Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 693

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 693); Gesetzblatt Teil II Nr. 89 Ausgabetag: 26. August 1968 693 II. Die Verantwortung der Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate, Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate und der Investitionsauftraggeber 1. Die Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate, Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate und die Betriebe der WB Technische Gebäudeausrüstung planen und leiten den Reproduktionsprozeß auf der Grundlage des Perspektivplanes und der beauflagten Führungsgrößen und nehmen über die Ware-Geld-Beziehungen ihre Verantwortung für die Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs an Erzeugnissen der Bauwirtschaft wahr. Sie haben auf der Grundlage der eigenen progno-stischen Tätigkeit, der langfristigen Bestellungen i1 der Auftraggeber und der Information der überge-A ordneten Organe ständig eine aktive Markt- und ' Bedarfsforschung durchzuführen und durch ihre Angebotstätigkeit aktiven Einfluß auf die Entwicklung des Bedarfs an ihren Erzeugnissen auszuüben. Sie sind verpflichtet, die Auftraggeber, ausgehend von der Anwendung modernster Baukonstruktionen, Bautechnologien, Baumaterialien sowie zur Gewährleistung einer wissenschaftlichen Produktions-■ organisation, bei der Ausarbeitung effektiver Varianten ihrer Investitionskonzeptionen zu beraten und diese in den Verträgen durchzusetzen. 2. Die Auftraggeber bestellen die Bauleistungen bei einem Baubetrieb. Die Bestellung gilt gleichzeitig als Vertragsangebot "und als Bedarfsmeldung zum Zwecke der Bilanzierung. Die gleichzeitige Abgabe der Bestellung bei mehreren Baubetrieben ist unzulässig. Für mehrfache Bestellungen finden die' Bestimmungen über Sanktionen für ungerechtfertigte Bedarfsanforderungen bei den bilanzierenden Organen gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 26. Juni 1968 über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Betriebe, Staatsund Wirtschaftsorgane bei der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse (GBl. II S. 481) Anwendung. Bauleistungen dürfen nur dann bestellt werden, wenn ihre Vorbereitung eine kurzfristige und rationelle Durchführung entsprechend den Grund-sätzen zur Vorbereitung und Durchführung von In-vestitionen (GBl. U S. 813r~¥ewähirleIsteF~und sie eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität sichern. Die Baubetriebe sind verpflichtet, die Bestellung der Auftraggeber entgegenzunehmen und über de“ ren Annahme innerhalb von 2 Monaten zu ent-, scheiden. Mit der Annahme der Bestellung ist "für I den Auftragnehmer und Auftraggeber ein läng-" fristiger Wirtschaftsvertrag zustande gekommen. . Nichtbilanzierende Baubetriebe haben vor An- nähme der Bestellung die Zustimmung zur Aufnahme in die Baubilanz beim bilanzierenden Bau-betrieb einzuholen. Die Annahme der Bestellung verpflichtet die bilanzierenden Baubetriebe zur Aufnahme der Bauleistungen in die Baubilanz, soweit diese der Bilanzdirektive entsprechen. 3. Die volkseigenen Baubetriebe, volkseigenen örtlichen Baukombinate und Betriebsteile der volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinate (nachstehend bilanzierende Baubetriebe genannt) sind gemäß Abschnitt III Ziffern 2 bis 6 verantwortlich für die Bilanzierung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie üben ihre Bilanzierungstätigkeit in enger Verbindung mit der Erzeugnisgruppentätigkeit aus. Die langfristige Partnerschaft mit den Baubetrieben aller Eigentumsformen ist auf der Grundlage des Planes durch vertragliche Beziehungen herbeizuführen. Die Erzeugnisgruppenleitbetriebe sind, ausgehend von den Beschlüssen des Erzeugnisgruppenrates, für die Spezialisierung und für die bedarfsgerechte Entwicklung der Kapazitäten dieser Betriebe verantwortlich. Für die Durchführung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Investitionen sind Kooperationsverbände auf der Grundlage der Verordnung vom 2F. Dezember 1967 über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen (GBl. II 1968 S. 43) zu bilden. 4. Die bilanzierenden Baubetriebe sind verpflichtet, die zur schnellen Durchsetzung zentraler Strukturentscheidungen in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen vorgesehene zentrale Kapazitätsreserve im Umfange der Beauflagung des übergeordneten Organs in ihre Baubilanzen aufzunehmen. Zur materiellen Sicherung der sich im Prozeß der Vorbereitung von Investitionsbaumaßnahmen ergebenden Präzisierung des Baubedarfs haben sie in Abstimmung mit dem übergeordneten Organ langfristig weitere Kapazitätsreserven zielgerichtet nach Erzeugnissen der Bauwirtschaft und nach ausgewählten bautechnologischen Kapazitäten zu bilden. Die Auflösung der zentralen Kapazitätsreserve darf nur auf der Grundlage von Entscheidungen der übergeordneten Organe erfolgen. Über die Auflösung der weiteren Kapazitätsreserven entscheiden die bilanzierenden Baubetriebe in eigener Verantwortung. 5. i Die übergeordneten Organe der Auftraggeber sind j berechtigt, gegen Bflanzentscheidungen der bifan-! zierenden Baubetriebe Üinsprüch einzulegerfT Ein-j sprücHe gegen Öilanzentscheidungen der bilanzie-1 renden Baubetriebe sind bei den Leitern der über-! geordneten Organe Direktoren der Bezirks- und ! Kreisbauämter bzw. Generaldirektoren der volks-j eigenen zentralgeleiteten Baukombinate geltend Izu machen und von den Direktoren der Bezirks-i und Kreisbauämter im Aufträge der Räte der Be-jzirke und Kreise bzw. von den Generaldirektoren ! endgültig zu entscheiden. 6. Die Baubilanzierung ist durch die bilanzierenden Baubetriebe unter Ausnutzung der Möglichkeiten zur Anwendung der Operationsforschung und der elektronischen Datenverarbeitung durchzuführen. Zur qualifizierten Ausarbeitung der Baubilanzen und deren Realisierung sowie zur vorausschauenden Information der Leiter für die Gewährleistung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit haben sie systematisch durch die Erarbeitung betrieblicher Kennzahlen Grundlagen für die An-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit vorhanden sind und worin deren Ursachen liegen sowie jederzeit in der Lage sein, darauf mit gezielten Vorgaben zur Veränderung der bestehenden Situation zu reagieren. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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