Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 692

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 692 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 692); 692 Gesetzblatt Teil II Nr. 89 Ausgabetag: 26. August 1968 eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten einerseits und mit der eigenverantwortlichen Regelung des gesellschaftlichen Lebens im Territorium durch die örtlichen Organe der Staatsmacht andererseits zu verbinden voll wirksam gemacht wird. Das System der Baubilanzierung ist so zu gestalten, daß-------- --------------------- die Durchsetzung der im beschlossenen Per-spektivplan festgelegten Aufgaben über entspret chende Führungsgrößen und die vorrangige Bilanzierung* und materielle Sicherung der strukturbestimmenden Investitionsvorhaben ■ der Volkswirtschaft gewährleistet wird durch die Erhöhung der Verantwortung der sozialistischen Warenproduzenten sowie der Räte der' BezuTTeTTCrelsei"Städte und Gemeinden für die Bilanzierung der Baumaßnahmen in Übereinstimmung mit den von ihnen geleiteten Baukapazitäten langfristig und kontinuierlich die zeitliche Einordnung der Realisierung der Baumaßnahmen erfolgt, durch die konzentrierte Investitionsdurchführung die Zersplitterung der Bau- und Montageproduktion überwunden und insgesamt eine hohe Effektivität der Baudurchführung erreicht wird. Grundlage für die Baubilanzierung sind: die in den zentralen staatlichen Plänen festgelegten Aufgaben die Ergebnisse der eigenen prognostischen Tätigkeit die strukturpolitische Konzeption der Volkswirtschaft und die Strukturkonzeptionen der Bezirke, einschließlich der Generalverkehrs- und Generalbebauungspläne sowie die Belange der Landesverteidigung die Generalpläne für Meliorationen und wasserwirtschaftliche Vorhaben für die landwirtschaftliche Produktion die Perspektivpläne und Pläne zur Entwicklung des Bauwesens der Bezirke und Kreise und die zwischen den Auftraggebern und Auftragnehmern abgeschlossenen langfristigen Investitionsleistungsverträge. 2. Zu bilanzieren ist das Bauaufkommen, bestehend sus der Bau- und Montageproduktion der Betriebe der Bauwirtschaft der Bau- und Montageproduktion anderer Bereiche und Zweige dem Import ausländischer Baukapazitäten und der Bauproduktion der Auftraggeber (Eigenleistung). ' Von den Auftraggebern ist die Entwicklung und die effektivste Verwendung ihrer Bauproduktion (Eigenleistung) in eigener Verantwortung zu planen und abzurechnen. Der Einsatz der Kapazitäten hat entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen der Auftraggeber zu erfolgen. Das Auf- kommen und die Verwendung der Bauproduktion der Auftraggeber ist in die Baubilanzen aufzunehmen. 3. Das Bauaufkommen und seine Verwendung ist nach Erzeugnissen der Bauwirtschaft (Vorhaben und Objekte entsprechend der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, Teil VII) für den gesamten Zeitraum ihrer Durchführung zu bilanzieren. Der zu bestimmten Stichtagen erreichte Stand der Baubilanzierung ist in folgenden Bilanzen darzustellen: ai Bilanzen für die strukturbestimmenden Investitionsvorhaben (einschließlich der Investitionsbaumaßnahmen zur Sicherung der Landesverteidigung und des Sonderbedarfs) Investitionsbaubilanzen für alle Bauinvestitionen C1 Reparaturbaubilanzen für alle Baureparaturen. In diese Bilanzen sind die Gleisbaubilanzen der territorial zuständigen Organe der Deutschen Reichsbahn und die Metalleichtbaubilanz des Metalleicht-baukombinates einzubeziehen. Durch die volkseigenen Baukombinate und Baubetriebe sind gleichzeitig Bilanzen nach bautechnologisdien Kapazitäten auszuarbeiten. 4. Die Bilanzierung des Bauaufkommens und seiner Verwendung wird durdi folgende Führungsgrößen gesteuert: die staatliche Beauflagung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden und weiteren strukturbestimmenden Investitionsvorhaben, einschließlich des Bedarfs der Sonderbedarfsträger die Plankennziffern „zentrale Kapazitätsreserve“ sowie „Bauaufkommen füFHie Investitionen der zentralgeleiteten Industrie, des zentralgeleiteten Bauwesens und des zentralgeleiteten Produktionsmittelhandels“ 'die Plankennziffern „Bauaufkommen der volks- eigenen zentralgeleiteten Bau- und Montagekombinate für Investitionen im Bilanzbereich der Räte der Bezirke“ und entsprechende Plankennziffern für den Einsatz bezirksgeleiteter Baukapazitäten im Bilanzbereich der Räte der Kreise sowie für den Einsatz von Baukapazitäten der Kreise in den Städten und Gemeinden Informationskennziffern über volkswirtschaftlich notwendige KelaTföneiTTür den Eihsatz des Bauaufkommens für die Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft (außer Landwirtschaft). Uber den Einsatz der Baukapazitäten, die durch die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden über die Plannkennziffern hinaus entwickelt werden, entscheiden sie in eigener Verantwortung. 5. Nur die Bauinvestitionen sind zu bilanzieren, die entsprechend Abschnitt II Ziff. 8 der Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen (An)age zum Beschluß vom 26. Oktober 1967 [GBl. II S. 813]) ordnungsgemäß vorbereitet werden und für deren Durchführung die Bestellungen der Bauleistungen angenommen wurden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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