gewinnverwendung abzuführen. Verschlechtert sich eine dieser Qualitätsbedingungen, ist die Abführung anteilmäßig vorzunehmen. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, daß ab 1971 schrittweise zur Bezahlung der Milch nach dem Fett- und Eiweißgehall. übergegangen werden kann. Entsprechend dieser Aufgabenstellung sind die Zuchtziele für Milchkühe zu überarbeiten. 2.2. Schlachtrinder und sonstiges Schlachtvieh Der einheitliche Erzeugerpreis für Schlachtrind wird auf durchschnittlich 418 M dt festgelegt. Damit wird die Rentabilität der Rinderwirtschaft verbessert. Der neue einheitliche durchschnittliche Erzeugerpreis ist wie folgt zu differenzieren: Schlachtwert- Einheitlicher klasse Erzeugerpreis M/dt Bullen 'Ochsen A 500 B 440 C 400 D 310 Kühe, Färsen A 450 B 410 C 380' D 310 Kälber aus Mast- A 550 verträgen B 500 C 400 D 310 Sonstige Kälber A 480 B , 400 C 320 D 220 Mastlämmer A 550 B 500 C 380 Jungschafe bis A 450 2 Jahre B 410 C 380 Altschafe (Böcke, A 350 Hammel, Muttern) B 300 C 250 Ziegen A 225 B 200 C 150;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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