Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 670

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 670 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 670); 670 Gesetzblatt Teil II Nr. 85 Ausgabetag: 8. August 1968 einen Beruf entsprechend den vorgesehenen Arbeiten oder eine ingenieurtechnische Ausbildung nachweist bzw. durch praktische Tätigkeit erworbene ausreichende Fertigkeiten besitzt die Arbeitsaufgaben aus seinem Arbeitsrechtsverhältnis ordnungsgemäß erfüllt als Genossenschaftsmitglied die im Statut der Genossenschaft festgelegten Pflichten einhält. (2) Wollen selbständige Handwerker bzw. Gewerbetreibende über ihr Leistungsangebot hinaus tätig sein, sind die Mehrleistungen als zusätzliche handwerkliche bzw. gewerbliche Leistungen nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen abzurechnen. Die daraus erzielten Einnahmen sind Einkünfte aus handwerklicher bzw. gewerblicher Tätigkeit. (3) Erfüllen Bürger ihre Aufgaben aus dem Arbeits-rechls- oder Genossenschaftsverhältnis nicht ordnungsgemäß (z. B. unzureichende Arbeitsleistungen, Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin) und liegen die Ursachen dafür in der zusätzlichen Belastung durch die freiwillige Tätigkeit oder läßt die Tätigkeit aus Sicherheitsgründen die Ausübung freiwilliger Tätigkeit nicht zu, ist ihnen diese durch den Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde in Abstimmung mit dem Leiter des volkseigenen Betriebes, der staatlichen Einrichtung, des Betriebes mit staatlicher Beteiligung, dem Vorsitzenden der sozialistischen Genossenschaft bzw. dem Leiter des Privat- oder Handwerksbetriebes (nachfolgend Stammbetrieb genannt) nicht zu gestatten. (4) Die Einsatzzeit für freiwillige Tätigkeit ist bei den Bürgern, die in einem Arbeitsrechts- oder Genossen-schaftsverhällnis stehen, auf jährlich 240 Stunden zu begrenzen. Sie darf im Zeitraum eines Monats höchstens 40 Stunden betragen. §4 (1) Die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden sollen in enger Zusammenarbeit mit den Ständigen Kommissionen und deren Aktivs sowie mit den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und anderen gesellschaftlichen Organisationen geeignete Bürger für die freiwillige Tätigkeit gewinnen. Sie orientieren die freiwillige Tätigkeit auf die Unterstützung der gemeinsamen Wettbewerbe der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und der staatlichen Organe zur Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes und sichern eine zweckmäßige Koordinierung der Leistungen aus freiwilliger Tätigkeit und der Aufgaben der Baubetriebe aller Eigentumsformen auf diesem Gebiet. (2) Die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden unterstützen ihre Beauftragten bei der Gewinnung geeigneter Betriebe als Trägerbetriebe .gemäß § 6 und schließen mit den Trägerbetrieben Vereinbarungen, gemäß Anlage 2 ab. (3) Die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden fördern die Rückgewinnung, Wiederverwendung und Erschließung von Baumaterialien. Als materieller Anreiz können differenzierte Prämien aus den erzielten Nettöerlösen gewährt werden. Die Räte der Städte,, Stadtbezirke oder Gemeinden sichern die moralische und materielle Anerkennung beispielhafter Leistungen der Bürger. (4) Die Leiter der Stammbetriebe unterstützen die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden bei der Gewinnung solcher Fachkräfte, die geeignet und bereit sind, freiwillige Tätigkeit zu leisten oder als Beauftragte der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden zu wirken. §5 (1) Beauftragte der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden für die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der freiwilligen Tätigkeit von Brigaden und Bürgern können sein: kommunale Wohnungsverwaltungen sozialistische Wohnungsbaugenossenschaften geeignete sachkundige Bürger. (2) Die Beauftragten der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden nehmen die Bereitschaftserklärung der Bürger, die freiwillige Tätigkeit erbringen wollen, entgegen. Sie informieren die Stammbetriebe über vorliegende Bereitschaftserklärungen der Bürger und schließen mit diesen Bürgern Vereinbarungen gemäß Anlage 2 ab. Die Leiter der Stammbetriebe können aus den Gründen gemäß § 3 Einwände gegen freiwillige Tätigkeit ihrer Belegschaftsmitglieder erheben. (3) Die Beauftragten der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden unterstützen die staatlichen Organe bzw. Rechtsträger bei der Planung und Vorbereitung der Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen Auftraggeber bei der Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Baumaterialien im Rahmen der den Räten der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden zur Verfügung stehenden materiellen Fonds. (4) Die Beauftragten der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden sind für die Kontrolle der Leistungsabrechnung der Brigaden oder Bürger verantwortlich. (5) Die Auftraggeber schließen mit dem Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Verträge ab. (6) Die Beauftragten der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden übernehmen die Auftragsabrechnung an die Auftraggeber. In der Abrechnung sind .neben den Lohnkosten der Brigade bzw. der Bürger Gemeinkosten gemäß Abs. 7 und, soweit durch die Beauftragten realisiert, Material- sowie Transportkosten und andere weiterberechenbare Aufwendungen zu erfassen. Die Rechnungen der Beauftragten der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden an die Auftraggeber haben den Vermerk zu enthalten, daß die Lohnsumme nach den Berechnungsgrundsätzen dieser Anordnung ermittelt wurde. Die Abrechnung nach Stundenverrechnungssätzen gemäß Anlage 4 bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Zeitaufwand, der nach Stundenverrechnungssätzen vergütet werden soll, ist vom Auftraggeber zu bestätigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Oll. Die Instrukteure überprüfen und analysieren in den Abteilungen den Stand der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit, insbesondere: Die schöpferische Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Parteiund Staatsführung, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einstellung Konservierung des Vorgangs oder über die Wiederaufnahme der Verbindung zu treffen. Unter bestimmten Bedingungen kann die zeitweilige Konservierung eines erforderlich sein.

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