Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 695

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 695 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 695); Gesetzblatt Teil II Nr. 89 - Ausgabetag: 26. August 1968 695 geleiteter Baukapazitäten für die Durchführung zentraler und bezirklicher TnvestltionsVorhaben zu gewährleisten. Sie sind veranfw'ofüich'für die Herstellung' der langfristigen Partnerschaft zwischen den ihnen nachgeordneten Baubetrieben und den bilanzierenden zentralgeleiteten und örtlichen Baukombinaten. Die Kreisbauämter sind verantwortlich für die Bilanzierung 3er BaüFepärüfüfen aller Bereiche auf dem Territorium. Bei-3eFB0anzierung"3er Baureparaturen ist der Bedarf der Landesverteidigung in vollem Umfange zu berücksichtigen. Die Räte der Bezirke können auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes den Räten der Kreise die Verantwortung für die Bilanzierung von Investitionen der Elektroenergie- und Gasversorgung, der Deutschen Post und anderer kommunaler Einrichtungen entsprechend den territorialen Bedingungen übertragen. Die Kreisbauämter erarbeiten die Investitionsbaubilanzen und Reparaturbaubilanzen ihres Verantwortungsbereiches. I Die Kreisbauämter haben den Einsatz ihrer Baukapazitäten in den Verantwortungsbereichen der Städte und Gemeinden auf der Grundlage der Plankennziffern mit den zuständigen Organen der Räte der Städte und Gemeinden langfristig zu vereinbaren. Die Räte der Kreise können den Räten der Städte und Gemeinden sowie Baubetrieben ihres Verantwortungsbereiches Aufgaben im Prozeß der Baubilanzierung übertragen. 7. Die territorial zuständigen Organe der Deutschen Reichsbahn bilanzieren in Abstimmung mit den Baubetrieben das Bauaufkommen für Gleisbau und seine Verwendung für die Deckung des volkswirtschaftlich notwendigen Gleisbaubedarfs. Sie erarbeiten die Gleisbaubilanz ihres Verantwortungsbereiches. 8. Die Hauptaufgabe der Bauämter und volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate bestellt Tn der Durchsetzung der in den zentralen staatlichen Plänen festgelegten Strukturentwicklung auf der Grundlage der ijlinrungsgrößerTgemäß Abschnitt I Ziff. 4. Sie führen zur Sicherung einer auf den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Erzeugnissen der Bauwirtschaft ausgerichteten Produktion für den Prognosezeitraum und den Perspektivplanzeitraum in Verbindung mit der Arbeit an den Generalbebauungsplänen eine Wissenschaft- i:~t- u .it- - * - n i- s der ouiiuei ueuair.Miager, Olnc Oiicntieiung übeL den Einsatz von Baukapazitäten für Metalleicht-bauten und notwendige Informationen zur Steuerung der Verwendung des Bauaufkommens nach Zweigen und Bereichen der Volkswirtschaft. 9. Bei der Leitung des Bilanzierungsprozesses haben die Bauämter und volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate einen aktiven Einfluß auf die Herstellung langfristiger und stabiler Kooperationsbeziehungen auszuüben. 10. Die Bauämter und volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate haben die Verwirklichung der Bi-' lanzdirektiven zu kontrollieren. Dazu ist auf der Grundlage zweigspezifischer Regelungen ein solches Informationssystem zu entwickeln, das einen ständigen Überblick über den Stand der Bilanzen, die kurzfristige Entscheidung von auftretenden Bilanzproblemen und die Verallgemeinerung der Ergebnisse der Arbeit fortgeschrittener Baubetriebe ermöglicht, damit ein Höchstniveau auf breiter Basis erreicht wird. 11. j Die Bauämter und volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate sind verpflichtet, die zur Venvirk-! lichung ihrer Aufgaben entsprechend Abschnitt III ! Ziffern 2 bis 10 erforderlichen Entscheidungen zu ! treffen. Weiterhin sind sie verpflichtet, in Abstimmung mit den bilanzierenden Baubetrieben und den Bezirksplankommissionen innerhalb eines Monats über Einsprüche der übergeordneten Organe der Auftraggeber gemäß Abschnitt II Ziff. 5 zu entscheiden. Soweit die Bauämter und volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate mit ihren Bilanzentscheidungen in abgeschlossene Wirtschaftsverträge ein-greifen, sind sie zum Ausgleich der daraus den betreffenden Betrieben entstehenden ökonomischen Nachteile verpflichtet. Soweit durch die Bilanzentscheidungen ein dritter Betrieb begünstigt wurde, hat dieser in dem Umfang, in dem er begünstigt wurde, den ökonomischen Nachteil auszugleichen. Der Anspruch auf Ausgleich ökonomischer Nachteile gegen das dem bilanzierenden Baubetrieb übergeordnete Organ besteht dann nicht, wenn die Wirtschaftsverträge entgegen den gemäß Ziff. 8 übergebenen Bilanzdirektiven abgeschlossen wurden. IV. Schlußbestimmung Dieser Beschluß tritt am 1. September 1968 in Kraft. Berlin, den 17. Juli 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Bauwesen Junker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n. Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.

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