Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 708

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 708 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 708); 708 Gesetzblatt Teil II Nr. 90 Ausgabetag: 3. September 1968 c) Schußgeräte oder Kartuschen nicht zur Prüfung vorlegt d) Schußgeräte oder Kartuschen herstellt, bearbeitet, lagert, vertreibt, weitergibt, transportiert, verwendet oder aulbewahrt e) den Nachweis über Schußgeräte und Kartuschen nicht oder unvollständig führt f) Verluste oder Funde von Schußgeräten und Kartuschen nicht meldet kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig können Schußgeräte oder Kartuschen sowie die zur Herstellung oder Bearbeitung benutzten Arbeitsgegenstände ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder Rechte Dritter durch die Deutsche Volkspolizei entschädigungslos eingezogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Räte der Bezirke oder Kreise oder den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Bezirke oder Kreise, Vorsitzenden der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Bezirke oder Kreise, Leitern der Arbeitsschutzinspektionen, Leitern der Bergbehörden oder den Leitern der zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 Buchstaben b bis e sind die ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. 5 (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101). X. Übergangs- und Schlußbestimniungen § 19 Die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane und die Leitungen gesellschaftlicher Organisationen haben die von ihnen erlassenen Bestimmungen mit den Grundsätzen dieser Anordnung innerhalb eines Jahres in Übereinstimmung zu bringen. § 20 Die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung ausgestellten Erlaubnisse und Zulassungen behalten, soweit sie weiterhin gesetzlich vorgesehen sind, bis zu der in ihnen festgelegten Frist Gültigkeit. § 21 (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 10. Februar 1957 über die Herstellung, den Vertrieb, den Besitz und die Verwendung von Luftdruckwaffen (GBl. I S. 163) außer Kraft. Berlin, den 14. August 1968 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über die Vergütung der Hauptauftragnchniertätigkeit bei der Durchführung von Baureparaturen vom 7. August 1968 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Leiter des Amtes für Preise wird folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für volkseigene Baubetriebe volkseigene Betriebe, die über eigene Baukapazitäten für Instandsetzungs- und Rekonstruktions-ma'ßnahmen verfügen Baubetriebe mit staatlicher Beteiligung Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks Arbeitsgemeinschaften von Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks, die gemäß Richtlinie vom 5. August 1968 über die Weiterentwicklung der Hauptauftragnehmerschaft auf dem Gebiet der Baureparaturen (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 9/1968) bei der Durchführung von Erhaltungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen an Gebäuden und baulichen Anlagen als Hauptauftragnehmer tätig werden. §2 Die Vergütung für die Tätigkeit als Hauptauftragnehmer hat gemäß § 6 zu erfolgen. § 3 Die Vergütungssätze gemäß § 6 dienen zur Deckung der Aufwendungen der von den Hauptauftragnehmern wahrzunehmenden Aufgaben der Koordinierung und einheitlichen Leitung der an Nachauftragnehmer im Rahmen der' Kooperationskette Forschung und Entwicklung, Projektierung, Vorfertigung, Transport und Baudurchführung vergebenen Bauleistungen. §4 (1) Die Hauptauftragnehmer haben die Kosten für die Hauptauftragnehmertätigkeit gesondert zu erfassen. Diesen Kosten sind die Erlöse aus der Vergütung für die Übernahme der Hauptauftragnehmerschaft gegenüberzustellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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