Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 672

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 672 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 672); 672 Gesetzblatt Teil II Nr. 85 Ausgabetag: 8. August 1968 (2) Für die Vergütung der Arbeiten, die nicht nach Arbeitsnormen berechnet werden können, sind die Stundenverrechnungssätze gemäß Anlage 4 sowie der in kontinuierlicher Arbeit entstandene Zeitaufwand zugrunde zu legen. Mit den Stundenverrechnungssätzen ist die Bereitstellung von Kleinwerkzeugen und Kleingeräten abgegolten. (3) Für Arbeiten, die unter Erschwernissen durchgeführt werden, sind Erschwerniszuschläge gemäß Anlage 5 zu gewähren. . §9 Die Vergütung freiwilliger Tätigkeit ist lohnsteuer-frei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. §10 (1) Bürger, die freiwillige Tätigkeit im Sinne dieser Anordnung durchführen, sind unfallversichert. (2) Der Versicherungsschutz richtet sich nach der Verordnung vom 15. März 1962 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen (GBl. II S. 123). (3) Für die Gewährung des Versicherungsschutzes bei Schadenersatzleistungen ist die Anweisung des Ministers der Finanzen Nr. 30/61 vom 17. August 1961 sinngemäß anzuwenden. Voraussetzung ist der Abschluß von schriftlichen Vereinbarungen gemäß Anlage 2. §11 Weist die Ausführung der Leistungen oder ein Teil derselben vor der Abnahme schwerwiegende Qualitätsmängel auf, die von der Brigade bzw. vom Bürger schuldhaft verursacht wurden, sind diese vergütungsfrei zu beheben. 1st die Beseitigung geringfügiger Qualitätsmängel zu aufwendig, kann ersatzweise eine Kürzung der Vergütung bis zu 30 % erfolgen. §12 (1) Die Bezahlung der Leistungen der Bürger soll erst nach der Abnahme des gesamten Auftrages erfolgen. (2) Für die freiwillige Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie auf Ausgleichszahlungen, Treueprämien und Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer. (3) Projektierungsleistungen in freiwilliger Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 können nach den Bestimmungen dieser Anordnung vereinbart werden. Für diese Projektierungsleistungen gelten die Vergütungssätze gemäß Anlage 6 sowie die Bestimmungen über die Besteuerung steuerbegünstigter freiberuflicher Tätigkeit. Der Steuersatz beträgt 20 %. Die Steuer ist vom Bürger zu tragen. Auf die ausgezahlte Vergütung für Projektierungsleistungen ist ein Umlagebetrag zur Sozialversicherung in Höhe von 10 % zu entrichten. Die Sozialversicherungsumlage tragen die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden aus den zur Verfügung stehenden Gemeinkosten. (4) Soweit Forschungs- und Entwicklungsleistungen in freiwilliger Tätigkeit vereinbart werden, die sich auf die Entwicklung von Konstruktionen, Technologien und Verfahren zur Lösung der Aufgabenkomplexe gemäß § 2 Abs. 1 konzentrieren, sind die vereinbarten Stunden mit 7 M je Stunde zu vergüten, gemäß Abs. 3 zu besteuern und die Sozialversicherungsumlage in Höhe von 10 % zu entrichten. Die Sozialversicherungs-umkjge trägt der Auftraggeber. §13 Diese Anordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft. Gleichzeitig wird die Vorläufige Richtlinie vom 14. Dezember 1964 für den Aufbau, die Aufgaben und die Arbeitsweise der Reparaturbrigaden* außer Kraft gesetzt. Berlin, den 26. Juni 1968 Der Minister für Bauwesen Junker * 1 Die Richtlinie wurde den zuständigen Organen direkt zu-gestellt. Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Erhaltungsmaßnahmen, die in freiwilliger Tätigkeit an Wohngebäuden aller Eigentumsformen und Gescllschaftsbauten durchgeführt werden können 1. Instandhaltungsmaßnahmen Prophylaktische Maßnahmen, die den Baukörper sowie seine Ausstattung und Ausrüstung ständig funktionstüchtig erhalten, z. B. planmäßige Pflege, Wartung und Überwachung der konstruktiven Bauteile sowie Heizungsanlagen, Sanitär- und Elektroinstallationen, Aufzüge, Müllschlucker, Lüftungsanlagen Beseitigung geringfügiger Schäden an Decken, Wänden, Fußböden und Dächern, d. h. Baumaßnahmen, die von untergeordneter konstruktiver Bedeutung sind, wie Mauerwerksausbesserungen, kleine Putz- und Malerarbeiten, kleine Schäden an Öfen, Fenstern, Türen, Schornsteinen, Regenrinnen und Fallrohren. 2. Instandsetzungsmaßnahmen Instandsetzüngsarbeiten, für die kein statischer Nachweis geführt werden muß, wie Ausbesserungsarbeiten an Wänden und Schornsteinköpfen, Verputzen von Innenwänden, Ausbesserungsarbeiten an Fassaden, kleine Umdeckung der Dachhaut, Ausbesserungsarbeiten an Hofbefestigungen, Einsteigeschächten, Wasserabläufen, Fäkaliengruben, Reparaturen an Elektro-und Sanitärinstallationen sowie Heizungsanlagen Instandsetzungsarbeiten, für die ein statischer Nachweis erforderlich ist, wie Einbau, Austausch und Reparatur tragender vorgefertigter Bauteile und -elemente, Teilabbrüche, tragende Kon-slruktionsteile und -elemente aus Ortbeton.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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