Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 73 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 73); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 20. Februar 1968 73 b) die anderen Ministerien unterstehenden Verlage auf Grund besonderer Vereinbarungen mit den betreffenden Ministerien c) den der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin unterstehenden Verlag d) die den gesellschaftlichen Organisationen unterstehenden Verlage e) die den Räten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Lichtspielbetriebe (B) und VEB Konzert-und Gastspieldirektionen. §2 Der Minister für Kultur ist berechtigt, die Bestimmungen der Anordnung vom 12. Mai 1966 entsprechend den zweigbedingten Besonderheiten in Abstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu spezifizieren. §3 (1) Abweichend vom § 145 Abs. 1 der Anordnung vom I 12. Mai 1966 sind auf Weisung des Ministers für Kultur bis zum 30. Juni 1968 gesonderte Richtlinien für a) den Bereich der HV Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur für die unter § 1 Buchstaben a bis d genannten Verlage b) den Bereich der HV Film für die der HV Film unterstehenden VEB und für die unter § 1 Buchst, e genannten volkseigenen Lichtspielbetriebe (B) c) die dem Ministerium für Kultur direkt und der Hochschule für industrielle Formgestaltung unterstellten Betriebe und für die unter § 1 Buchst, e genannten VEB Konzert- und Gastspieldirektionen zu erlassen. (2) In den gemäß Abs. 1 zu erlassenden Richtlinien ist festzulegen, um welche Verlage und Betriebe es sich im einzelnen handelt. (3) In den Richtlinien sind Regelungen zur Spezifizierung der Bestimmungen der Anordnung vom 12. Mai 1966 entsprechend den zweigbedingten Belangen sowie über Ergänzungen und Abweichungen zu den Bestimmungen der Anordnung vom 12. Mai 1966 zu treffen. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1968 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik I. V.: Dr. Hartig Erster Stellvertreter des Leiters Anordnung Nr. 3I. * über den Verkauf von Waren über die Straße vom 30. Januar 1968 §1 (1) Diese Anordnung gilt für den Verkauf über die Straße von Speisen und Getränken sowie Handelsware durch Gaststätten und andere öffentliche gastronomische Einrichtungen (nachstehend Gaststätten genannt) aller Eigentumsformen. (2) Der Verkauf über die Straße bedarf keiner besonderen Genehmigung und ist nicht an die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen des Einzelhandels gebunden. (3) Sollen Gaststätten vom Verkauf über die Straße ausgeschlossen werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des für diese Gaststätten zuständigen örtlichen Rates. §2 (1) Die Gaststätten sind verpflichtet, Konditorei-und Feinbackwaren, Schlagsahne und Speiseeis jederzeit auch über die Straße zu verkaufen, wenn sie dieses Sortiment führen und über entsprechende Verkaufseinrichtungen (Kuchenbüfetts) verfügen. (2) Zum flaschenweisen Verkauf über die Straße von Spirituosen sowie Trauben-, Obst-, Beeren- und Kräuterweinen (einschließlich Schaumwein und Sekt), Bier und alkoholfreien Getränken sind sie in dem Umfange verpflichtet, wie dies vom Leiter des Gaststättenbetriebes in Abstimmung mit dem für die Gaststätte zuständigen örtlichen Rat festgelegt wurde (Pflichtsortiment). §3 In den Gaststätten ist sichtbar für den Kunden ein Verzeichnis über die Waren anzubringen, bei denen sie zum Verkauf über die Straße verpflichtet sind. §4 (1) Für den Verkauf über die Straße gelten die Einzelhandelsverkaufspreise bei a) Konditorei- und Feinbackwaren, Schlagsahne und Speiseeis sowie Handelsware b) Bier, Selters, Brause und Limonade in Flaschen, unabhängig davon, ob diese in das Pflichtsortiment einbezogen wurden, und c) Spirituosen, Trauben-, Obst-, Beeren- und Kräuterweinen (einschließlich Schaumwein und Sekt), wenn diese in das Pflichtsortiment einbezogen wurden. (2) Für alle anderen Getränke und Speisen, die auf Wunsch des Kunden über die Straße verkauft werden, gelten die Gaststättenverkaufspreise der entsprechenden Preisstufe der Gaststätte. §5 Rohstoffe, die zur Herstellung von Speisen und Getränken bestimmt sind, wie z. B. Butter, Eier, Zucker u. a., dürfen nicht über die Straße verkauft werden. Anordnung Nr. 2 vom 26. Oktober 1064 (GBl. II Nr. 105 S. 854);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 73 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 73) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 73 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 73)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern der DDR? Worin liegen die Gründe dafür, daß immer wieder innere Feinde in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X