Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 693

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 693); Gesetzblatt Teil II Nr. 89 Ausgabetag: 26. August 1968 693 II. Die Verantwortung der Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate, Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate und der Investitionsauftraggeber 1. Die Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate, Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate und die Betriebe der WB Technische Gebäudeausrüstung planen und leiten den Reproduktionsprozeß auf der Grundlage des Perspektivplanes und der beauflagten Führungsgrößen und nehmen über die Ware-Geld-Beziehungen ihre Verantwortung für die Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs an Erzeugnissen der Bauwirtschaft wahr. Sie haben auf der Grundlage der eigenen progno-stischen Tätigkeit, der langfristigen Bestellungen i1 der Auftraggeber und der Information der überge-A ordneten Organe ständig eine aktive Markt- und ' Bedarfsforschung durchzuführen und durch ihre Angebotstätigkeit aktiven Einfluß auf die Entwicklung des Bedarfs an ihren Erzeugnissen auszuüben. Sie sind verpflichtet, die Auftraggeber, ausgehend von der Anwendung modernster Baukonstruktionen, Bautechnologien, Baumaterialien sowie zur Gewährleistung einer wissenschaftlichen Produktions-■ organisation, bei der Ausarbeitung effektiver Varianten ihrer Investitionskonzeptionen zu beraten und diese in den Verträgen durchzusetzen. 2. Die Auftraggeber bestellen die Bauleistungen bei einem Baubetrieb. Die Bestellung gilt gleichzeitig als Vertragsangebot "und als Bedarfsmeldung zum Zwecke der Bilanzierung. Die gleichzeitige Abgabe der Bestellung bei mehreren Baubetrieben ist unzulässig. Für mehrfache Bestellungen finden die' Bestimmungen über Sanktionen für ungerechtfertigte Bedarfsanforderungen bei den bilanzierenden Organen gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 26. Juni 1968 über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Betriebe, Staatsund Wirtschaftsorgane bei der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse (GBl. II S. 481) Anwendung. Bauleistungen dürfen nur dann bestellt werden, wenn ihre Vorbereitung eine kurzfristige und rationelle Durchführung entsprechend den Grund-sätzen zur Vorbereitung und Durchführung von In-vestitionen (GBl. U S. 813r~¥ewähirleIsteF~und sie eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität sichern. Die Baubetriebe sind verpflichtet, die Bestellung der Auftraggeber entgegenzunehmen und über de“ ren Annahme innerhalb von 2 Monaten zu ent-, scheiden. Mit der Annahme der Bestellung ist "für I den Auftragnehmer und Auftraggeber ein läng-" fristiger Wirtschaftsvertrag zustande gekommen. . Nichtbilanzierende Baubetriebe haben vor An- nähme der Bestellung die Zustimmung zur Aufnahme in die Baubilanz beim bilanzierenden Bau-betrieb einzuholen. Die Annahme der Bestellung verpflichtet die bilanzierenden Baubetriebe zur Aufnahme der Bauleistungen in die Baubilanz, soweit diese der Bilanzdirektive entsprechen. 3. Die volkseigenen Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate und Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate (nachstehend bilanzierende Baubetriebe genannt) sind gemäß Abschnitt III Ziffern 2 bis 6 verantwortlich für die Bilanzierung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie üben ihre Bilanzierungstätigkeit in enger Verbindung mit der Erzeugnisgruppentätigkeit aus. Die langfristige Partnerschaft mit den Baubetrieben aller Eigentumsformen ist auf der Grundlage des Planes durch vertragliche Beziehungen herbeizuführen. Die Erzeugnisgruppenleitbetriebe sind, ausgehend von den Beschlüssen des Erzeugnisgruppenrates, für die Spezialisierung und für die bedarfsgerechte Entwicklung der Kapazitäten dieser Betriebe verantwortlich. Für die Durchführung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Investitionen sind Kooperationsverbände auf der Grundlage der Verordnung vom 2F. Dezember 1967 über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen (GBl. II 1968 S. 43) zu bilden. 4. Die bilanzierenden Baubetriebe sind verpflichtet, die zur schnellen Durchsetzung zentraler Strukturentscheidungen in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen vorgesehene zentrale Kapazitätsreserve im Umfange der Beauflagung des übergeordneten Organs in ihre Baubilanzen aufzunehmen. Zur materiellen Sicherung der sich im Prozeß der Vorbereitung von Investitionsbaumaßnahmen ergebenden Präzisierung des Baubedarfs haben sie in Abstimmung mit dem übergeordneten Organ langfristig weitere Kapazitätsreserven zielgerichtet nach Erzeugnissen der Bauwirtschaft und nach ausgewählten bautechnologischen Kapazitäten zu bilden. Die Auflösung der zentralen Kapazitätsreserve darf nur auf der Grundlage von Entscheidungen der übergeordneten Organe erfolgen. Über die Auflösung der weiteren Kapazitätsreserven entscheiden die bilanzierenden Baubetriebe in eigener Verantwortung. 5. i Die übergeordneten Organe der Auftraggeber sind j berechtigt, gegen Bflanzentscheidungen der bifan-! zierenden Baubetriebe Üinsprüch einzulegerfT Ein-j sprücHe gegen Öilanzentscheidungen der bilanzie-1 renden Baubetriebe sind bei den Leitern der über-! geordneten Organe Direktoren der Bezirks- und ! Kreisbauämter bzw. Generaldirektoren der volks-j eigenen zentralgeleiteten Baukombinate geltend Izu machen und von den Direktoren der Bezirks-i und Kreisbauämter im Aufträge der Räte der Be-jzirke und Kreise bzw. von den Generaldirektoren ! endgültig zu entscheiden. 6. Die Baubilanzierung ist durch die bilanzierenden Baubetriebe unter Ausnutzung der Möglichkeiten zur Anwendung der Operationsforschung und der elektronischen Datenverarbeitung durchzuführen. Zur qualifizierten Ausarbeitung der Baubilanzen und deren Realisierung sowie zur vorausschauenden Information der Leiter für die Gewährleistung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit haben sie systematisch durch die Erarbeitung betrieblicher Kennzahlen Grundlagen für die An-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten der Linie entsprechen, um damit noch wirkungsvoller beizutragen, die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zum Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes der vor allen Angriffen Gegners, aber auch äußerer und innerer feindlicher Kräfte, anderen gesellschaftsschädlichen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Aufgabe bestand darin, ausgehend von umfangreichen empirischen Untersuchungen der wesentlichsten realen Erscheinungen und Auswirkungen der Feindtätigkeit in die Dialektik der Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen belegen, daß es durch die ziel-gerichtete Einschränkung der Wirksamkeit Ausräumung von Faktoren und Wirkungszusamnvenhängen vielfach möglich ist, den.

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