Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 693

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 693); Gesetzblatt Teil II Nr. 89 Ausgabetag: 26. August 1968 693 II. Die Verantwortung der Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate, Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate und der Investitionsauftraggeber 1. Die Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate, Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate und die Betriebe der WB Technische Gebäudeausrüstung planen und leiten den Reproduktionsprozeß auf der Grundlage des Perspektivplanes und der beauflagten Führungsgrößen und nehmen über die Ware-Geld-Beziehungen ihre Verantwortung für die Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs an Erzeugnissen der Bauwirtschaft wahr. Sie haben auf der Grundlage der eigenen progno-stischen Tätigkeit, der langfristigen Bestellungen i1 der Auftraggeber und der Information der überge-A ordneten Organe ständig eine aktive Markt- und ' Bedarfsforschung durchzuführen und durch ihre Angebotstätigkeit aktiven Einfluß auf die Entwicklung des Bedarfs an ihren Erzeugnissen auszuüben. Sie sind verpflichtet, die Auftraggeber, ausgehend von der Anwendung modernster Baukonstruktionen, Bautechnologien, Baumaterialien sowie zur Gewährleistung einer wissenschaftlichen Produktions-■ organisation, bei der Ausarbeitung effektiver Varianten ihrer Investitionskonzeptionen zu beraten und diese in den Verträgen durchzusetzen. 2. Die Auftraggeber bestellen die Bauleistungen bei einem Baubetrieb. Die Bestellung gilt gleichzeitig als Vertragsangebot "und als Bedarfsmeldung zum Zwecke der Bilanzierung. Die gleichzeitige Abgabe der Bestellung bei mehreren Baubetrieben ist unzulässig. Für mehrfache Bestellungen finden die' Bestimmungen über Sanktionen für ungerechtfertigte Bedarfsanforderungen bei den bilanzierenden Organen gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 26. Juni 1968 über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Betriebe, Staatsund Wirtschaftsorgane bei der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse (GBl. II S. 481) Anwendung. Bauleistungen dürfen nur dann bestellt werden, wenn ihre Vorbereitung eine kurzfristige und rationelle Durchführung entsprechend den Grund-sätzen zur Vorbereitung und Durchführung von In-vestitionen (GBl. U S. 813r~¥ewähirleIsteF~und sie eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität sichern. Die Baubetriebe sind verpflichtet, die Bestellung der Auftraggeber entgegenzunehmen und über de“ ren Annahme innerhalb von 2 Monaten zu ent-, scheiden. Mit der Annahme der Bestellung ist "für I den Auftragnehmer und Auftraggeber ein läng-" fristiger Wirtschaftsvertrag zustande gekommen. . Nichtbilanzierende Baubetriebe haben vor An- nähme der Bestellung die Zustimmung zur Aufnahme in die Baubilanz beim bilanzierenden Bau-betrieb einzuholen. Die Annahme der Bestellung verpflichtet die bilanzierenden Baubetriebe zur Aufnahme der Bauleistungen in die Baubilanz, soweit diese der Bilanzdirektive entsprechen. 3. Die volkseigenen Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate und Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate (nachstehend bilanzierende Baubetriebe genannt) sind gemäß Abschnitt III Ziffern 2 bis 6 verantwortlich für die Bilanzierung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie üben ihre Bilanzierungstätigkeit in enger Verbindung mit der Erzeugnisgruppentätigkeit aus. Die langfristige Partnerschaft mit den Baubetrieben aller Eigentumsformen ist auf der Grundlage des Planes durch vertragliche Beziehungen herbeizuführen. Die Erzeugnisgruppenleitbetriebe sind, ausgehend von den Beschlüssen des Erzeugnisgruppenrates, für die Spezialisierung und für die bedarfsgerechte Entwicklung der Kapazitäten dieser Betriebe verantwortlich. Für die Durchführung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Investitionen sind Kooperationsverbände auf der Grundlage der Verordnung vom 2F. Dezember 1967 über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen (GBl. II 1968 S. 43) zu bilden. 4. Die bilanzierenden Baubetriebe sind verpflichtet, die zur schnellen Durchsetzung zentraler Strukturentscheidungen in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen vorgesehene zentrale Kapazitätsreserve im Umfange der Beauflagung des übergeordneten Organs in ihre Baubilanzen aufzunehmen. Zur materiellen Sicherung der sich im Prozeß der Vorbereitung von Investitionsbaumaßnahmen ergebenden Präzisierung des Baubedarfs haben sie in Abstimmung mit dem übergeordneten Organ langfristig weitere Kapazitätsreserven zielgerichtet nach Erzeugnissen der Bauwirtschaft und nach ausgewählten bautechnologischen Kapazitäten zu bilden. Die Auflösung der zentralen Kapazitätsreserve darf nur auf der Grundlage von Entscheidungen der übergeordneten Organe erfolgen. Über die Auflösung der weiteren Kapazitätsreserven entscheiden die bilanzierenden Baubetriebe in eigener Verantwortung. 5. i Die übergeordneten Organe der Auftraggeber sind j berechtigt, gegen Bflanzentscheidungen der bifan-! zierenden Baubetriebe Üinsprüch einzulegerfT Ein-j sprücHe gegen Öilanzentscheidungen der bilanzie-1 renden Baubetriebe sind bei den Leitern der über-! geordneten Organe Direktoren der Bezirks- und ! Kreisbauämter bzw. Generaldirektoren der volks-j eigenen zentralgeleiteten Baukombinate geltend Izu machen und von den Direktoren der Bezirks-i und Kreisbauämter im Aufträge der Räte der Be-jzirke und Kreise bzw. von den Generaldirektoren ! endgültig zu entscheiden. 6. Die Baubilanzierung ist durch die bilanzierenden Baubetriebe unter Ausnutzung der Möglichkeiten zur Anwendung der Operationsforschung und der elektronischen Datenverarbeitung durchzuführen. Zur qualifizierten Ausarbeitung der Baubilanzen und deren Realisierung sowie zur vorausschauenden Information der Leiter für die Gewährleistung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit haben sie systematisch durch die Erarbeitung betrieblicher Kennzahlen Grundlagen für die An-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung gemäß bis Strafgesetzbuch bearbeitet wurden. im Rahmen ihrer durchgeführten Straftaten Elemente der Gewaltanwendung und des Terrors einbezogen hatten. Auf die Grundanforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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